- Vertrag von Bromberg
-
Der Vertrag von Bromberg war ein am 6. November 1657 in Bromberg zwischen dem polnischen König Johann II. Kasimir und Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preußen geschlossener Vertrag. Der Vertrag bestätigte die im Vertrag von Wehlau getroffenen Vereinbarungen.
Zudem wurde neu vereinbart:
- Eine „Ewige Allianz“ der beiden Herrscher.
- Brandenburg-Preußen erhielt die Lande Lauenburg und Bütow als erbliches Lehen.
- Brandenburg-Preußen erhielt die Starostei Draheim als Pfandbesitz gegen Zahlung einer Pfandsumme.
- Im Falle des Aussterbens der brandenburgisch-preußischen Linie der Hohenzollern im Mannesstamm sollte das Herzogtum Preußen an das Königreich Polen zurückfallen.
Kategorien:- Nordische Kriege
- Pommersche Geschichte
- Geschichte (Bydgoszcz)
- 1657
Wikimedia Foundation.