- Brandenburg-Preußen
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Der Name Brandenburg-Preußen bezeichnet die gesamten Herrschaftsgebiete der Kurfürsten von Brandenburg aus dem Haus Hohenzollern für die Zeit zwischen dem Erwerb des Herzogtums Preußen 1618 und dessen Erhebung zum Königreich 1701.
Ursprünglich beschränkten sich die Besitzungen der hohenzollernschen Markgrafen auf die Mark selbst. Durch dynastische Erbschaften und Käufe zu Anfang des 17. Jahrhunderts vergrößerten sie ihren Besitz, so dass ein weit verstreutes Herrschaftsgebiet entstand, das anfangs nur durch die Person des Herrschers miteinander verbunden war.
Verwendet wird der Begriff vorwiegend in der Geschichtswissenschaft, um im jeweiligen Kontext die gesamten Hohenzollernlande von den einzelnen Landesteilen zu unterscheiden. Mit der Königskrönung Friedrichs III. am 18. Januar 1701 wurden die zersplitterten und nur lose zusammengehaltenen Landesteile mit dem neugegründeten Königreich Preußen in eine Realunion umgewandelt, in deren Folge ein Zentralstaat entstand. Der Ausdruck Brandenburg-Preußen wird aber auch manchmal für die Zeit nach 1701 verwendet, um den Bezug zum brandenburgischen Ursprung des preußischen Staates zu betonen.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Erwerb neuer Landesteile (1614–1618)
Die Politik der Hohenzollern war auf Machtzunahme durch Erwerbung neuer Länder charakterisiert. Dies versuchten die jeweiligen Herrscher durch geschickte Heiratspolitik zu erreichen, um Erbansprüche im Falle von ausgestorbenen Herrscherhäusern zu erhalten.
So heiratete der damalige Kurprinz Johann Sigismund am 30. Oktober 1594 Anna, die Tochter des preußischen Herzogs Albrecht Friedrich.
Der Vater des Kurprinzen, der brandenburgische Kurfürst Joachim Friedrich übernahm 1605 für den preußischen Herzog die Regentschaft über das Herzogtum Preußen, nachdem der geisteskranke Albrecht Friedrich regierungsunfähig geworden war. 1608 wurde Johann Sigismund neuer brandenburgischer Kurfürst.
Nach dem Tod von Johann Wilhelm – dem letzten Herzog von Jülich-Kleve-Berg brach 1609 zwischen den Haupterben, den brandenburgischen Kurfürsten Johann Sigismund und Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg Streit, den so genannten Jülich-Klevischen Erbfolgestreit um das vakante Herzogtum aus. Im Vertrag von Xanten vom 12. November 1614 gelang es dem brandenburgischen Kurfürsten den Anspruch auf das Herzogtum Kleve, die Grafschaft Mark und die Grafschaft Ravensberg erfolgreich für sich durchzusetzen.
Mit dem Tod seines Schwiegervaters, dem letzten fränkischen Hohenzollern als Herzog von Preußen, Albrecht Friedrich, wurde Johann Sigismund 1618 auch offiziell Herzog von Preußen. Brandenburg und Preußen waren seither in Personalunion verbunden. Der brandenburgische Kurfürst erhielt zukünftig das Herzogtum Preußen vom polnischen König bis zum Vertrag von Wehlau 1657 zu Lehen.
Dreißigjähriger Krieg (1618–1648)
Die neu gewonnenen Nebenterritorien blieben zunächst vom Kernstaat, der Mark Brandenburg räumlich, politisch und wirtschaftlich isoliert. Lediglich durch die herrschende Person aus dem Hohenzollern Geschlecht blieben die einzelnen Landesteile miteinander verbunden. Ein gemeinsames Landesbewusstsein oder eine gesamte betriebene Landespolitik unter Kurfürst Georg Wilhelm gab es nicht. Stattdessen behielten die einzelnen Landesteile ihre eigenen Landesverfassungen, Traditionen, Strukturen und Regionaleliten bei.[1]
Als 1618 der Dreißigjährige Krieg ausbrach, blieben die Hohenzollernlande zunächst verschont. Der neue Kurfürst Georg Wilhelm, der Ende 1619 Johann Sigismund folgte, war nicht in der Lage von seiner Zentralprovinz seiner Herrschaft aus entschlossen den außenpolitischen Entwicklungen zu trotzen. Ab 1626 wurde die Mark Brandenburg zusehends verheert. Die Mark wurde abwechselnd in dieser Zeit von den kaiserlichen Truppen oder den Schweden beherrscht, während der Kurfürst zum Ende seiner Regierungszeit, unter Zurücklassung eines Statthalters häufig in sein Herzogtum Preußen (so u.a. von 1627 bis 1630) und seine Rheinprovinzen floh. Durch die Flucht des Kurfürsten war die Kurmark jeder Willkür preisgegeben. Am 1. Dezember 1640 verstarb der Kurfürst in Königsberg.
Der neue Kurfürst, Friedrich Wilhelm, begann aus dem Flickenteppich durch Etablierung gemeinsamer institutioneller Strukturen, einen zentralen Staat zu entwickeln.
Ausbau des Zentralstaates (1640–1701)
Unter Friedrich Wilhelm (1640–1688)
Im Westfälischen Frieden 1648 konnte der Kurfürst Hinterpommern, die Anwartschaft auf das Erzstift Magdeburg (Anfall 1680) sowie das Hochstift Halberstadt und das Fürstentum Minden erwerben, welche zusammengenommen einer Fläche von etwa 20.000 km² entsprachen. Trotz dieser Landgewinne verschlechterte sich die Situation für den Kurfürsten, da die Landesteile zum Teil isoliert und weit voneinander entfernt lagen.
Umgeben von übermächtigen Staaten wie der neuen Großmacht Schweden im Norden, die die Mark und das Herzogtum Preußen jederzeit bedrohen konnte, Frankreich, das jederzeit Zugriff auf die westlichen Rheinprovinzen hatte, Polen im Osten, das Lehnsherr des Herzogtums Preußen war, und im Süd-Osten grenzte Brandenburg-Preußen an die Habsburgische Hausmacht. Somit waren die Schicksale der einzelnen Landesteile zunehmend aufs engste mit denen der anderen verknüpft, so dass sich die Geschichte der einzelnen Gebiete von da an auf die inneren und lokalen Verhältnisse der jeweiligen Länder beschränkte.
So betrieb Kurfürst Friedrich Wilhelm, später der „Große Kurfürst“ genannt, nach dem Krieg eine vorsichtige Schaukelpolitik zwischen den Großmächten, um seine wirtschaftlich und militärisch schwachen Länder zu entwickeln. Als infolge des Nordischen Kriegs von 1656 bis 1660 Polen-Litauen geschwächt war, konnte der Kurfürst 1657 im Vertrag von Wehlau das Herzogtum Preußen aus der polnischen Oberhoheit lösen. Im Frieden von Oliva von 1660 wurde die Souveränität des Herzogtums endgültig anerkannt. Dies war eine entscheidende Voraussetzung für seine Erhebung zum Königreich unter dem Sohn des Großen Kurfürsten.
Er führte Wirtschaftsreformen durch und baute als Machtgrundlage ein schlagkräftiges stehendes Heer auf. Die Landstände wurden zugunsten einer absolutistischen Zentralverwaltung entmachtet, wodurch es ihm zunehmend gelang, die Territorien effektiv miteinander zu verbinden.
Der Geheime Rat, mächtigste Behörde im Kurfürstentum Brandenburg seit seiner Gründung im Jahr 1604, der im Schloss zu Cölln tagte, wuchs nach 1648 über seine ursprüngliche Funktion als kurbrandenburgische Landesbehörde hinaus und erlangte eine gesamtstaatliche Bedeutung.[2] Nach erhaltenen Akten behandelte der Geheime Rat Landessachen der außerbrandenburgischen Gebiete des Gesamtstaats ab 1654. Damit wurde das oberste brandenburgische Landeskollegium Zentralbehörde Brandenburg-Preußens. Die Landeskollegien der anderen Gebiete wurden stattdessen mehr und mehr dem Geheimen Rat untergeordnet. Der Geheime Rat hatte jedoch zu diesem Zeitpunkt seinen Machtzenit überschritten. So hatte die 1689 gegründete Hofkammer als gesamtstaatliche Behördenorganisation eine größere Bedeutung. Weitere gesamtstaatliche, in Berlin ansässige Behörden waren die Lehnskanzlei, die Geheime Kanzlei und das Kammergericht. Deren Unterhalt wurde jedoch im 17. Jahrhundert weitgehend aus brandenburgischen Mitteln bezahlt, während die Hofstaatskasse bereits aus gesamtstaatlichen Mitteln gespeist wurde.
Als der Große Kurfürst am 9. Mai 1688 starb, hatte er sein Land aus einem in der Außenpolitik hilf- und machtlosen, zerrissenen Staatsgebilde zu einer von allen Großmächten der damaligen Zeit anerkannten Mittelmacht gemacht. Zudem war Brandenburg-Preußen zum nach Österreich mächtigsten Territorium im Reich aufgestiegen.
1688 betrug die Größe der Hohenzollerlande insgesamt 112.660 km² mit 1,5 Mio Einwohner (1640: etwa 1 Million Einwohner). Das Steueraufkommen belief sich auf 1,677 Mio Taler, die Subsidienzahlungen betrugen 1688 1,7 Mio Taler. Zusammen verfügte der Staat Brandenburg-Preußen also über ein Staatsbudget von 3,4 Mio Talern, welches eine Verdreifachung der Staatseinkünfte im Vergleich zum Amtsantritt des Kurfürsten im Jahre 1640 (insgesamt 1 Mio Taler, 400.000 Taler aus Steuern) darstellt.
Unter Friedrich III. (1688–1701)
Eine Woche nach dem Tode des Kurfürsten tagte der Geheime Rat zum ersten Male unter dem Vorsitz des neuen Kurfürsten Friedrich III. zwecks Eröffnung des väterlichen Testaments. Unter Verstoß gegen die seit 1473[3] geltenden Hausgesetze der Hohenzollern sollte Brandenburg-Preußen auf die fünf Söhne Friedrich Wilhelms, Friedrich und seine vier Halbbrüder, aufgeteilt werden. Nach langwierigen Verhandlungen und ausführlichen Rechtsgutachten, unter anderem von Eberhard von Danckelman, gelang es dem Thronfolger, sich bis 1692 gegen seine Geschwister durchzusetzen und die Einheit des Landes zu bewahren. Sie wurden als Markgrafen von Brandenburg-Schwedt abgefunden.
Rangeserhebung – Gründung des Königreichs Preußen 1701
Um die jederzeit durch Erbteilung drohende Auflösung Brandenburg-Preußens zu verhindern, verfolgte der neue Kurfürst seit 1691 die Idee einer Rangeserhöhung, um die verstreuten hohenzollerschen Territorien zu einen und eine zusammenhaltende Klammer zu geben. Dieses Projekt schloss er 1701 mit seiner Königskrönung ab.
Der neue preußische König durfte sich allerdings nur König in Preußen, nicht von Preußen nennen, weil der ihm unterstehende Teil Preußens nicht ganz Preußen umfasste, sondern nur den östlichen Teil davon. Der andere Teil, Preußen königlichen Anteils, unterstand bis 1772 der polnischen Krone.
Innenpolitisch förderte die Königskrönung die staatliche Einheit der geografisch weit auseinander liegenden und wirtschaftlich stark unterschiedlichen hohenzollerschen Territorien. Botschafter, Behörden und Armee des Herrschers hießen fortan „königlich“ und führten Farben und Wappen Preußens. Der Name „Preußen“ und „preußisch“ übertrug sich daher im Laufe des 18. Jahrhunderts auf alle Gebiete der Hohenzollern. Die Bezeichnung des jederzeit wichtigsten Landesteils der Hohenzollern, der Kurmark Brandenburg, verlor demgegenüber an Bedeutung.[4]
Für eine weitergehende Geschichte ab 1701 siehe Königreich Preußen
Wirtschaftsgeschichte
Kameralistische Wirtschaftspolitik (1640–1675)
Die Mark Brandenburg, die während des Dreißigjährigen Krieges besonders verheert worden war, war 1648, verglichen mit den anderen deutschen Staaten wie Sachsen oder auch dem habsburgischen Österreich, stark verarmt. Weite Landstriche der Mark Brandenburg waren menschenleer, die allgemeine Wirtschaftstätigkeit lag danieder.
Unter dem Großen Kurfürsten Friedrich-Wilhelm blieb die Wirtschaftspolitik bis 1675 noch dem Denken des deutschen Kameralismus verhaftet.[5] Es war ein wichtiges Ziel des Kurfürsten, die eigenen Einnahmen zu vermehren, vornehmlich aus den kurfürstlichen Domänen. Eigene regelmäßige Einnahmen machten nämlich den Kurfürsten unabhängig von den Ständen und steigerten damit die fürstliche Macht. Im 17. Jahrhundert war der Ständestaat in Brandenburg-Preußen noch stark ausgeprägt und die Stände genehmigten auch die finanziellen Mittel des Kurfürsten. Sie besaßen damit ein wichtiges Machtinstrument, um Druck auf die Politik des Kurfürsten ausüben zu können.[6]
Bedeutendes wurde in jenen Jahren auf dem Gebiet der Infrastruktur geleistet. Der Kurfürst gründete 1649 das Brandenburgische Staatspostwesen und bemühte sich seit 1653, die Binnenschifffahrt in Gang zu bringen. Der Bau des Müllroser Kanals (Verbindung zwischen Oder und Spree) von 1662 bis 1669 stellte die erste große verkehrswirtschaftliche Maßnahme eines deutschen Landesherren dar. Die Maßnahmen im Bereich der Infrastruktur schufen neue, beschleunigte und verbilligte Verkehrsverbindungen und setzten damit Anreize für eine regere Handelstätigkeit.
Bis zur Schlacht bei Fehrbellin 1675 stand die Beseitigung unmittelbarer Schäden des Dreißigjährigen Krieges im Mittelpunkt der staatlichen Wirtschaftspolitik. Erst in der folgenden Phase ab 1676 ging es um den Gesamtaufbau einer breit angelegten Wirtschaft. Von da an machten sich die merkantilistischen Maßnahmen des Kurfürsten im Sinne einer gezielten, langfristigen ökonomischen Entwicklung bemerkbar.
Neue Merkantilistische Wirtschaftspolitik ab 1676
Die neue merkantilistische Wirtschaftspolitik des Kurfürsten orientierte sich stark am Vorbild Frankreich, wobei hier die Förderung von Gewerbe und Manufakturen im Vordergrund stand. Diese neue „Gewerbepolitik“ ging von der Mark Brandenburg aus und wurde allmählich auf die anderen Gebiete übertragen.
Beispiele für die neue merkantilisitsche Wirtschaftspolitik:- Eine 1679 in Berlin angelegte Zuckersiederei wurde 1680 in die erste brandenburgische Aktiengesellschaft umgewandelt. Hierbei beteiligte sich der Kurfürst mit 10.000 Talern.
- 1681 wurde eine Tabakspinnerei errichtet (von den Berliner Bürgermeistern Bartholdi und Senning)
- 1686 Gründung einer Gold- und Silberdrahtzieherei von Johann Andreas Krautt.
Vielfach bestanden diese Gründungen nur vorübergehend. Die Gründe lagen im Geldmangel des Staates und bei der zu geringen Zahl und Potenz der privaten Investoren, um die defizitäre Anfangszeit zu überstehen. So setzte die neue Manufakturpolitik entschieden auf die Förderung der einheimischen Produktion, besonders der Wollmanufakturen. Eine typische merkantilistische Erscheinung stellten darüber hinaus die Gründungen von Commercien-Collegien (23. Februar 1684) dar, die als eine Art Behörde über administrative Befugnisse verfügten und zugleich durch Beratung die Wirtschaftspolitik des Staates betrieben. Die Anfänge für die wirtschaftliche Gesundung des Landes vollzogen sich in vielen kleinen Schritten.
Die Staatsfinanzen konnten durch ein neues Steuersystem, bei dem 1684 die Akzise als Verbrauchssteuer eingeführt wurde, saniert und vermehrt werden. Gleichzeitig erlaubte die Akzise eine genauere Kontrolle der Warenerzeugung und -bewegung, aber auch der Überwachung von Aus- und Einfuhrverboten, als es mit Zöllen allein gehandhabt werden konnte. Durch umfangreiche Peuplierungsmaßnahmen, das heißt die Anlockung und Ansiedlung von Fachleuten aus vielen Ländern Europas (Edikt von Potsdam vom 29. Oktober 1685), gelang es Friedrich Wilhelm neues Fachwissen und Arbeitskraft in das technologisch zurückgebliebene Brandenburg zu bringen.
Durch dieses Förderungsbündel vor dem Hintergrund eines gesamteuropäischen Wirtschaftswachstums entstanden als neue Gewerbszweige in Brandenburg-Preußen:
- Seidenmanufaktur
- Sergemanufaktur
- Gazemanufaktur
- Bändermanufaktur
- Tapetenmanufaktur
- Seidenbau
- Gold- und Silberzwikerei
- Ziselier- und Emaillierkunst
- Verfertigung feiner Tuche und Hüte
- Strumpfwirkerstuhltechnik
- Zeugdruckerei
- Schönfärberei
- Ölbereitung
- Lichtergießen
- Spiegelfabrikation
- Spielkartenfabrikation
Anders als in den führenden Wirtschaftsmächten England, Frankreich und vor allem den Niederlanden fehlte in den Hohenzollerlanden jedoch ein starkes wirtschaftlich tätiges Bürgertum, das Träger des ökonomischen Fortschrittes hätte sein können. So konnten Innovationen und wirtschaftliche Wachstumsstrategien in erster Linie nur durch die Staatsverwaltung in Gang gesetzt werden. Eine weitere Besonderheit dieses Staatsgebildes, stellte das calvinistische Bekenntnis der Landesherrn dar. Die calvinistische Lebensführung ließ die preußische Staatselite eine Arbeitsmoral entwickeln, bei der wirtschaftlicher Erfolg, Effizienz und Gemeinnützigkeit das oberste Ziel der Staatsverwaltung war. Diese Eigenschaften der Staatsführung stellten einen durchaus wichtigen Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg Preußens dar.
Auf der anderen Seite trat der Staat als größte Wirtschaftsbelastung auf, denn für das Militärwesen wurden über den Fiskus erhebliche Geldmengen aus dem Wirtschaftskreislauf abgezogen.
Hohenzollersche Herrschaftsgebiete
Das Herrschaftsgebiet Friedrichs III. untergliederte sich in verschiedene Gebiete, die sich vom Rhein bis zum Memel erstreckten. Dabei ragten zwei Landesteile auf Grund ihrer Größe heraus: die Mark Brandenburg sowie das unabhängige Herzogtum Preußen.
Im wichtigsten hohenzollerschen Landesteil, der Mark Brandenburg betrugen 1619 die Staatsschulden 2.142.000 Reichstaler.[7] Die Mark lebte ausschließlich vom Ackerbau. Gehobenere Güter mussten alle importiert werden. Eher als Brandenburg war das Herzogtum Preußen weiter entwickelt. Die vom Deutschen Orden im Mittelalter hereingeholte Deutsche Oberschicht hatte sich zu einer erfolgreich produzierenden und handeltreibenden Klasse entwickelt. Diese Schicht kam in den Städten zu einem beachtlichen Reichtum. Das Herzogtum Preußen blieb lange Zeit wirtschaftlich vom Gesamtstaat isoliert. Dies gilt im besonderen für die wichtigste Handelsstadt Brandenburg-Preußens Königsberg. Die Stadt blühte in der ersten Hälfte des 17. Jahrhundert wirtschaftlich auf, jedoch verlor sie durch Kriege, Pest und Steuerbelastung einen Großteil des erreichten Wohlstandes wieder. Das Handelsvolumen welches Königsberg im Dreißigjährigen Krieg hatte, wurde erst wieder im 18. Jahrhundert erreicht.
Die Provinzen im Westen bildeten im 17. Jahrhundert und noch weit darüber hinaus keine wirtschaftlichen Beziehungen zum Gesamtstaat aus. Dies lag an der räumlichen Distanz und an den vielen Zollstellen entlang der Handelsstraßen (zwischen Cleve und Mark Brandenburg allein 46).
Hohenzollersche Landesteile:
- Mark Brandenburg (1415)
- Grafschaft Mark (1609)
- Herzogtum Kleve (1614)
- Grafschaft Ravensberg (1614)
- Herzogtum Preußen (1618)
- Hinterpommern (1648)
- Fürstentum Minden (1648)
- Fürstentum Halberstadt (1648)
- Herzogtum Magdeburg (1680)
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Ingo Materna, Wolfgang Ribbe, Kurt Adamy: Brandenburgische Geschichte, S. 292
- ↑ Ingo Materna, Wolfgang Ribbe, Kurt Adamy: Brandenburgische Geschichte, S. 326
- ↑ Werner Schmidt, S. 85
- ↑ PreußenJahrBuch – Ein Almanach, S. 29
- ↑ Friedrich-Wilhelm Henning: Das vorindustrielle Deutschland 800 bis 1800, Schöningh, Paderborn, 3. Aufl. 1977, Kapitel Die Blütezeit des Kameralismus, S. 233–287, bes. Abschnitt 2 Der Dreißigjährige Krieg und seine Folgen, S. 238 ff.
- ↑ Francis L. Carsten: Gutsherrschaft und Adelsmacht, in: Manfred Schlenke (Hrsg.): Preußen. Beiträge zu einer politischen Kultur, S. 28 ff., und das Kapitel Die ständische Agrargesellschaft, in: Peter Brandt (Bearb.): Preußen. Zur Sozialgeschichte eines Staates, S. 23 ff.
- ↑ Hans Bentzien: Unterm Roten und Schwarzen Adler, Verlag Volk & Welt, Berlin 1992, Seite 58
Literatur
- Ludwig Hüttel: Friedrich-Wilhelm von Brandenburg der Große Kurfürst 1620–1688, Süddeutscher Verlag, München 1981, ISBN 3-7991-6108-2
- Ingrid Mittenzwei, Erika Herzfeld: Brandenburg-Preußen 1648 bis 1798. Das Zeitalter des Absolutismus in Text und Bild, Berlin (Ost) 1987, ISBN 3-373-00004-1. Anhang mit Sigelverzeichnis, Personenregister und Bildnachweis.
- Ingo Materna, Wolfgang Ribbe, Kurt Adamy: Brandenburgische Geschichte, Akademie Verlag, ISBN 3-05-002508-5
Kategorien:- Historischer Staat (Europa)
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