- Vielvölkerstaat
-
Vielvölkerstaat ist eine Bezeichnung für (zumeist historische) Staaten, die sich über das Siedlungsgebiet beziehungsweise den Kultur- und Sprachraum von mehreren Völkern oder Ethnien (Nationalitäten) erstrecken. Der Vielvölkerstaat ist ethnisch nicht homogen und wird somit im Gegensatz gesehen zum Einvolkstaat oder Nationalstaat, bestehend (vornehmlich) aus einem Volk (Nationalität).
Die Einwohner eines Vielvölkerstaates bilden, auch wenn sie aus verschiedenen Volksgruppen bestehen, über die gemeinsame Staatsbürgerschaft eine Rechtsgemeinschaft.
Der Begriff des Vielvölkerstaates wird in der Regel im Sinne einer illustrierenden Bezeichnung gebraucht, nicht als analytische Kategorie. So gibt es weder einheitliche Kriterien, unter welchen Voraussetzungen von einem Vielvölkerstaat gesprochen werden kann, noch werden damit theoretische Konsequenzen verbunden. Als Epitheton wird der Begriff regelmäßig im Zusammenhang mit Österreich-Ungarn, der Sowjetunion, dem Osmanischen Reich und Jugoslawien sowie in jüngster Zeit für Russland und Südafrika gebraucht.
Siehe auch
Literatur
- Otto Bauer: Die Nationalitätenfrage und die Sozialdemokratie, 2. Aufl., Wiener Volksbuchhandlung, Wien 1924.
Wikimedia Foundation.