- Vertrag von Nöteborg
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Im Vertrag von Nöteborg (russisch Ореховский мир, schwedisch Nöteborgstraktaten, finnisch Pähkinäsaaren rauha) wurde am 12. August 1323 erstmals der Grenzverlauf zwischen Schweden und der Republik Nowgorod festgeschrieben und so die Landschaft Karelien zwischen diesen beiden Reichen geteilt. Die Festung Nöteborg (schwedisch; russisch Ореховец, Orechowetz) befindet sich auf einer Insel in der Newa im Abfluss des Ladogasees und ist heute Teil der Stadt Schlüsselburg.
Der Vertrag kam durch die Vermittlung deutscher Kaufleute zustande. Juri I. Daniilowitsch, Großfürst von Moskau und Fürst von Nowgorod, verzichtete darin auf einige seiner karelischen Besitzungen. Beide Mächte erklärten darin die Absicht, keine Festungen entlang der neuen Grenze zu errichten, und Schweden verpflichtete sich zur Neutralität im Konflikt zwischen Nowgorod und Narva.
Die Grenze verlief nach dem Vertrag östlich und nördlich der Stadt Viborg auf der Karelischen Landenge; der Grenzverlauf durch die Landschaft Savo zum Bottnischen Meerbusen wurde nur ungefähr definiert, da er ohnehin ein fast unerschlossenes Gebiet durchlief.
Schon wenige Jahre nach dem Vertragsabschluss wurde dieser von Schweden verletzt, da schwedische Siedler am Bottnischen Meerbusen in Gebiete nördlich der Grenzlinie vordrangen.[1]
Im Frieden von Teusina (Täyssinä) wurde 1595 die Grenze zwischen den Reichen weiter gen Osten verschoben. Sie verlief nun östlich von Savonlinna und Kainuu.
Einzelnachweise
- ↑ Vahtola, Jouko. Tornionlaakson historia I. Birkarlit, 'pirkkalaiset'. Malungs boktryckeri AB. Malung, Schweden, 1991.
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