- Vorläufiger Totenschein
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Der Totenschein, auch Todesbescheinigung oder Leichenschauschein (L-Schein) genannt, ist eine öffentliche Urkunde, in der ein Arzt nach gründlicher Untersuchung des unbekleideten Körpers den Tod eines Menschen mit Personalien und Zeit und Ort des Todes bescheinigt, wenn möglich eine Todesursache angibt und die Todesart vermerkt, also, ob es sich um einen natürlichen oder nicht-natürlichen Tod handelt (Leichenschau). Bei Totgeburten ist ab einem Geburtsgewicht von 500 g ein Totenschein auszustellen. Der Aufbau des Formulars und die Art der darin zu vermerkenden Angaben variiert in den einzelnen Bundesländern.
Er ist nicht mit der standesamtlichen Sterbeurkunde zu verwechseln.
Der Totenschein gliedert sich in einen nicht vertraulichen und in einen vertraulichen Teil. Der vertrauliche Teil geht an das Gesundheitsamt, das Krematorium, sowie an das pathologische Institut. Der Leichenschauschein und die in ihm beurkundeten Feststellungen sind Grundlage für Entscheidungen zahlreicher Behörden. Beispielhaft seien Standesamt (Beurkundung des Todes im Sterbebuch), Ortspolizeibehörde (Freigabe zur Feuerbestattung mangels Verdachts einer Straftat) und Gesundheitsamt (Bestattungsfristverlängerungen und -verkürzungen) genannt. Daneben wird der Totenschein auch für die Bevölkerungsstatistik, namentlich die Todesursachenstatistik, ausgewertet.
Vorläufiger Totenschein
Ein vorläufiger Totenschein, auch „vorläufige Todesbescheinigung“, wird ausgestellt, wenn der Arzt, der den Tod feststellt, nicht die Leichenschau vornimmt. Dies ist in den meisten Fällen der Notarzt. Dieser kann zwar den Tod feststellen, die Leichenschau muss aber ein niedergelassener Arzt vornehmen. Im rechtlichen Sinne ist der Notarzt ein Rettungsmittel und eine Leichenschau würde ihn zu lange binden.
Im vorläufigen Totenschein werden die Personalien des Verstorbenen, der Todeszeitpunkt, die Todesursache und die Todesart vermerkt. Er ist kein Ersatz für den Totenschein! Eine Leichenschau muss zwingend erfolgen.
Rechtsquellen
Bestattungsrecht ist Länderrecht.
- Bestattungsgesetz in Schleswig-Holstein: http://sh.juris.de/sh/gesamt/BestattG_SH_2005.htm
- Bestattungsgesetz in Baden-Württemberg: http://www.rechtliches.de/BaWue/info_BestattG.html
- Bestattungsgesetz in Bayern: http://by.juris.de/by/BestattG_BY_rahmen.htm
- Bestattungsgesetz in Niedersachsen: http://www.ms.niedersachsen.de/servlets/download?C=15302385&L=20
Siehe auch
Todesfall, Scheintod, Leichenschau, Todesursache, Sterbeurkunde, Todeserklärung
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