- Volksvertretung
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Die Volksvertretung ist die politische Repräsentation des Volkes in einem organisierten und strukturierten Organ. Die Volksvertretung auf Ebene des Nationalstaates oder eines Gliedstaates wird zumeist als Parlament bezeichnet und gehört auf dieser Ebene zur Legislative.
Volksvertretung in Deutschland
In Deutschland muss das Volk gemäß Artikel 38 Abs. 1 S. 2, 28 Abs. 1 S. 2 GG im Bund, in den Ländern, in den Kreisen und Gemeinden eine allgemein, frei, gleich, unmittelbar und geheim gewählte Vertretung haben.
Über die von der Verfassung vorgeschriebenen Volksvertretungen hinaus bestehen zudem Volksvertretungen auf Ebene der bayerischen Bezirke.
Die Volksvertretungen sind
- im Bund: der Deutsche Bundestag (als Teil der Legislative des Bundes)
- in einem Land: das Landesparlament (Landtag, Abgeordnetenhaus, Bürgerschaft) (als Legislative des Landes)
- in einem bayerischen Bezirk: der Bezirkstag (als Teil der Exekutive)
- in einem Kreis oder Landkreis: der Kreistag (als Teil der Exekutive)
- in der Gemeinde: der Gemeinderat (unter wechselnder Bezeichnung, siehe Gemeinderat (als Teil der Exekutive, sofern nicht mit dem Landesparlament identisch)
- in Teilen großer Gemeinden: die Bezirksversammlung (in Hamburg)
Der Bundesrat als zweite gesetzgebende Körperschaft auf Bundesebene ist hingegen keine Volksvertretung. Er setzt sich aus weisungsgebundenen Mitgliedern der Landesregierungen (Exekutive) zusammen und vertritt die Interessen der einzelnen Bundesländer bei der Gesetzgebung.
Vertretung der Volksvertretung
Der Bundestagspräsident repräsentiert die Volksvertretung Bundestag; er repräsentiert den Bundestag als die "symbolische und offizielle Personifizierung des Parlaments" in seiner "Gesamtheit" (BVerfGE 1, 115 f. (27, 152, 157).
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