Treuhandanstalt

Treuhandanstalt
Haus der Elektroindustrie, der Hauptsitz der Treuhandanstalt am Berliner Alexanderplatz

Die Treuhandanstalt (THA, auch kurz „Treuhand“) war eine in der Spätphase der DDR gegründete bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts in Deutschland, deren Aufgabe es war, die Volkseigenen Betriebe der DDR nach den Grundsätzen der Marktwirtschaft zu privatisieren oder, wenn das nicht möglich war, stillzulegen und die „Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern“ (§ 8 Treuhandgesetz). Im Umfeld der Privatisierung kam es zu Fällen von Fördermittelmissbrauch und Wirtschaftskriminalität.

Inhaltsverzeichnis

Gründung

Im Rahmen der Wende in der DDR stellte sich für die neuen Verantwortlichen die Frage, wie mit den Volkseigenen Betrieben (VEB) verfahren werden sollte. Neben der Möglichkeit, sie in eine im Westen übliche Unternehmens-Rechtsform zu überführen, wurde auch die Gründung einer Dachgesellschaft – gleichsam einer „Staats-Holding“ – für das gesamte volkseigene Vermögen der DDR diskutiert.

Am 12. Februar 1990 legte die Oppositionsgruppe Demokratie Jetzt (DJ) eine Vorlage für die Sitzung des Runden Tisches mit dem „Vorschlag zur umgehenden Bildung einer «Treuhandgesellschaft» (Holding) zur Wahrung der Anteilsrechte der Bürger mit DDR-Staatsbürgerschaft am Volkseigentum der DDR“ vor. Erarbeitet worden war diese Vorlage von einer Gruppe mit dem Namen Freies Forschungskollegium Selbstorganisation für Wissenskatalyse an Knotenpunkten um den Theologen Wolfgang Ullmann, den Ingenieur Matthias Arzt und den Physiker Gerd Gebhard.

Am 1. März 1990 beschloss der Ministerrat der DDR (Modrow-Regierung) die Gründung der „Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums“. Sie sollte das Volkseigentum wahren und im Interesse der Allgemeinheit verwalten. Die Haupttätigkeit dieser ersten „Treuhand“ bestand in der Entflechtung von Kombinaten und der Umwandlung der Nachfolgeunternehmen in Kapitalgesellschaften. Ihr erster Präsident war kurzzeitig der frühere stellvertretende Ministerpräsident in der Modrow-Regierung Peter Moreth (LDPD).

Die Arbeit der Treuhandanstalt über die Wiedervereinigung hinaus basiert auf dem noch von der Volkskammer der DDR am 17. Juni 1990 beschlossenen Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz) in Verbindung mit dem Einigungsvertrag und dem Staatsvertrag vom 18. Mai 1990. Am 1. Juli 1990 waren der Treuhand etwa 8.500 Betriebe unterstellt, in denen mehr als vier Millionen Menschen arbeiteten. Mit der Wiedervereinigung wurde sie eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Fachaufsicht des Bundesfinanzministeriums.

Zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 war die Personal- und Sachmittelausstattung der THA eher unzureichend, so dass die Behörde nur eingeschränkt arbeitsfähig war. Die Bundesregierung erreichte, dass die Führungsspitze im Juli 1990 mit marktwirtschaftlich erfahrenen (westdeutschen) Persönlichkeiten besetzt wurde. Detlev Karsten Rohwedder, bis dahin Vorstandsvorsitzender der Hoesch AG, wurde Vorsitzender des Verwaltungsrates. Präsident wurde Reiner Maria Gohlke, vorher Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bundesbahn. Gohlke trat aber nach wenigen Monaten im Kompetenzstreit mit dem Verwaltungsrat zurück, so dass Rohwedder das Amt des Präsidenten der THA übernahm. Verwaltungsratsvorsitzender wurde dann der bisherige Vorstandsvorsitzende der Kaufhof-AG, Jens Odewald.

Dr. Rohwedder

Nachdem der Treuhandchef Detlev Karsten Rohwedder von der RAF am 1. April 1991 ermordet worden war[1][2], wurde die CDU-Politikerin Birgit Breuel am 13. April 1991 zur neuen Präsidentin der Treuhandanstalt gewählt. Für die Treuhandanstalt waren diverse Manager und Politiker als Berater tätig, unter anderem Klaus von Dohnanyi und Klaus Schucht.

Rechtsgrundlagen der Treuhandanstalt

Die Treuhandanstalt handelte auf der Grundlage des Einigungsvertrages und des Treuhandgesetzes.

Tätigkeit

Der Hauptsitz der Treuhandanstalt war Berlin, anfangs im früheren Haus der Ministerien (heute Detlev-Rohwedder-Haus, zur Zeit des Nationalsozialismus Sitz des Reichsluftfahrtministeriums), danach im ehemaligen Haus der Elektroindustrie am Alexanderplatz. Daneben bestanden 15 Niederlassungen in den ehemaligen Bezirksstädten.

Die Treuhand übernahm im Sommer 1990 alle noch nicht umgewandelten volkseigenen Unternehmen - insgesamt 8500 Gesellschaften mit etwa vier Millionen Beschäftigten in rund 45 000 Betriebsstätten. Das Gesamtportfolio belief sich später auf 14.600 Gesellschaften. Deren Gesamtwert hatte Detlef Rohwedder in einem Gespräch mit Christa Luft im Februar 1990 auf etwa 600 Mrd. DM[4][5] geschätzt.

Die Treuhandanstalt übernahm ferner rund 2,4 Millionen Hektar land- und forstwirtschaftliche Flächen, das Vermögen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit, wesentliche Teile der Liegenschaften der ehemaligen Nationalen Volksarmee, umfangreichen Wohnungsbesitz sowie das Vermögen der staatlichen Apotheken. Mit dem 3. Oktober 1990 ging weiterhin das Vermögen der Parteien und Massenorganisationen auf die Treuhandanstalt über.[6][7]

Ihrem Auftrag aus dem Treuhandgesetz entsprechend, handelte sie dabei nach den Grundsätzen:

„Schnell privatisieren, weil wir der Auffassung sind, dass Privatisieren die beste Form der Sanierung ist. Das zweite Motto heißt: Entschlossen sanieren. Da, wo Zukunft möglich ist, soll Sanierung durchgeführt werden, um auch hier den Menschen mehr Mut und Hoffnung zu machen. Und das dritte Motto heißt: Behutsam stilllegen.“

Birgit Breuel

Die Treuhandanstalt sollte hierbei sowohl ertragsorientiert einen möglichst hohen Privatisierungserlös erzielen wie auch gemeinwohlorientiert möglichst viele Arbeitsplätze erhalten, was eine extrem komplexe Vertragsgestaltung bedingte.[8]

Die Arbeit wurde dadurch erschwert, dass selbst Vorzeigekombinate kaum auf dem Stand der Technik waren und somit ein großer Investitionsbedarf bestand, um die Betriebe zu wirtschaftlich profitablen Unternehmen zu machen. So befand sich die Produktivität der DDR-Industrie auf einem sehr niedrigen Stand, das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Einwohner betrug nur 27,1 % des westdeutschen Wertes. In den volkseigenen Betrieben bestand ein Personalüberhang von ca. 15 %, der zum einen einer durch Organisations- und Planungsmängeln bedingten Überbesetzung des Personalbestandes geschuldet war, und zum anderen durch soziale und politische Aufgaben (unter anderem Kindergärten, Kliniken, Ferienheime, Bibliotheken) entstanden war.[9] Nach Aufhebung der staatlich kontrollierten Planwirtschaft standen viele Betriebe vor dem Kollaps. Dazu kam ein Einbrechen der Nachfrage nach DDR-Produkten sowie eine enorme Aufwertung der Währung durch die mit der Währungsunion verbundene Umstellung der Löhne im Verhältnis 1:1 (siehe auch # Probleme bei der Privatisierung). [10][5][11]

Durch Privatisierungen, Ausgründungen und betriebsbedingte Kündigungen haben Treuhandunternehmen ihre Beschäftigung von 4,1 Millionen Mitte 1990 auf 1,24 Millionen am 1. April 1992 abgebaut. Davon entfällt ein sehr großer Teil auf Ausgründungen und Verkäufe von Teilbetrieben, sodass der Beschäftigtenrückgang in Treuhandunternehmen zwischen 1990 und 1992 nicht in jedem Fall etwas über den tatsächlichen Verlust von Arbeitsplätzen aussagt.[12]

Doch auch in den ausgegründeten Unternehmen wurde Personal abgebaut. So waren am 1. April 1992 in den privatisierten ehemaligen Treuhandfirmen 553.000 Erwerbstätige beschäftigt, wo bei Beendigung der Treuhandverwaltung 773.000 Arbeitsplätze waren, d. h. sie sind in dieser Zeit um mehr als 200.000 reduziert worden und damit um 28 % gesunken. Oft haben die neuen Eigentümer Beschäftigungszusagen nur für einen Teil des Arbeitskräftebestandes gegeben, ein Personalabbau war also schon bei der Übernahme vorgesehen. Häufig waren auch Personalverminderungen die Voraussetzung dafür, dass westdeutsche oder ausländische Unternehmen überhaupt bereit waren, Treuhandfirmen zu übernehmen und zu investieren. In vielen Fällen hat sicher auch die schwierige Auftragslage zu Entlassungen gezwungen. Nicht zuletzt hat der Abbau des technologischen Rückstandes durch Einsatz moderner Technik zu Freisetzungen im Personalbestand geführt.[12]

Somit hat sich zumindest kurzfristig die ursprüngliche Erwartung kaum erfüllt, dass die Privatisierung den Beschäftigungsrückgang aufhalten oder sogar zusätzliche Arbeitsplätze schaffen würde.[12] Insgesamt zeigte sich, dass bei den frühen Privatisierungen der Arbeitsplatzabbau im Wesentlichen durch den neuen Eigentümer geschah, wohingegen bei späteren Privatisierungen der Personalabbau überwiegend unter Regie der Treuhandanstalt geschah.

In der Wahrnehmung der ehemaligen DDR-Bürger erschien die Treuhand oft als Betriebsschließer, der die ostdeutsche Wirtschaft abwickelt. Die Arbeitslosigkeit erreichte 1992 eine Quote von 14,2 % auf dem Gebiet der neuen Bundesländer (1,28 Millionen Erwerbslose)[13]. Bundesweite Bekanntheit in diesem Zusammenhang erlangten die Proteste der Kalikumpel im thüringischen Bischofferode, die sich im Sommer 1993 vergeblich mit Betriebsbesetzung und Hungerstreiks gegen die Schließung ihrer Grube gewehrt haben.

Der Chef der Treuhandanstalt Rohwedder meinte zu dieser Sichtweise:

„Die Treuhand-Anstalt ihrerseits ist hilflos gegenüber diesem Tornado an Kritik und der Vielzahl von Vorwürfen, die überwiegend berechtigt waren. Es wird mit dieser Institution verbunden alles das, was wir hier in der früheren DDR sehen an Not, an Aussichtslosigkeit, an Verbitterung und auch an existentieller Bedrohung der einzelnen Mitarbeiter.“

Rohwedder auf einem Treffen mit Betriebsräten im März 1991

Dennoch konnten die „Filetstücke“ gut privatisiert werden, wie zum Beispiel Jenoptik in Jena, das größte ostdeutsche Stahlwerk EKO oder auch die meisten der Ostsee-Werften.[14] Sie sind bis heute erfolgreiche Unternehmen. Trotz des massiven Strukturwandels und der Einstellung ganzer Branchen wuchs Produktion um durchschnittlich acht Prozent zwischen 1992 und 2001 (zum Vergleich früheres Bundesgebiet seit 1993: 2,4 Prozent) [15] Allerdings wurden durch die ungeplante und rasante Privatisierung auch zahlreiche industrielle Netzwerke zerschlagen, so dass die Industrialisierung auf dem Gebiet der ehemaligen DDR rapide abnahm.[16]

Struktur der Treuhandanstalt

Das operative Geschäft der Treuhandanstalt wurde nach Unternehmensgrößenklassen auf die Treuhandzentrale in Berlin und 15 Treuhand-Außenstellen (später: „Niederlassungen“) aufgeteilt. Die Treuhand-Niederlassungen waren zuständig für alle Betriebe mit bis zu 1500 Mitarbeitern, die Treuhandzentrale für alle übrigen Betriebe. Die Treuhandzentrale wurde in Vorstandsbereiche, diese wiederum in branchenzentrierte Direktorate unterteilt. Mit ihrer branchenmäßigen Untergliederung und den Durchgriffsrechten gegenüber den Betrieben entsprach die Zentrale der Treuhandanstalt den vormaligen DDR-Industrieministerien (siehe Ministerrat der DDR). Die Niederlassungen waren die unmittelbaren Nachfolger der Bezirkswirtschaftsräte bei den Räten der Bezirke. Daher auch die Anzahl der Niederlassungen (15), die der Anzahl der DDR-Bezirke (14) zuzüglich Ost-Berlin entsprach.

Die Organe der Treuhandanstalt waren der Vorstand der Treuhandanstalt und der Verwaltungsrat.

Vorstand der Treuhandanstalt

Gemäß § 3 des Treuhandgesetzes wurde die Treuhandanstalt durch einen Vorstand geleitet und durch die Mitglieder des Vorstandes im Rechtsverkehr vertreten. Der Vorstand setzte sich aus dem Präsidenten der Treuhandanstalt und mindestens vier weiteren Vorstandsmitgliedern zusammen. Der Präsident und die Mitglieder des Vorstandes wurden durch den Verwaltungsrat berufen und abberufen.

Präsidenten und Vorsitzende der Treuhandanstalt

Mitglieder des Vorstands

  • Hero Brahms, Stellvertreter von Birgit Breuel seit 1. Juni 1992
  • Birgit Breuel (19. August 1990 bis 13. April 1991, danach Präsidentin)
  • Horst Föhr
  • Heinrich Hornef (Finanzen) Vizepräsident ab 1. Juni 1992)
  • Alexander Koch (Personal)
  • Hans Krämer
  • Wolfram Krause (Finanzen bis 1. Juni 1992, danach Ressort Osteuropa)
  • Wolf Klinz
  • Günter Rexrodt (1. September 1991 bis 31. März 1993 (Privatisierung der Land- und Bauwirtschaft sowie von DDR-Außenhandelsbetrieben))
  • Klaus Schucht
  • Klaus-Peter Wild (ab 9. August 1990)

Haftung des Treuhandsvorstandes und der Treuhandmitarbeiter

Nach Auffassung der Bundesregierung war angesichts der Komplexität und Einmaligkeit der Aufgaben der THA die Freistellung der Führungsebene von der Haftung für fahrlässiges Verhalten sachlich geboten. Die Freistellung von der Haftung für grobe Fahrlässigkeit war zeitlich auf die Ausnahmesituation nach der Wiederherstellung der deutschen Einheit beschränkt und mit der Auflage zum schnellstmöglichen Aufbau einer wirksamen Innenrevision der THA verbunden. Die Freistellung von der Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist bis Ende 1994 verlängert worden. Dies entspricht den im öffentlichen Dienstrecht geltenden Regelungen.[17]

Die damaligen Oppositionsparteien kritisierten diese Entscheidung. Sie sahen darin eine nachlässige Aufsicht des Bundesfinanzministeriums sowie die Möglichkeit, einzelne Treuhandmitarbeiter könnten das als eine Art Persilschein verstehen.[18]

Verwaltungsrat der Treuhandanstalt

Nach § 4 des Treuhandsgesetzes hatte der Verwaltungsrat die Geschäftstätigkeit des Vorstandes zu überwachen und zu unterstützen. Der Präsident des Vorstandes hatte den Vorsitzenden des Verwaltungsrates über alle wichtigen Geschäftsangelegenheiten zu unterrichten. Der Verwaltungsrat beriet den Vorstand der Treuhandanstalt in allen Grundfragen insbesondere der Privatisierung und Verwertung volkseigenen Vermögens nach den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft sowie in allen weiteren Aufgaben gemäß § 2 Treuhandgesetz. In der Satzung der Treuhandanstalt wurde bestimmt, welche Geschäfte der Zustimmung des Verwaltungsrates bedurften.

Neben dem Vorstand war der Verwaltungsrat das zweite Hauptorgan der Treuhandanstalt. Er bestellte den Präsidenten der Treuhandanstalt sowie die übrigen Vorstandsmitglieder und berief sie gegebenenfalls ab. Seine Aufgabe bestand darin, die Geschäftstätigkeit des Vorstandes zu überwachen und zu unterstützen. Der Verwaltungsrat nahm regelmäßig die Berichte des Vorstandes entgegen und konnte Unterlagen prüfen oder prüfen lassen. Er hatte gegenüber dem Vorstand das Recht der Beratung in allen Grundfragen, insbesondere der Privatisierung und Verwertung volkseigenen Vermögens nach den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft sowie in allen Aufgaben nach § 2 TreuhG. Die Geschäfte des Vorstandes von besonderer Bedeutung waren von der Zustimmung des Verwaltungsrates abhängig. Dem Verwaltungsrat war ein Informations- und Prüfungsrecht eingeräumt. Der Vorstand war außerdem verpflichtet, regelmäßig und auf Anforderung dem Verwaltungsrat zu berichten. Der Verwaltungsrat bestand aus 21 Mitgliedern. Diese wurden von der Bundesregierung berufen.

Die in Art. 1 des Einigungsvertrages genannten Länder - dabei handelt es sich um die neuen Bundesländer - erhielten im Verwaltungsrat der Treuhandanstalt je einen Sitz. Den Vertretern der neuen Bundesländer kamen die Funktionen einer sachverständigen Mitwirkung an der Beratung der Treuhandanstalt und der Vertretung spezifischer Landesinteressen zu.[19]

Vorsitzende des Verwaltungsrates

weitere Mitglieder des Verwaltungsrates

Gegenüber dem Verwaltungsrat kam dem Vorstand aufgrund des Treuhandgesetzes, des Einigungsvertrages und der entsprechenden darauf basierenden weiteren Regelungswerke gegenüber dem Verwaltungsrat die maßgeblichere Funktion zu.

Dies ergab sich aus folgendem:

  • Die Geschäftsführung war ausdrücklich dem Vorstand vorbehalten. Ein Weisungsrecht des Verwaltungsrates gegenüber dem Vorstand bestand nicht.
  • Die Beratung des Vorstandes durch den Verwaltungsrat war auf „Grundfragen“ der Privatisierung und Verwertung beschränkt. Ein Beratungsrecht in Einzelfragen, die keine „Grundfragen“ sind, bestand nicht.
  • Der Verwaltungsrat konnte bestimmten Rechtsgeschäften seine Zustimmung verweigern. Er konnte aber nicht den Vorstand anweisen, das Geschäft in anderer Weise zu tätigen.

[19]

Töchter der Treuhandanstalt

  • TLG Immobilien
  • BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, Berlin
  • GPH (Gesellschaft zur Privatisierung des Handels mbH)
  • GVV (Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben)

Gesellschaft zur Privatisierung des Handels mbH

Anfang Oktober 1990 gründete die Treuhand in Berlin die GPH Gesellschaft zur Privatisierung des Handels mbH. Die Tochterfirma privatisierte Tausende von Betriebsstätten der staatlichen Handelsorganisation (HO), vom Großhandelslager bis zur Kneipe. Lediglich die 14 Centrum-Warenhäuser wurden auf Grund ihrer Größe von der Treuhand-Zentrale selbst vermarktet. Für die Privatisierung der mehr als 17.000 zu den HO-Nachfolgegesellschaften gehörenden Läden und Gaststätten wurden der Baden-Badener Unternehmensberater Wolfgang Bernhardt als GPH-Aufsichtsrat, der in Sachsen geborene Schweizer Peter Neubert, als Geschäftsführer beauftragt. Beide hatten entscheidend bei der Sanierung des Handelskonzerns co op mitgewirkt.[20]

Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben

Die GVV mit Sitz in Erfurt wurde 1992 von der Treuhand gegründet. Ihr Hauptziel ist die Stilllegung und Verwahrung von Bergwerksbetrieben in den neuen Bundesländern. Die Gesellschaft ist bemüht, Betriebsteile und verwertbare Vermögensteile zu privatisieren.[21]

Auflösung

Am 31. Dezember 1994 wurde die Treuhandanstalt aufgelöst und die verbliebenen Aufgaben auf mehrere Folgegesellschaften verteilt (etwa Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), Treuhandliegenschaftsgesellschaft (heute TLG Immobilien GmbH), Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG). Die anfängliche Vorstellung, aus der Privatisierung kostendeckende Erlöse zu erzielen, erwies sich rasch als Trugschluss.

Die Erlöse aus Privatisierungen betrugen bis Ende 1994 einschließlich der noch nicht gezahlten, aber vertraglich vereinbarten Beträge rund 60 Mrd. DM. Ihnen standen Ausgaben von weit über 300 Mrd. DM gegenüber. Die Gesamtverschuldung der Treuhandanstalt schätzte man Ende 1994 auf über 200 Mrd. DM.[22] Von den mehr als 12.000 Unternehmen waren bis zu diesem Zeitpunkt 7.853 in Privat- oder in Kommunaleigentum übergegangen, davon etwa 1.600 an vorherige Alteigentümer und etwa 2.700 über Management-Buy-outs an in den jeweiligen Unternehmen tätige Manager. 3.713 Unternehmen waren bereits aufgelöst worden oder befanden sich im Prozess der Abwicklung. Von 4,1 Millionen Arbeitsplätzen, die zum 1. Juli 1990 bei der Treuhand zugeordneten Unternehmen bestanden hatten, waren bei bereits privatisierten oder noch in Eigentum der Treuhand befindlichen Unternehmen zusammen mit von Investoren zugesagten Arbeitsplätzen Ende 1994 noch 1,5 Millionen vorhanden.[5][23] Insgesamt waren etwa fünf Prozent der privatisierten Unternehmen in das Eigentum von Personen ostdeutscher Herkunft übergegangen, weniger als zehn Prozent wurden von internationalen Investoren übernommen, mehr als 85 Prozent fanden westdeutsche Eigentümer.[24]

Die Schulden der Treuhand wurden am 1. Januar 1995 in den Erblastentilgungsfonds eingebracht.

Am Tage der Auflösung zog die damalige Chefin Birgit Breuel eine positive Bilanz: „Wenn man sich in Erinnerung ruft, dass hier in viereinhalb Jahren eine ganze Wirtschaft transformiert worden ist und sich heute in weiten Teilen im Wettbewerb behauptet, ist in einer unglaublich kurzen Zeit hier Marktwirtschaft eingeführt worden.“[14]

Die „Fünf Wirtschaftsweisen“ kamen in ihrem Jahresgutachten von 1994 zu folgendem Schluss[25]:

„Der Treuhandanstalt ist es in erster Linie zu verdanken, daß das Bild der Wirtschaft in den neuen Bundesländern heute nicht von notleidenden und nur durch ständige Finanzspritzen am Leben gehaltenen Staatsbetrieben geprägt wird, sondern von selbständigen Unternehmen, die beharrlich und zunehmend auch mit Erfolg auf die Festigung ihrer Marktposition hinarbeiten“

Auch andere Wirtschaftswissenschaftler sahen trotz der Probleme der Treuhand keine Alternative zur raschen Privatisierung, wolle man auf Dauer von Subventionen abhängige Betriebe vermeiden.

Probleme und Fehlentscheidungen, die oft finanzielle Einbußen für den Staat bedeuteten, sowie einige Betrugsfälle im Umfeld der Privatisierungen beschädigten das Ansehen der Treuhand in der Öffentlichkeit.

Nachfolgegesellschaften der Treuhandanstalt

Aufgrund des „Gesetzes zur abschließenden Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt“ vom 9. August 1994 endete die Tätigkeit der Treuhandanstalt zum Jahresende 1994. Die Treuhandanstalt wurde in „Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben“ umbenannt und die Verantwortung für die Erfüllung ihrer verbliebenen Aufgaben ab 1. Januar 1995 auf die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, die BMGB Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin mbH und die TLG Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH (jetzt TLG Immobilien GmbH) übertragen.[26]

Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) war im wesentlichen damit beschäftigt, die Treuhand abzuwickeln. Nachdem die Aufgaben der Treuhand weitgehend erledigt waren und der Betrieb der BvS zunehmend unwirtschaftlich wurde, stellte diese zum 31. Dezember 2000 ihre operative Tätigkeit ein. Sie bestand danach nur noch als Rechts- und Vermögensträgerin fort und besaß kein eigenes Personal mehr. Am 1. Januar 2004 wurde mit dem Gesetz zur Abwicklung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvSAbwG) das Ende auch dieser Organisation eingeleitet. [28] Bernd Halstenberg wurde vom Bundesfinanzministerium zum Abwickler bestimmt. Er fasste die Aufgabe mit den Worten zusammen: "Alle, die bei der Treuhand arbeiteten, wussten, sie sägen am eigenen Ast".[29] Die Aufgabe bestand aus der Erledigung noch offener Rechtsstreitigkeiten (siehe auch Probleme bei der Privatisierung), und vor allem aus dem ordnungsgemäßen Abschließen der Tätigkeit der Treuhand. So hatte die BvS mit mehreren hundert Firmen zu tun, die zwar bereits teilweise seit über einem Jahrzehnt nicht mehr existierten und längst liquidiert waren, aber aus formalen Gründen nicht in den Registern der Amtsgerichte gelöscht werden konnten. Auch unerledigte Sonderfälle wie die Entsorgung der Kernkraftwerke Greifswald und Rheinsberg zählten zu ihren Aufgaben. Mit Wirkung vom 1. Juli 2008 ist die BvS abgewickelt, für die verbliebenen Aufgaben ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Bonn zuständig geworden. [30] Die verbliebenen Aufgaben - hauptsächlich die Bereiche Vertragsmanagement, Abwicklung und ökologische Altlasten - nehmen geschäftsbesorgend aber Dritte wahr.

Probleme bei der Privatisierung

Die Privatisierungsaufgabe der Treuhandanstalt war im Hinblick auf ihren Umfang und ihre Komplexität einmalig. So waren weltweit zwischen 1980 und 1987 nicht einmal 1000 Privatisierungen durchgeführt worden, alle in einem marktwirtschaftlich stabilen Umfeld. Nun wurden unter erschwerten Rahmenbedingungen im Übergang von der Planwirtschaft zur Marktwirtschaft tausende Unternehmen auf einmal privatisiert. Da sowohl die Organisationsstruktur als auch die personelle und materielle Ausstattung am Anfang dieser Aufgabe nicht gewachsen waren, kam es zu Problemen, wie zum Beispiel zu Verkäufen an dubiose Geschäftemacher, Betrugsfällen aufgrund mangelnder Kontrolle oder wirtschaftlich eher nicht sinnvollen Aufteilungen der Unternehmen.[5]

Als ein großes Problem wird der Umrechnungskurs von DDR-Mark in D-Mark von 1:1 gesehen, der bei der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion angewandt wurde, was einer Aufwertung der Währung (siehe Wechselkurs) um ca. 400 % entsprach. Was eine intakte Volkswirtschaft schon kaum vertragen hätte, musste bei der maroden DDR-Wirtschaft dramatische Folgen haben. Aber ein realistischerer, am Unterschied der Arbeitsproduktivität zwischen Ost und West orientierter Umrechnungskurs hätte die Nominallöhne in Ostdeutschland und damit den Lebensstandard erheblich reduziert.[31]

Eine Senkung des Lebensstandards wäre aber zur politischen Stabilisierung der DDR kontraproduktiv gewesen und deshalb politisch nicht gewollt. Tatsächlich machte der Umrechnungskurs von 1:1 die Unternehmen in der DDR unprofitabel und Millionen von Arbeitsplätzen obsolet. Damit wurde von einem Tag auf den anderen das von der Treuhand gehaltene Volksvermögen entwertet.[32]

Aufgrund der wirtschaftlichen Lage in Ostdeutschland fanden trotz intensiver Bemühungen viele Unternehmen keinen Käufer. Durch den technologischen Rückstand, der unter anderem auf zu geringen Investitionen aufgrund der prekären finanziellen Situation der DDR beruhte, bestand in den meisten Betrieben ein immenser Sanierungsbedarf. Nur mit erheblichen Zuschüssen konnte die Treuhand die großen Kombinate verkaufen. Zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen fielen in die Hände von dubiosen Geschäftemachern. Auch die geringe Beteiligung Ostdeutscher an den Unternehmenskäufen fällt auf, denn im Verhältnis zu der Zahl der privatisierten Arbeitsplätze beträgt ihr Anteil lediglich sechs Prozent.[5][10]

Es war ein erklärter Grundsatz der Treuhand, beim Unternehmensverkauf nach klaren Regelmechanismen zu entscheiden. In so manchem Fall lief die Privatisierung mit einer gewissen Zufälligkeit ab. Das bekamen vor allem die ostdeutschen Geschäftsführer, die ihre eigenen Unternehmen im Rahmen eines Management-Buy-out (MBO) übernehmen wollten, zu spüren. In der Folge kämpfen viele der durchweg kapitalschwachen MBO-Betriebe trotz passabler Auftragslage ums Überleben.[33]

Der politische Wille zur Zerschlagung der überladenen und ineffizienten Großunternehmen und Kombinate war groß, so dass man ohne gründliche Strukturanalysen die Großbetriebe in kleinere Einheiten aufspaltete. Dabei lauteten die Vorgaben gar nicht auf Aufspaltung. Durch die Zerschlagung der Kombinate wurde vielen Unternehmen die wirtschaftliche Basis entzogen, so dass die Reste oft nicht überlebensfähig waren. So wurden die kleinen Betriebe dann des Öfteren mit ungenügender Kapitaldecke und unzureichender Marktausrichtung verkauft. Darüber hinaus war für viele Investoren der Marktzugang der entscheidende Investitionsgrund, weshalb zentrale Unternehmensbereiche wie Forschung und Entwicklung meist an den Stammort des Investors verlagert wurden. Da zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung auch im "Westen" Überkapazitäten bestanden, blieben für die ostdeutschen Betriebe oft in erster Linie distributive Aufgaben.[34]

Die damalige Bundesregierung war davon überzeugt, die Betriebe der DDR aus der Planwirtschaft ohne Umwege in die Marktwirtschaft zu überführen.[35] Diese Prämisse der Privatisierung als beste und schnellste Sanierung versuchte ohne Sanierungsinvestitionen auszukommen, was den Wert der Unternehmen rapide sinken ließ. Stattdessen gewährte die Treuhandanstalt Preisnachlässe, um im Gegenzug, durch Vertragsstrafen abgesichert, Beschäftigungszusagen durchzusetzen. Diese waren jedoch schwer durchzusetzen.[36] Das Tempo der Privatisierung verhinderte einen geordneten Strukturwandel, der durch ergänzende Maßnahmen die Entstehung von Wachstumskernen ermöglicht haben könnte.[34] Ostdeutschland wurde also im Schnelldurchgang von der Planwirtschaft auf die Globalisierung umgestellt, während Westdeutschland durch den "Vereinigungsboom" eine gewisse Schonfrist in der Anpassung an die veränderten Bedingungen der globalen Wirtschaft hatte.[37]

Außerdem schätzte die damalige Bundesregierung die vorhandenen und kommenden Wirtschaftsmöglichkeiten falsch ein. Vor allem die große wirtschaftliche Bindung an den nun zusammenbrechenden Ostblock wurde zu wenig berücksichtigt. Auch orientierte man sich in manchen Fällen fälschlicherweise an westdeutschen Verhältnissen.[4] Die politischen Forderungen an die Treuhand (Erhalt der Unternehmen und Arbeitsplätze, weltmarkttaugliche Sanierung, schneller Erfolg und gewinnbringender Verkauf) stellten sich als kaum erfüllbar heraus. Eine effizient arbeitende Privatisierungsagentur, in der nach transparenten Kriterien entschieden wird, war die Treuhand nie. Angesichts des Zeitdrucks, unter dem sie agierte, konnte sie dies auch nicht sein. Die weitreichenden Entscheidungsspielräume, die ihr die Bundesregierung konzedierte, gab sie an ihre Mitarbeiter weiter. Nur so ließ sich innerhalb von vier Jahren eine ganze Volkswirtschaft privatisieren.

Betrugsfälle

Insbesondere in den Anfangsjahren sorgten fehlende Organisationsstrukturen und damit einhergehend fehlende effektive Kontrollmechanismen und -maßnahmen der Treuhandanstalt dafür, die „Arbeit“ der Täter erheblich zu erleichtern. Häufig kamen vor allem Fälle von Bilanzfälschung und Unterwertverkauf vor, insbesondere bei nicht betriebsnotwendigen Grundstücken. In vielen Fällen wurde auch durch Insider-Wissen ein persönlicher Vorteil erzielt. Ausschreibungsbetrug in Verbindung mit Bestechung (z. B. die „Ganoven GmbH Halle“[38][39]) kam ebenfalls vor. Hierzu gehören auch Fälle von Preisabsprachen im Zusammenhang mit Auftragsvergaben durch die Treuhandanstalt.

Manche „Investoren“ betrieben aber auch eine von vornherein geplante systematische Aushöhlung der übernommenen Unternehmen.

Im Jahr 1998 schätzte der Untersuchungsausschuss des Bundestages DDR-Vermögen den Schaden, der durch Veruntreuung, Betrug und andere kriminelle Handlungen im Zusammenhang mit der Privatisierung der DDR-Volkswirtschaft verursacht wurde, auf drei bis zehn Milliarden DM.

Auf Unverständnis trafen die Fälle mangelnder Überprüfung der Handelspartner der Treuhand, insbesondere in Bezug auf deren Bonität, wären sie doch einfach vermeidbar gewesen. Dies führte oft zu einem „bösen Erwachen“. Der Treuhandanstalt mangelte es sowohl an personeller Kapazität wie Kompetenz, um eine wirksame Kontrolle auszuüben. Sie war bei ihrer Kontrolle auf Wirtschaftsprüfungsgesellschaften angewiesen.

Nach Meinung des Bundesrechnungshofes war die Controlling-Praxis der Treuhandanstalt und ihrer Nachfolgeinstitution BvS mangelhaft. In ihrem Bericht an den Bundestag beanstandete die Behörde, dass die Investitionszusagen nicht angemessen überwacht werden. Überhaupt sei das gesamte Berichtswesen der BvS (und der Treuhandanstalt) „mit erheblichen Mängeln behaftet“. Anhand von Stichproben – die Rechnungsprüfer nahmen sich 100 Privatisierungsverträge aus den Jahren 1993 und 1994 vor – stellt der Rechnungshof fest:

„Erhebliche Investitionszusagen wurden bereits als eingehalten und überprüft angesehen, wenn die schriftlichen oder telefonischen Meldungen der Vertragspartner den vertraglichen Abreden entsprachen.“ Und weiter: „Sogar vertraglich vereinbarte Wirtschaftsprüfertestate über durchgeführte Investitionen wurden nicht immer verlangt“, heißt es in dem Bericht.[40][6]

Auch liegt eine Ursache manchen Betruges gegenüber der THA sicher in dem Umstand begründet, dass sich die Treuhandanstalt im Regelfall am Ertrags- und nicht am Substanzwert der von ihr zu privatisierenden Unternehmen orientierte. Dieser wiederum war oftmals sehr gering, weil die Unternehmen keine Chance hatten, im Wettbewerb zu bestehen, wenn nicht ein Investor erhebliche (kostenintensive) Umstrukturierungen vornehmen würde. Des Weiteren sind Betrugsfälle gehäuft bei der Privatisierung kleinerer, mittelständische Betriebe zu beobachten, da die Täter offensichtlich davon ausgingen, dass hier wegen des geringeren Medieninteresses und der nur lokalen Bedeutung des Unternehmens die Entdeckungsgefahr geringer sei. Zudem kam den Tätern zu Gute, dass die schon unter normalen Bedingungen schwierige Aufkärung von Korruption und Untreue während des Umbruchs zusätzlich erschwert sein könnte, und dass der Zeitdruck bei der Privatisierung eine effektive Kontrolle erschwert hat.[41]

Die Strafverfolgung oblag der 1991 gebildeten ZERV (Zentrale Ermittlungsgruppe für Regierungs- und Vereinigungskriminalität), die erst über ein halbes Jahr nach Beginn der Privatisierungen auf öffentlichen Druck hin eingerichtet wurde, nachdem in den Medien erste eklatante Fälle von „Vereinigungskriminalität“ berichtet wurde. Sie war zunächst mit nur einem Volljuristen besetzt, so dass zahlreiche „Vorgänge“ liegen blieben, und die Stabsstelle zunächst im wesentlichen nur in Fällen von besonderer Schadenshöhe oder von persönlicher Bereicherung aktiv wurde.[42]

Die Stabsstelle „Besondere Aufgaben" der Treuhandanstalt war seit ihrem Bestehen ab Februar 1991 bis September 1993 in über 1400 Fällen dem Vorwurf strafrechtlich relevanten Verhaltens nachgegangen. In diesem Zeitraum wurden 586 Ermittlungsverfahren der staatlichen Strafverfolgungsbehörden registriert; 188 dieser Ermittlungsverfahren wurden aufgrund von Strafanzeigen der Treuhandanstalt eingeleitet. Von diesen 586 Ermittlungsverfahren betrafen 292 Verfahren Privatisierungsvorgänge; 56 dieser Ermittlungsverfahren sind eingestellt worden, in 64 Fällen liegen Urteile vor, und in 7 weiteren Fällen ist Anklage erhoben worden.[43]

Bis Ende 1996 wurde gegen 180 Personen eine Strafanzeige wegen Veruntreuung gestellt, 6 wurden verurteilt. 1801 Fälle von Wirtschaftskriminalität im Bereich der Treuhand und 357 Aushöhlungsverfahren zwischen 1991 und 1994 wurden registriert.[24] Trotzdem sind verlässliche Quantifizierungen der Kriminalität im Umfeld der Treuhand schwer möglich [44], auch wenn verschiedene v.a. vereinigungskritische Autoren hier eine weit verbreitete Vereinigungskriminalität behaupten und beispielhaft beschreiben.[45]

Neben dem eindeutig kriminellen Bereich der Aushöhlung, des Betrugs und der Bilanzfälschung gab es noch eine Grauzone, in der Unternehmensberater, Liquidatoren, Anwälte und Wirtschaftsprüfer die Ahnungslosigkeit ihrer Opfer oder die Kooperationsbereitschaft großzügiger Treuhänder ausnutzten und überzogene Honorare kassierten.[24]

Die Betrugsfälle bei der Tätigkeit der Treuhandanstalt waren u.a. Gegenstand mehrerer Untersuchungsausschüsse des deutschen Bundestages.

VEB Wärmeanlagenbau

Einer der krassesten Fälle von Treuhandkriminalität ist der Fall des einstigen DDR-Monopolisten für Heizkraftwerke und Fernwärmeleitungen, bei dem Gerissenheit und kriminelle Energie auf der einen Seite gepaart mit fehlenden Kontrollmechanismen auf der anderen Seite zu einem Desaster führten. Der 1.200 Mitarbeiter starke Betrieb VEB Wärmeanlagenbau wurde in Wärmeanlagen Berlin GmbH (WBB) umbenannt, für den sich Anfang 1991 die Deutsche Babcock AG interessierte. Sie schickte daher ihren damaligen Prokuristen, Michael Rottmann, nach Berlin, um die Situation der WBB zu analysieren. Rottmann verbündete sich dort aber mit den beiden WBB-Geschäftsführern sowie zwei Schweizer Staatsbürgern und malte die wirtschaftliche Situation der WBB so schwarz, dass Babcock das Interesse verlor. Gleichzeitig präsentierte er der Treuhandanstalt einen angeblich solventen Käufer in Gestalt des Schweizer Unternehmens Chematec, das wohl damals schon hoch verschuldet war und schließlich für zwei Mio. DM die WBB erwarb. Dieses Unternehmen diente aber nur als Strohmann für Rottmann und seine Mittäter. [46]

Zum damaligen Zeitpunkt belief sich der tatsächliche Wert der WBB nach Schätzungen auf rund 68 Mio. DM, wobei die WBB über liquide Mittel in Höhe von rund 150 Mio. DM sowie etliche lukrative Grundstücke verfügte. Unmittelbar nach dem Kauf wechselte Rottmann in die Geschäftsführung der WBB und begann zusammen mit seinen Komplizen, die Guthaben über ein undurchsichtiges Unternehmensgeflecht auf andere Konten zu transferieren, Grundstücke zu veräußern und Hypotheken aufzunehmen. Auf diese Weise sollen Rottmann und Komplizen der WBB insgesamt rund 150 Mio. DM entzogen haben; übrig blieb hingegen ein Schuldenberg in Höhe von 100 Mio. DM.

Nach dem Bankrott des Unternehmens floh Rottmann 1995 in die USA. Im September 2000 wurde er von britischen Polizeibeamten und Zielfahndern des BKA in Hazlemere-Wyjcambe in der Nähe von London verhaftet;[47] gegen seine Auslieferung an die Bundesrepublik Deutschland, wo ein Prozess wegen Betruges vor dem Landgericht Berlin auf ihn wartet, wehrte er sich lange erfolgreich, bis er im Juli 2009 ausgeliefert wurde.[48] Nach einem Geständnis wurde Rottmann im Dezember 2009 zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, das Geld habe er seinen Einlassungen zufolge komplett für seinen aufwändigen Lebensstil ausgegeben. [49] Der zivilrechtliche Schadensersatzprozess endete 2005 mit einem Vergleich mit der BvS, in dem vereinbart wurde, dass Rottmann 20 Mio. Euro zurückzahlen muss.[50] Ein Mittäter Rottmanns wurde zwischenzeitlich zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.[51]

Elbo-Baugruppe

Der Kaufmann Heinz Krahmer wollte alle Wohnungsbau- und Meliorationskombinate im Norden der neuen Bundesländer kaufen, um daraus einen ostdeutschen Baukonzern zu formen. Gleichzeitig schloss er mit den Unternehmen Beraterverträge mit ansprechenden Honoraren ab. Insgesamt sollen dem Beratungsunternehmen Krahmers 41 Mio. DM in den zwei Beratungsjahren zugeflossen sein. Trotz langwieriger Verhandlungen mit möglichen Geldgebern gelang es ihm nicht, den Kaufpreis zu finanzieren.[52] Er überzeugte aber die Vorstände und Geschäftsführer der Unternehmen gleichwohl, Geld auf ein Treuhandkonto seines Notars für Aktivitäten nach dem Verkauf einzuzahlen. Diese mehr als 73 Mio. DM ließ er sich dann auf ein eigenes Konto transferieren. Danach behauptete er gegenüber der Treuhand, er könne den Kaufpreis von 170 Mio. DM aufbringen. Krahmer verstarb in Singapur, noch bevor die deutschen Behörden seiner habhaft werden konnten. Der Notar konnte allerdings zur Verantwortung gezogen werden.

Später stellte sich heraus, dass Krahmer den Unternehmen unter allerlei Vorwänden noch mehr Geld entzogen hat. Seine Unternehmen gingen nach seinem Tod in die Insolvenz. Gleichwohl schaffte es die Treuhandanstalt, 62 Mio. DM der gezahlten Liquiditätshilfe von 120 Mio. DM zurückzuholen. Ein Teil der Wohnungsbau- und Melorationskombinate wurde dann nach weltweiter Ausschreibung für 10 Mio. DM an die Hegemann-Gruppe verkauft.[53] Nach erfolglosen Restrukturierungsversuchen, für die Bund und Land und der Eigentümer nochmals erhebliche Mittel einsetzten,[54] sind die Unternehmen wirtschaftlich inzwischen abgewickelt.

Es wird vermutet, dass das eigentliche Interesse Krahmers dem erheblichen Grundstücksbestand der Unternehmen im Wert von mehreren 100 Mio. DM galt[55] und die Beratungshonorare auch zur Finanzierung des Kaufpreises dienen sollten.

Leunawerke

In der Leuna-Affäre geht es um Schmiergeldzahlungen beim Verkauf der Leuna-Raffinerie und der zum Zeitpunkt der Verhandlungen bereits profitablen Minol an den französischen Konzern Elf Aquitaine.

Kombinat Schiffbau

Bei der Privatisierung des Schiffbaukombinates wurden 854 Mio. DM EU-Fördermittel, die für die Ostwerften bestimmt waren, rechtswidrig zur Sanierung der Stammbetriebe des westdeutschen Bremer Vulkan verwendet.[56]

Aufbau-Verlag

Der Berliner Aufbau-Verlag wurde 1991 von der Treuhand an eine Investorengruppe verkauft, obwohl er sich nicht in ihrem Eigentum befand. Der Verlag befand sich zur Wende im Besitz des Kulturbundes der DDR, der sich zu dieser Zeit unter Zwangsverwaltung der Treuhand befand und heute noch als Kulturbund e. V. mit zahlreichen Mitgliedern existiert. Der Verlag war jedoch nicht unmittelbares Eigentum der Treuhandanstalt und durfte deshalb so nicht verkauft werden, was nach verschiedenen Aussagen einigen Mitarbeitern der Treuhand bekannt gewesen sein könnte.

Der Verleger Bernd F. Lunkewitz, der bereits an dem ersten Verkauf beteiligt war, bemerkte den Fehler und kaufte 1995, nachdem die Treuhand zu keiner Korrektur bereit war, den Aufbau-Verlag vom Kulturbund für umgerechnet ca. 450.000 Euro. In einem jahrelangen Rechtsstreit, der erst 2008 mit einem Urteil des Bundesgerichtshofes endete, wurde entschieden, dass der Verkauf 1991 durch die Treuhand nicht rechtens war und somit der Verkauf von 1995 wirksam war.[57]

Der neue Eigentümer versuchte daraufhin die Bundesrepublik Deutschland schadensersatzpflichtig zu machen. In diesem Zusammenhang schickte er den alten Aufbau-Verlag inzwischen in die Insolvenz.[58]

Filmografie

  • Schlussverkauf DDR - Die Geschichte der Treuhandanstalt 1990-1994; 2 x 45 min; Regie : Axel Grote, Buch: Axel Grote, Michael Jürgs, Kamera: Niels Bolbrinker, Uli Köhler; Produktion NDR und arte; VENTANA Film- und Produktionsgesellschaft mbH ; Deutschland 1999 [2] VENTANA

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Georg Bönisch, Gunther Latsch, Georg Mascolo: Terroristen - Spuren in der Maske, In: Spiegel vom 21. Mai 2001 auf spiegel.de, gesehen 2. Oktober 2010
  2. Rohwedder-Mord: Neue Spur führt zu RAF-Terrorist Grams, Spiegel vom 16. Mai 2001
  3. Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen vom 23. September 1990
  4. a b Dieter Fockenbrock: Treuhand – Ein Ding der Unmöglichkeit, In: Handelsblatt vom 11. August 2006, gesehen 2. Oktober 2010
  5. a b c d e Dieter Grosser: Treuhandanstalt, In: "Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik", Bundeszentrale für politische Bildung
  6. a b Bericht: Die Treuhandanstalt im Kontext der deutschen Einigung Referat von Burkhard Berndt am 2. Juli 2007
  7. "Abschlussbericht der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben", ISBN 3-932661-40-0
  8. Johannes Heß: Unternehmensverkäufe der Treuhandanstalt. Berlin 1997
  9. Gürtler, Ruppert, Vogler Ludwig: Verdeckte Arbeitslosigkeit in der DDR, Institut für Wirtschaftsforschung München 1990, S. 25 u. 43, ISBN 3-88512-115-8
  10. a b Wolfgang Seibel (Hrsg.): „Verwaltete Illusionen: Die Privatisierung der DDR-Wirtschaft durch die Treuhandanstalt und ihre Nachfolger 1990–2000“, Campus Verlag 2005; S. 64ff, 479 ff
  11. http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/1989-Mauerfall;art122,2936207
  12. a b c Jürgen Kühl, Reinhard Schaefer und Jürgen Wahse: „Beschäftigungsperspektiven von Treuhandunternehmen und Ex-Treuhandfirmen im April 1992“, MittAB 25. Jg 1992, online auf iab.de (PDF)
  13. Ergebnisse der Bundesagentur für Arbeit (BA) Registrierte Arbeitslose, Arbeitslosenquote nach Gebietsstand
  14. a b Auflösung der "Treuhand", Artikel auf Spiegel online - einestages
  15. Rüdiger Pohl: Ostdeutschland im 12. Jahr nach der Vereinigung - Eine Bilanz der wirtschaftlichen Transformation in: Aus Politik und Zeitgeschichte (B 37-38/2002)
  16. Olav Teichert: Die Treuhandanstalt im politischen und wirtschaftlichen Vereinigungsprozeß Deutschlands. Magisterarbeit. Uni-Kassel 2001
  17. Deutscher Bundestag Drucksache 12/7001 12. Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste
  18. Drucksache 12/8404 Entschließungsantrag von Bündnis90/Die Grünen
  19. a b BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des 3. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Landestages von Mecklenburg-Vorpommern Drucksache 2/3890
  20. Ein Stück Kriminalgeschichte in Der Spiegel 31. Dezember 1990
  21. http://www.gvv-sondershausen.de/viewpage.php?idpage=5
  22. Olav Teichert: Die Treuhandanstalt im politischen und wirtschaftlichen Vereinigungsprozeß Deutschlands. Magisterarbeit. Uni-Kassel 2001 S. 90
  23. Axel Flemming: Kritische Treuhandbilanz in Brandenburg, Beitrag in der Sendung Aus Wirtschaft und Gesellschaft vom 1. Oktober 2010 im Deutschlandfunk (mp3)
  24. a b c Michael Jürgs: „Ein Land im Sonderangebot'', In: Der Spiegel 7/1997 vom 10. Februar 1997
  25. Jahresgutachten 1994/95 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung S. 83 ff.
  26. Nachfolgeorganisationen der Treuhandanstalt, Mitteilung des Bundesfinanzministeriums
  27. Gablers Wirtschaftslexikon
  28. Porträt der BvS auf ihrer Homepage
  29. Treuhandanstalt - Abwickler der Abwickler Artikel von Andreas Wassermann auf Spiegel online vom 9. August 2006
  30. Internetauftritt der BvS
  31. Grosser, Dieter: Das Wagnis der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion. Politische Zwänge im Konflikt mit ökonomischen Regeln. Stuttgart 1998
  32. Wolfgang Seibel (Hrsg.): „Verwaltete Illusionen: Die Privatisierung der DDR-Wirtschaft durch die Treuhandanstalt und ihre Nachfolger 1990–2000“, Campus Verlag 2005, Seite 479ff
  33. „Milliardensegen“, In Die Zeit 52/1994 S. 23 vom 23. Dezember 1994
  34. a b Olav Teichert: Die Treuhandanstalt im politischen und wirtschaftlichen Vereinigungsprozeß Deutschlands. Magisterarbeit. Uni-Kassel 2001
  35. Rudolf Hickel & Jan Priewe: Nach dem Fehlstart. Ökonomische Perspektiven der Deutschen Einigung, Frankfurt am Main 1994, S.66
  36. Herbert Brücker: Privatisierung in Ostdeutschland. Eine institutionenökonomische Analyse. Frankfurt am Main/ New York 1995, S.332 ff
  37. Roland Czada: Vereinigungskrise und Standortdebatte. Der Beitrag der Wiedervereinigung zur Krise des westdeutschen Modells. in Liviathan - Zeitschrift für Sozialwissenschaft Jg.26 Heft 1/1998
  38. Michael Jürgs, Die Treuhänder, München-Leipzig 1997, S. 366ff
  39. Kari-Maria Karliczek: Strukturelle Bedingungen von Wirtschaftskriminalität. Eine empirische Untersuchung am Beispiel der Privatisierungen ausgewählter Betriebe der ehemaligen DDR. Münster 2007, S. 83ff
  40. BvS fehlt wirksame Kontrolle, Artikel auf welt.de
  41. Kari-Maria Karliczek: Strukturelle Bedingungen von Wirtschaftskriminalität. Eine empirische Untersuchung am Beispiel der Privatisierungen ausgewählter Betriebe der ehemaligen DDR. Münster 2007, S.&nbsp95, 104, 158ff
  42. Klaus Boers, Ursula Nelles, Hans Theile (Hrsg.): Wirtschaftskriminalität und die Privatisierung der DDR-Betriebe, Baden-Baden 2010, S. 661
  43. Bundestag Drucksache 12/6664 Antwort der Bundesregierung auf Anfrage des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (PDF)
  44. Klaus Boers, Ursula Nelles, Hans Theile (Hrsg.): Wirtschaftskriminalität und die Privatisierung der DDR-Betriebe, Baden-Baden 2010, S. 647
  45. Klaus Huhn: Raubzug Ost. Wie die Treuhand die DDR plünderte. Berlin 2010
  46. Kari-Maria Karliczek: Strukturelle Bedingungen von Wirtschaftskriminalität. Eine empirische Untersuchung am Beispiel der Privatisierungen ausgewählter Betriebe der ehemaligen DDR. Münster 2007, S. 96ff
  47. „Eine lange Flucht endet in England“, Artikel in Die Welt vom 27. September 2000
  48. „Treuhand-Betrüger verurteilt“, Artikel in Berliner Zeitung vom 11. Dezember 2009
  49. „Größter Betrüger der Nach-Wendezeit ausgeliefert“, Artikel in Welt vom 8. Juli 2009
  50. Artikel „Manager muss 20 Millionen zurückzahlen“ in der Berliner Zeitung vom 1. Februar 2005
  51. „Prozess zur Vereinigungskriminalität“, in: Der Tagesspiegel vom 29. März 2000; die dortige Schilderung deckt sich im Wesentlichen mit den Erkenntnissen der ZERV im Jahresbericht 1999, S. 9ff
  52. http://wissen.manager-magazin.de/wissen/dokument/dokument.html?id=13696020&top=MM
  53. http://www.abendblatt.de/extra/service/944949.html?url=/ha/1992/xml/19921204xml/habxml921012_11335.xml
  54. http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/comp-1998/nn019-98.pdf
  55. Ein Land im Sonderangebot. In: Der Spiegel. Nr. 7, 1997 (online).
  56. „Einfach zugreifen: Ex-Vulkan-Chef Hennemann verspielte eine Milliarde Mark mehr, als bisher bekannt war. Das Geld stammt aus der Staatskasse.“, Der Spiegel vom 29. April 1996
  57. Hans Leyendecker, „Ich habe gewonnen und schlafe schlecht. Wie die Treuhand den Berliner Aufbau-Verlag verkaufte, der gar nicht in ihrem Besitz hätte sein dürfen“. In: Süddeutsche Zeitung, 28. März 2008, S. 13
  58. Christoph Dieckmann: „Onkel Fritz in dieser Not“ in Die Zeit 25/2008

Weblinks


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