- Vertragsfrieden
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Ein Vertragsfrieden kommt durch einen vertraglich abgesicherten Friedensschluss zweier oder mehrere kriegsführender Parteien zustande. Der Vertragsfrieden hat im Kriegsvölkerrecht eine juristische Bedeutung im Sinne der Rechtssicherheit. Der Vertragsfrieden als Ganzes wird gefährdet, wenn eine der Parteien die Bewertung der vereinbarten Leistungen infrage stellt, denn für Verträge gilt: pacta sunt servanda (Verträge müssen erfüllt werden).
Hinzu kommt die weitere Bedeutung als Waffenruhe, die durch einen Friedensvertrag entsteht.
Ein Vertragsfrieden hat immer auch eine leicht negative Bedeutung. Wenn Frieden nur auf Basis eines (drastischen) Vertrages zustande kommt, dann ist er oft nicht tragfähig. (Beispiel: Versailler Vertrag von 1919 am Ende des Ersten Weltkrieges)
Rechtlich davon zu unterscheiden ist die Vertragsruhe, die durch eine Unterbrechung des Vertragsverhältnisses entsteht.
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