Nationalität

Nationalität

Die Nationalität beschreibt die Zugehörigkeit einer Person zu einer Nation oder einem Volk.

Der Begriff einer „Nation“ wird dabei für verschiedene Konzepte angewandt: Einerseits steht er im Deutschen für die rechtliche Zuordnung einer Person zu politisch definierten Nationen im Sinne der Staatsbürgerschaft. Andererseits beschreibt die Nationalität aber auch die Zugehörigkeit zu einem ethnisch definierten „Volk“ über den Begriff der Volkszugehörigkeit, sodass die Verwendung letztendlich von der politischen Einstellung des Verwenders abhängt.[1]

Inhaltsverzeichnis

Nationalität als ethnische Zuordnung

Am häufigsten wird im deutschen Sprachgebrauch mit Nationalität die Zugehörigkeit zu einem Volk im ethnischen Sinn bezeichnet. Dies entspricht der Praxis postkommunistischer Staaten, in amtlichen Dokumenten ihrer Staatsbürger Nationalitäteneinträge vorzunehmen, wobei die angegebene Nationalität den Betreffenden amtlich als Angehörigen einer nationalen Minderheit markieren kann.

Beispiel: Amtliche Dokumente eines Staatsbürgers Russlands können den Nationalitäteneintrag „Deutscher“ enthalten; in der DDR war der Eintrag „Sorbe“ möglich.

Solche amtlichen Fixierungen der Nationalität sind heute in westlichen Ländern unüblich. Kinder besitzen aus der Sicht von Anhängern der Abstammungshypothese lebenslang die Nationalität ihrer Eltern, da gemäß dieser Auffassung Nationalitäten quasi „vererbt“ werden. Nach dieser Auffassung kann niemand, der keine deutschen Vorfahren hat, Deutscher werden.

Gemäß der Assimilationshypothese ist ein Wechsel der Zugehörigkeit zu einer Ethnie sehr wohl möglich. Laut Michael Mäs u. a.[2] meinen Anhänger der Assimilationshypothese in Deutschland mehrheitlich, ethnisch Deutscher könne man durch die Beherrschung der deutschen Sprache, die Nichtzugehörigkeit zum Islam, die Wohndauer in Deutschland und einen deutschen Ehepartner werden. Dieses Verständnis korreliert stark mit der Auffassung, Nationen seien weitgehend Kulturnationen, und das Bekenntnis zur Landeskultur mache jemanden zum Angehörigen der betreffenden Nation.

Nationalität als Zuordnung zu einem Staat

Der Begriff „Nationalität“ wird nicht nur benutzt, um Menschen einer Ethnie zuzuordnen, sondern auch dazu, die Zugehörigkeit zu einem als „Nation“ definierten (National-)Staat zu bezeichnen. Bei dieser Begriffsverwendung ist Nationalität ein Synonym für Staatsangehörigkeit.

Begriffsgebrauch in Ländern ohne Mehrheitsethnie

In Ländern wie den USA und Kanada wird das eigene Land trotz der unterschiedlichen ethnischen Herkunft seiner Bewohner und dem Fehlen einer Mehrheits-Ethnie ebenfalls als Nation bezeichnet, und es wird deshalb von amerikanischer beziehungsweise kanadischer Nationalität gesprochen. Aus der Sicht von US-Amerikanern und Kanadiern ist die Nation (und folglich auch die Nationalität) das Ergebnis von politischen und verfassungsmäßigen Entwicklungen. Mit Bezug auf Deutschland bezeichnet Dolf Sternberger dieses Verständnis des Begriffs „Nation“ als Verfassungspatriotismus.

Verfechter von völkischen Nationalitätskonzepten bezeichnen solche Nationen als Vielvölkerstaaten und unterstellen, dass der Sprachgebrauch in diesen Ländern den Zweck verfolge, kulturell bedingte Konflikte und Spannungen zu verringern, indem man eine Nation erfinde.

Strittig ist, ob durch die lange Zeit des Zusammenlebens und durch den Gebrauch einer gemeinsamen Landessprache im Laufe der Zeit neue Ethnien (hier: ethnische US-Amerikaner bzw. ethnische Kanadier) und insofern auch ethnisch bestimmte Nationalitäten entstehen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Siehe z. B. Schleswig-Holstein, wo nach Artikel 5 und 8 der Landesverfassung die Minderheiten von Dänen, Friesen, Sinti und Roma als nationale Minderheiten und Volksgruppen bezeichnet werden.
  2. Michael Mäs/Kurt Mühler/Karl-Dieter Opp: Wann ist man deutsch? Empirische Ergebnisse eines faktoriellen Surveys. Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 57, 2005, S. 112–134.

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