- Vertrag von Meerssen
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Der Vertrag von Meerssen wurde am 8. August 870 in Meerssen (deutsch auch Meersen) bei Maastricht (in der heutigen Provinz Limburg, Niederlande) zwischen dem westfränkischen König Karl dem Kahlen und dem ostfränkischen König Ludwig dem Deutschen geschlossen. Er regelte die Aufteilung Lotharingiens („dasjenige, was Lothar gehört“), des Reichs des im Jahre 869 ohne legitimen Erben verstorbenen Königs Lothar II., unter seinen beiden Onkeln Karl dem Kahlen (Halbbruder von Lothar I., dem Vater des verstorbenen Lothar II.) und Ludwig dem Deutschen (Bruder von Lothar I.).
Ludwig III., der Sohn Ludwigs des Deutschen und Neffe Karls des Kahlen, bekam den Ostteil von Lothars Reich. Die Trennungslinie Lotharingiens verlief ungefähr entlang der Flüsse Maas, Ourthe, Mosel, Marne, Saône und dann durch das Juragebirge. Damit kamen die politisch und wirtschaftlich wichtigen Städte und Gebiete Aachen, Holland und das Elsass an das Ostfrankenreich. Der Vertrag war für die politische Entwicklung Frankreichs und Deutschlands von großer Bedeutung. Lothringen und das Elsass blieben bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges Zankapfel zwischen beiden Ländern.
Literatur
- Rudolf Schieffer: Die Karolinger. Stuttgart-Berlin-Köln 1992, ISBN 3-17-010759-3, S. 163.
- Rudolf Schieffer: Die Zeit des karolingischen Großreichs 714-887. 10., neu bearbeitete Auflage. Band 2, Klett-Cotta, Stuttgart 2005, ISBN 3-608-60002-7, S. 146, 148. (Gebhardt-Handbuch der deutschen Geschichte)
Siehe auch
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