Veräußerungsanzeige

Veräußerungsanzeige

Fahrzeugveräußerung

Die Veräußerungsanzeige nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist die bei einem Wechsel in der Person des Halters eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs erforderliche Mitteilung an die Zulassungsbehörde zum Zweck der Berichtigung der Fahrzeugregister. Sie obliegt dem bisherigen Halter oder Eigentümer des Fahrzeugs und hat unverzüglich zu erfolgen. Die Einzelheiten sind in § 13 Abs. 4 FZV geregelt. Danach muss die Mitteilung das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung enthalten, dass die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichenschilder übergeben wurden.

Kommt der bisherige Halter oder Eigentümer seiner Mitteilungspflicht gegenüber der Zulassungsbehörde nicht nach oder wird das Fahrzeug nicht unverzüglich umgemeldet oder außer Betrieb gesetzt oder erweisen sich die mitgeteilten Daten des neuen Halters oder Eigentümers als nicht zutreffend, kann die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von vier Wochen zur Vorlage bei ihr aufbieten. Mit erfolglosem Ablauf des Aufgebots endet die Zulassung des Fahrzeugs (§ 13 Abs. 4 Satz 4 und 5 FZV).

Die Veräußerung des Fahrzeugs ist gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz (Deutschland)) außerdem unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen. Grund hierfür ist, dass der Erwerber des Fahrzeugs anstelle des bisherigen Eigentümers für die Dauer seines Eigentums in die aus dem Versicherungsverhältnis für die Kraftfahrtversicherung (Haftpflicht- und gegebenenfalls Kaskoversicherung) sich ergebenden Rechte und Pflichten eintritt (§ 95 Abs. 1 VVG). Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers erst gegen sich gelten lassen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt hat (§ 95 Abs. 3 VVG). Ist die Anzeige unterblieben, ist der Versicherer grundsätzlich nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen, und der Versicherer den mit dem bisherigen Eigentümer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte (§ 97 Abs. 1 Satz 2 VVG). Ausnahmen von der Leistungsfreiheit des Versicherers regelt § 97 Abs. 2 VVG.

Grundstücksveräußerung

Im Falle einer Grundstücksveräußerung ist der den Vertrag beurkundende Notar gemäß § 18 GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz (Deutschland)) verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt schriftlich Anzeige von der Grundstücksveräußerung zu erstatten.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Grunderwerbssteuer — Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 3,5 % der Bemessungsgrundlage (Seit dem 1. September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen siehe Art.… …   Deutsch Wikipedia

  • CO2-Steuer — Die deutsche Kraftfahrzeugsteuer (Abkürzung: KraftSt) muss ein Fahrzeughalter bezahlen für: das Halten von inländischen Fahrzeugen; das Halten von ausländischen Fahrzeugen, solange diese sich im Inland befinden; die widerrechtliche Benutzung von… …   Deutsch Wikipedia

  • Grunderwerbsteuer (Deutschland) — Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. Der Steuersatz beträgt in Deutschland je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 5 % der Bemessungsgrundlage. Sie wird in der Bundesrepublik… …   Deutsch Wikipedia

  • Hubraumsteuer — Die deutsche Kraftfahrzeugsteuer (Abkürzung: KraftSt) muss ein Fahrzeughalter bezahlen für: das Halten von inländischen Fahrzeugen; das Halten von ausländischen Fahrzeugen, solange diese sich im Inland befinden; die widerrechtliche Benutzung von… …   Deutsch Wikipedia

  • Kfz-Steuer (Deutschland) — Die deutsche Kraftfahrzeugsteuer (Abkürzung: KraftSt) muss ein Fahrzeughalter bezahlen für: das Halten von inländischen Fahrzeugen; das Halten von ausländischen Fahrzeugen, solange diese sich im Inland befinden; die widerrechtliche Benutzung von… …   Deutsch Wikipedia

  • Kfz-Steuer in Deutschland — Die deutsche Kraftfahrzeugsteuer (Abkürzung: KraftSt) muss ein Fahrzeughalter bezahlen für: das Halten von inländischen Fahrzeugen; das Halten von ausländischen Fahrzeugen, solange diese sich im Inland befinden; die widerrechtliche Benutzung von… …   Deutsch Wikipedia

  • Kraftfahrzeugsteuer (Deutschland) — Die deutsche Kraftfahrzeugsteuer (Abkürzung: KraftSt) ist seit dem 1. Juli 2009 eine Bundessteuer (Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG). Sie wird vom Bundesministerium der Finanzen verwaltet, welches sich bis zum 30. Juni 2014 der… …   Deutsch Wikipedia

  • Wohnmobilsteuer — Die deutsche Kraftfahrzeugsteuer (Abkürzung: KraftSt) muss ein Fahrzeughalter bezahlen für: das Halten von inländischen Fahrzeugen; das Halten von ausländischen Fahrzeugen, solange diese sich im Inland befinden; die widerrechtliche Benutzung von… …   Deutsch Wikipedia

  • Versicherungsvertrag — 1. Abschluss: Ein V. kommt gemäß §§ 145 ff. BGB i.d.R. durch die Stellung eines ⇡ Versicherungsantrags durch den Versicherungskunden und die Annahme dieses Antrags durch den ⇡ Versicherer (formeller ⇡ Versicherungsbeginn) zustande. Über den V.… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”