- Herzogtum Preußen
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Das Herzogtum Preußen war ein im Zuge der Reformation 1525 gegründetes Herzogtum im östlichen Teil des im Zweiten Frieden von Thorn 1466 aufgeteilten Deutschordenslandes. Es wurde im 17. Jahrhundert auch Brandenburgisches Preußen genannt.
Inhaltsverzeichnis
Gründung
Der nach dem Dreizehnjährigen Krieg (1454–1466) übriggebliebene Teil des Deutschordensstaates wurde mit dem Zweiten Frieden von Thorn 1466 ein Lehen der polnischen Krone. Letzter Hochmeister des Deutschen Ordens in Preußen war der 1511 auch wegen seiner engen verwandtschaftlichen Beziehungen zu den polnischen Herrschern gewählte Albrecht I. von Brandenburg-Ansbach.[1]
Um wie vorherige Hochmeister dem polnischen König den Lehnseid verweigern zu können, hätte Albrecht die Unterstützung des deutschen Kaisers benötigt. Kaiser Maximilian I. jedoch schloss im Jahre 1515 auf dem Wiener Fürstentag Verteidigungs- und Heiratsbündnisse mit den Jagiellonen und erklärte, dass er den Deutschen Orden in Preußen nicht länger unterstützen werde.
Nach vierjährigem erfolglosen Krieg ging Albrecht auf Distanz zum Reich: Er schloss Frieden mit Polen, führte 1525 die Reformation ein und wandelte den Ordensstaat in das weltliche Herzogtum Preußen um.[2] Die erbliche Herzogswürde ließ er sich unter Anerkennung der polnischen Lehenshoheit von seinem Onkel, dem polnischen König Sigismund I., bestätigen. Zu den Lehensverpflichtungen Albrechts gegenüber dem polnischen König gehörte auch die Ausdehnung der im Königlichen Preußen begonnenen Münzreform auf das Herzogliche Preußen. In den anschließenden Währungsverhandlungen, an denen als Vertreter des Königlichen Preußen Nikolaus Kopernikus teilnahm, setzte sich schließlich überwiegend der Unterhändler Polens durch. Ergebnis war ein einheitliches Währungsgebiet, das beide Preußen, Polen und Litauen umfasste.
Das Heilige Römische Reich erkannte die Säkularisierung nicht an: Der Deutsche Orden setzte als neuen Deutschmeister Walther von Cronberg ein, der in Preußen tatsächlich jedoch keinerlei Regierungsgewalt ausüben konnte und seinen Sitz nicht in Königsberg, sondern in Mergentheim nahm. Seit 1526 hatte das Amt des Hochmeisters im Reich den gleichen Rang wie das eines Fürstbistums. 1527 erhielt Cronberg vom Kaiser die Berechtigung, sich „Administrator des Hochmeistertums“ zu nennen. Auf dem Reichstag zu Augsburg im Jahre 1530 wurde Cronberg – formal und ohne jede praktische Auswirkung – mit den Regalien des Deutschen Ordens und dem Lande Preußen belehnt. 1532/34 wurde Herzog Albrecht unter Bann gesetzt, der ihm freilich als protestantischem Herrscher außerhalb des Reiches nichts ausmachen konnte. Noch der Sohn Kaisers Maximilians II. trug bis 1618 den Titel „Administrator Preußens“; danach nannte man das Amt „Hoch- und Deutschmeister“.
1544 gründete Herzog Albrecht die Universität in Königsberg. Die kulturellen Leistungen in seiner Amtszeit waren die Prutenischen Tafeln (ein aktualisierter astronomischer Atlas) und die Erstellung preußischer Landkarten sowie eine Münzreform unter der Leitung von Nikolaus Kopernikus. In diese Zeit fielen auch die Aufnahme evangelischer Flüchtlinge und besonders die erstmaligen Übersetzungen religiöser Schriften in die verschiedenen Sprachen seiner Untertanen. Nach dem Tode Herzog Albrechts im Jahre 1568 erstrebte Kurfürst Joachim II. Hektor von Brandenburg, Sohn von Albrechts Cousin Joachim I. Nestor, als Miterbe des Herzogtums Preußen anerkannt zu werden. Da das Herzogtum Preußen ja ein polnisches Lehen war, galt es beim polnischen König Sigismund II. August unter dem damals üblichen finanziellen Aufwand die Mitbelehnung zu erreichen. Dies gelang, 1569 belehnte der König, zugleich Schwager Joachims II., ihn und die Berliner Hohenzollern als erbberechtigt im Herzogtum Preußen.
Im Herzogtum war dem verstorbenen Herzog Albrecht dessen fünfzehnjähriger Sohn Albrecht II. Friedrich gefolgt; dessen Geisteskrankheit bedingte, dass das Land seit 1577 an seiner Stelle von den brandenburgische Kurfürsten aus der Berliner Linie der Hohenzollern verwaltet wurde. 1618 endete die preußische Linie der Hohenzollern, als Albrecht II. starb.
Herzogliche Regierung
Nach der Verfassung des Herzogstaates führten vier Oberräte die Regierung: Oberburggraf, Obermarschall, Landhofmeister und Kanzler. Sie bildeten die sog. Oberratsstube, die bis 1804 als Etatsministerium bestand. Danach wurden die Würden zu Titeln, die an hervorragende Beamte verliehen wurden. Der Titel „Kanzler“ ging 1808 auf den Präsidenten des Oberlandesgerichts Königsberg über. Der Oberburggraf wohnte im Königsberger Schloss. Die Obermarschallei war auf dem Burgkirchenplatz, die Kanzlei in der Junkergasse, die Landhofmeisterei in der Landhofmeisterstraße von Königsberg.[3]
Siehe auch: Ostpreußische Regierung (Justizbehörde)Brandenburg-Preußen
Johann Sigismund heiratete am 30. Oktober 1594 Anna, die Tochter Albrecht Friedrichs. Der Vater Johann Sigismunds, der brandenburgische Kurfürst Joachim Friedrich, hatte seit 1605 (Georg Friedrich übte 1577-1603 dieses Amt aus) für Herzog Albrecht Friedrich die Regentschaft auch über das Herzogtum Preußen übernommen, nachdem der geisteskranke Albert Friedrich regierungsunfähig geworden war. 1608 erbte Johann Sigismund die Regierungsgeschäfte von seinem Vater und wurde 1618 auch formell Herzog von Preußen. Brandenburg und Preußen wurden so 1618 zu einer Personalunion, wobei der brandenburgische Kurfürst in seiner Funktion als Herzog von Preußen nominell dem polnischen König zur Vasallentreue verpflichtet war. Geschichtswissenschaftlich gilt für den Abschnitt von 1618 bis 1701 der Begriff Brandenburg-Preußen. Zwischen 1618 und 1701 wird das Herzogtum Preußen oft als Fürstentum bezeichnet (so in Kirchenbüchern vor 1700). Die 1466 durch den Deutschen Orden verlorene Souveränität über das Gebiet des Herzogtums Preußen an das Königreich Polen ging im Vertrag von Wehlau 1657 an die Person des Herzogs von Preußen über.
Herzöge von Preußen
- In Königsberg residierten
- 1525–1568 Albrecht von Brandenburg-Ansbach
- 1568–1573 Albrecht Friedrich
- Zeitweise in Königsberg residierten
- 1577–1603 Markgraf Georg Friedrich, Administrator
- 1603–1608 Kurfürst Joachim Friedrich, Regent
- 1608–1619 Kurfürst Johann Sigismund, Co-Regent
- 1619–1640 Kurfürst Georg Wilhelm[4]
- 1640–1688 Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst
- 1680–1701 Kurfürst Friedrich III.
Königreich Preußen
→ Hauptartikel: Königreich Preußen
Am 18. Januar 1701 krönte sich Friedrich III. Kurfürst von Brandenburg mit Genehmigung des römisch-deutschen Kaisers Leopold I. als Friedrich I. in Königsberg zum „König in Preußen“. Damit war die Standesgleichheit mit dem Kurfürsten von Sachsen (in Personalunion König von Polen-Litauen) und dem Kurfürsten von Hannover (Anwartschaft auf den Thron Englands) erreicht.
Als nach der ersten Teilung Polens 1772 westliche Teile Preußens (Preußen Königlichen Anteils) Friedrich II. huldigten, ordnete der König am 31. Januar 1773 an, die Neuerwerbungen als Westpreußen und das bisherige Herzogtum Preußen als Ostpreußen zu bezeichnen.
Die beiden Provinzen wurden ab 1824 in Personalunion, ab 1829 in Realunion zur Provinz Preußen vereinigt, 1878 aber wieder getrennt. Der Vertrag von Versailles trennte dann 1919 den Großteil von Westpreußen als Polnischen Korridor endgültig ab. 1947 wurde Preußen von den Alliierten aufgelöst, nachdem die deutsche Bevölkerung aus den Ostgebieten jenseits der Oder vertrieben worden war.
Literatur
- Hartmut Boockmann: Ostpreußen und Westpreußen. (= Deutsche Geschichte im Osten Europas). Siedler, Berlin 1992, ISBN 3-88680-212-4
- Richard Dethlefsen: Das schöne Ostpreußen. Piper, München 1916 (Digitalisat)
- Yorck Deutschler: Die Aestii – Bezeichnung für die heutigen Esten Estlands oder die untergegangenen Pruzzen Ostpreußens, in: Y. Deutschler, „Die Singende Revolution“ – Chronik der Estnischen Freiheitsbewegung (1987–1991), S. 196–198, Ingelheim, März 1998/Juni 2000, ISBN 3-88758-077-X
- Andreas Ehrhard (Fotos), Bernhard Pollmann (Text): Ostpreußen. Bruckmann, München 2004, ISBN 3-7654-3877-4 (Länderportrait, aktuelle Bilder aus dem ehemaligen Ostpreußen)
- Walter Frevert: Rominten. BLV, Bonn u. a. 1957 (1. Teil der so genannten „Ostpreußen-Trilogie“)
- August Karl von Holsche: Geographie und Statistik von West-, Süd- und Neu-Ostpreußen. Nebst einer kurzen Geschichte des Königreichs Polen bis zu dessen Zertheilung. 2 Bände. Berlin 1800 und 1804 (Digitalisat)
- Andreas Kossert: Ostpreußen. Geschichte und Mythos. Siedler, München 2005, ISBN 3-88680-808-4
- Hans Kramer: Elchwald. Der Elchwald als Quell und Hort ostpreußischer Jagd. 2. Auflage. Jagd- und Kulturverlag, Sulzberg im Allgäu 1985, ISBN 3-925456-00-7 (3. Teil der so genannten „Ostpreußen-Trilogie“)
- Karl Templin: Unsere masurische Heimat. Zum einhundertjährigen Bestehen des Kreises Sensburg 1818–1918. Selbstverlag des Kreises Sensburg, 2. Auflage 1926. Aufgrund der umfassenden Darstellung ist dies Werk auch für weitere ostpreußische Gebiete aufschlussreich.
Einzelnachweise
- ↑ Maike Sach: Hochmeister und Grossfürst: Die Beziehungen Zwischen dem Deutschen Orden in Preussen und dem Moskauer Staat um die Wende zur Neuzeit, Dissertation Universität Kiel, 2002 Franz Steiner Verlag, ISBN 3-515-08047-3, S. 171; bei Google Books
- ↑ Janusz Małłek: Die Ständerepräsentation im Deutschordensstaat (1466–1525) und im Herzogtum Preußen (1525–1566/68). In: Hartmut Boockmann: Die Anfänge der ständischen Vertretungen in Preußen und seinen Nachbarländern. Verlag Oldenbourg, München 1992, ISBN 3-486-55840-4, S. 101–115, hier: S. 101.
- ↑ H. M. Mühlpfordt: Königsberg von A bis Z – ein Stadtlexikon. Leer 1972
- ↑ Als einziger Herzog wurde Georg Wilhelm in Königsberg begraben
Weblinks
- Detaillierte Karte beider Teile Preußens um 1635 (Preußen königlichen Anteils und Herzogtum Preußen)
Besitzungen und Provinzen PreußensVor 1701: Herzogtum Preußen (1618) | Markgrafschaft Brandenburg | Hinterpommern (1648) | Herzogtum Magdeburg (1680) | Fürstentum Halberstadt (1648) | Herzogtum Kleve (1609) | Grafschaft Mark (1609) | Grafschaft Ravensberg (1609) | Fürstentum Minden (1648)
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