Verwendung (Beamtenrecht)
- Verwendung (Beamtenrecht)
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Im Beamtenrecht ist eine Verwendung die Besetzung einer Stelle durch einen Beamten, genauer die individuelle Ausfüllung eines Amtes. Diese Stellenbesetzung muss den Anforderung der Stellenbeschreibung entsprechen. Verwendungen werden durch Versetzung auf eine freie und besetzbare Stelle vollzogen.
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