Verwandtenkredit

Verwandtenkredit

Ein Privatkredit ist ein Kredit, bei dem der Darlehensgeber nicht gewerblich (also als Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes), sondern als Privatperson handelt. Der Begriff Privatkredit wird sprachlich auch als Synonym für einen Konsumentenkredit an Privatkunden verwendet. Diese sind im Artikel Ratenkredit beschrieben.

Inhaltsverzeichnis

Abgrenzung „gewerblich” / „privat”

Gemäß Kreditwesengesetz gilt, dass Kreditinstitute Unternehmen sind, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Darlehensgeber

Vielfach werden Privatkredite im Verwandtenkreis vergeben. Man spricht hier auch von Verwandtenkrediten. Grundsätzlich können Darlehensgeber aber beliebige Dritte sein. Eine besondere Form stellt hierbei die Gameya in Ägypten dar.

Hauptgrund für die geringe Vergabe von Privatkrediten an nicht nahestehende Personen ist die Schwierigkeit, die Bonität des Darlehensnehmers zu ermitteln. Im Internet versuchen Kreditbörsen private Darlehensgeber und -nehmer mit Peer-to-Peer-Krediten zusammenzubringen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Der Kreditvertrag ist in den § 488 ff. BGB geregelt. Grundsätzlich bestehen für Privatkredite die gleichen Vorschriften wie für Kredite von Banken.

Jedoch fallen für den Kreditnehmer eine Reihe von Schutzrechten weg:

Risiken von Privatdarlehensverträgen

Formfreiheit von Darlehensverträgen

Privatdarlehen können formlos geschlossen werden. Diese Möglichkeit führt naturgemäß zu Beweisproblemen im Falle von Rückforderungen. Aus Sicherheitsgründen sollten Privatkreditverträge daher immer schriftlich geschlossen werden.

Negative Risikoselektion

Vielfach entsteht der Wunsch nach Privatkrediten aus der Kreditablehnung durch Banken. Die Bank prüft das Kreditrisiko und entscheidet, dieses Risiko nicht tragen zu wollen. Einen derartigen Kredit als Privatperson zu gewähren bedeutet, ein deutlich erhöhtes Kreditrisiko zu tragen.

Sicherheiten

Alle banküblichen Sicherheiten können auch durch Privatpersonen vereinbart werden. Ein Risiko ergibt sich hier aus der Notwendigkeit, Sicherheitenverträge juristisch korrekt zu formulieren und die Einhaltung zu überwachen.

Steuerliche Behandlung des Privatkredits

Eine weitere Motivation für Privatkredite ist die Möglichkeit der Steuergestaltung. Insbesondere die Finanzierung von vermieteten Immobilien oder Geschäftsbeteiligungen wird oftmals durch Privatkredite anstelle von Eigenkapital vorgenommen.

Steuerlich ist hier ein Privatkredit einem Bankkredit gleichgestellt, sofern die Bedingungen (Zinssatz, Sicherheiten etc.) und auch die tatsächliche Durchführung einem Fremdvergleich stand halten.

Steuerschädlich ist in jedem Fall, den Kredit „nur auf dem Papier” zu schließen.

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

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