Bundesbesoldungsgesetz

Bundesbesoldungsgesetz
Basisdaten
Titel: Bundesbesoldungsgesetz
Abkürzung: BBesG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht, Besoldungsrecht
Fundstellennachweis: 2032-1
Ursprüngliche Fassung vom: 27. Juli 1957
(BGBl. I S. 993)
Inkrafttreten am: 1. April 1957
Neubekanntmachung vom: 19. Juni 2009
(BGBl. I S. 1434)
Letzte Neufassung vom: 23. Mai 1975
(BGBl. I S. 1173)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
überw. 1. Juli 1975
Letzte Änderung durch: Art. 15 G vom 28. April 2011
(BGBl. I S. 687, 692 f.)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
3. Mai 2011
(Art. 18 Abs. 1 G vom 28. April 2011)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Bundesbesoldungsgesetz regelt die Dienstbezüge für alle Beamten, Richter und Soldaten in der Bundesrepublik Deutschland, also nicht nur für die Bediensteten des Bundes, sondern auch der Länder, Gemeinden und sonstigen Selbstverwaltungskörperschaften.

Es wird ergänzt durch Besoldungsordnungen (Besoldungsordnung A, Besoldungsordnung B, Besoldungsordnung C, Besoldungsordnung R, Besoldungsordnung W).

Im Rahmen der Föderalismusreform haben seit Mitte 2006 die Länder die Gesetzgebungshoheit für das Besoldungsrecht der Beamten und Richter der Länder (und Gemeinden). Für diese Personen gilt das BBesG nur solange weiter, wie Landesbesoldungsgesetze es nicht abgelöst haben.

Bundesbesoldungsanpassungsgesetz 2008/2009

Das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund für 2008/2009 vom 29. Juli 2008 wurde am 1. August 2008 im Bundesgesetzblatt 2008 Teil I Nr. 34, Seiten 1582 ff verkündet. Demnach erhöhen sich durch Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes die Grundgehaltssätze rückwirkend ab 1. Januar 2008 um den Sockelbetrag von 50 Euro, die Anwärtergrundbeträge um 20 Euro sowie zusätzlich in beiden Fällen um den Prozentsatz von 3,1%. Als weitere Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes ist ab 1. Januar 2009 eine Erhöhung um 2,8% (§ 14 BBesG) und eine einmalige Zahlung von 225 Euro (§ 85 BBesG) vorgesehen.

Bekanntmachungen des Bundesministers den Innern im Bundesgesetzblatt

Bekanntmachung der Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 19. Juni 2009 durch den Bundesminister des Innern im Bundesgesetzblatt I Nr.34 vom 25. Juni 2009 auf der Seite 1434.

Die Bekanntmachung des Bundesministers des Innern vom 1. Juli 2009 nach § 77 Abs. 1 und 2 sowie nach § 78 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes und nach § 6 Abs. 2 des Besoldungsüberleitungsgesetzes ist am 2. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt I Nr. 37 vom 2. Juli 2009 auf der Seite 1646 erschienen.

Berichtigung des Bundesministeriums des Innern vom 12. August 2009 im Bundesgesetzblatt I Nr. 54 vom 19. August 2009, Seite 2864, hinsichtlich der Bekanntmachung nach § 77 Absatz 1 und 2 sowie nach § 78 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes und nach § 6 Absatz 2 des Besoldungsüberleitungsgesetzes

Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011

Der Deutsche Bundestag hat am 30. September 2010 das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz für 2010 / 2011 (BBVAnpG 2010/2011) verabschiedet. Es sieht die Übernahme des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst im Bund vom 27. Februar 2010 auf die Bezugsempfängerinnen und Bezugsempfänger des Bundes vor. Das Gesetz wurde am 24. November 2010 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 58 auf den Seiten 1552 ff verkündet[1].

Daraus ergibt sich im Wesentlichen folgende Anhebung der Dienst- und Versogungsbezüge in den Jahren 2010 und 2011:

lineare Erhöhung um 1,2 % ab 1. Januar 2010,

lineare Erhöhung um 0,6 % ab 1. Januar 2011 sowie eine Einmalzahlung von 240 Euro, für Anwärter von 50 Euro,

lineare Erhöhung um 0,3 % ab 1. August 2011 sowie zusätzlich 0,2 % als Zuführung für die Versorgungsrücklage des Bundes.


Das Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 59 vom 30. November 2010 enthält auf den Seiten 1693 ff die Bekanntmachung vom 19. November 2010 nach § 77 Absatz 4 und § 78 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie nach § 6 Absatz 3 des Besoldungsüberleitungsgesetzes.

Einzelnachweise

  1. Text des und Änderungen durch das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 v. 19. November 2010 (BGBl. I S. 1552)Vorlage:§§/Wartung/alt-URL-buzer

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