Versetzung (Beamtenrecht)

Versetzung (Beamtenrecht)

Im Beamtenrecht steht der Begriff Versetzung für die auf Dauer angelegte Zuweisung eines anderen Amtes im abstrakt-funktionalen Sinn, also den Wechsel der Behörde.

Die Versetzung ist ein Verwaltungsakt und daher mit der Anfechtungsklage angreifbar.

Innerhalb des Bereichs seines Dienstherrn kann der Beamte versetzt werden, wenn er es beantragt oder wenn dafür ein dienstliches Bedürfnis besteht (vgl. § 28 Abs. 1 Satz 1 Bundesbeamtengesetz (BBG)). Der Begriff des dienstlichen Bedürfnisses ist als unbestimmter Rechtsbegriff ohne Beurteilungsspielraum der gerichtlichen Kontrolle voll unterworfen.

Für eine Versetzung zu einem anderen Dienstherrn werden grundsätzlich dringendere dienstliche Gründe verlangt. Sie berührt in jedem Fall das Grundverhältnis, das der Beamte mit seiner Dienstverpflichtung eingegangen ist.

Eine Versetzung in ein geringerwertiges Amt kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, beispielsweise bei der Auflösung von Behörden oder Teilen davon. Der Beamte hat dann in der Regel einen Anspruch auf eine Zulage, die den Unterschied zu den bisherigen Dienstbezügen ausgleicht (§ 13 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).

Die Versetzung eines Landes- oder Kommunalbeamten von einem Bundesland zu einem anderen oder zur Bundesverwaltung ist mit Wirkung vom 1. April 2009 in § 15 des Beamtenstatusgesetzes geregelt.

Von der Versetzung zu unterscheiden ist die Umsetzung. Damit wird die Übertragung eines anderen Amtes im konkret-funktionellen Sinn bezeichnet. Das ist die Übertragung eines anderen Aufgabenbereiches innerhalb einer Behörde.

Beim Begriff der "Zuweisung" nach § 123a BRRG handelt es sich wiederum um eine Versetzung zu einer Dienststelle, die keine Dienstherrneigenschaft besitzt, also in der Regel privatrechtlich geführt wird.

Die Versetzung erfordert (anders als zum Teil die Umsetzung innerhalb der gleichen Dienststelle) die Zustimmung des jeweiligen Personalrates.

Siehe auch

Weblinks

Literatur

  • Hellmuth Günther: "Änderungen des funktionellen Amtes: Versetzung, Abordnung, Umsetzung". In: ZBR. 1978, S. 85 ff.
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Versetzung — bedeutet: ein vom Arbeitgeber veranlasster Wechsel der Dienststelle eines Arbeitnehmers, siehe Versetzung (Arbeitsrecht) die Entsprechung im öffentlichen Dienst, siehe Versetzung (Beamtenrecht) regelmäßiges oder außerregelmäßiges Vorrücken eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Beamtenrecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Staat bzw. andere juristische Personen des öffentlichen Rechts bedürfen natürlicher Personen, um handlungsfähig zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Beamtenrecht (Deutschland) — Der Staat bzw. andere juristische Personen des öffentlichen Rechts bedürfen natürlicher Personen, um handlungsfähig zu sein. Diese Aufgabe wird vom Öffentlichen Dienst wahrgenommen. Das Beamtenrecht ist das Sonderrecht eines Teiles der… …   Deutsch Wikipedia

  • Versetzung — Ver|sẹt|zung 〈f. 20〉 1. das Versetzen 2. das Versetztwerden 3. 〈Phys.〉 Fehlstelle eines Kristalls * * * Ver|sẹt|zung: in der Kristallographie Bez. für eindimensionale Gitterfehler (↑ Kristallbaufehler), bei denen man sog. Stufenversetzungen u.… …   Universal-Lexikon

  • Versetzung — I. Arbeitsvertragsrecht:1. Begriff: Jede nicht nur vorübergehende Änderung des Tätigkeitsbereichs des Arbeitnehmers nach Art, Ort und Umfang seiner Tätigkeit. Es hängt vom Inhalt des Arbeitsvertrags ab, ob der Arbeitgeber die V. einseitig kraft ⇡ …   Lexikon der Economics

  • Amt (Beamtenrecht) — Im deutschen Beamtenrecht hat der Begriff des Amtes drei unterschiedliche Bedeutungen. Die nachfolgenden Ausführungen gelten sinngemäß auch für Richter. Jedoch ist die Versetzung eines Richters auf Zeit oder Lebenszeit nur mit schriftlicher… …   Deutsch Wikipedia

  • Verwendung (Beamtenrecht) — Im Beamtenrecht ist eine Verwendung die Besetzung einer Stelle durch einen Beamten, genauer die individuelle Ausfüllung eines Amtes. Diese Stellenbesetzung muss den Anforderung der Stellenbeschreibung entsprechen. Verwendungen werden durch… …   Deutsch Wikipedia

  • Betriebsverhältnis — Das Begriffspaar Grundverhältnis und Betriebsverhältnis verwendet man hauptsächlich im deutschen Verwaltungsrecht, dort insbesondere im Beamtenrecht. Das Begriffspaar wurde von Carl Hermann Ule geprägt und erstmals auf der Tagung der Vereinigung… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundverhältnis — Das Begriffspaar Grundverhältnis und Betriebsverhältnis verwendet man hauptsächlich im deutschen Verwaltungsrecht, dort insbesondere im Beamtenrecht. Das Begriffspaar wurde von Carl Hermann Ule geprägt und erstmals auf der Tagung der Vereinigung… …   Deutsch Wikipedia

  • Dipl.-Rpfl. (FH) — Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Aufgaben 1.2 Ausbildung 1.3 Fachzeitschriften, Verbände 2 Österreich 2.1 Aufgabengebiete …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”