- Vorstreit
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Als Vorstreit bezeichnete man im Mittelalter das erste Aufeinandertreffen von Rittern oder anderen Waffenträgern in einer Fehde.
Feldschlachten im Rahmen einer Fehde liefen nach einem weitgehend festen Ritual ab; auf Taktik wurde dagegen auf dem Schlachtfeld nur untergeordneter Wert gelegt, der Heerführer wies den einzelnen Bannerträgern - und damit den ihnen zugeordneten "Haufen" - lediglich ihren Aufstellungsplatz vor der Schlacht zu.
Dabei galt es den Rittern als besonders ehrenvoll, zum "Vorstreit" eingeteilt zu werden. Da in den damaligen Feldschlachten meist schon das erste Aufeinandertreffen die Schlacht entschied – es machte die Kräfteverhältnisse deutlich, worauf der zahlenmäßig Unterlegene daraufhin zumeist den Rückzug antrat –, fiel auch der meiste Ruhm auf die Ritter, die an diesem Vorstreit teilgenommen hatten.
Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation hatten die Ritter aus Schwaben traditionell das Recht des Vorstreits. Einige Forscher bringen dies in Verbindung mit einem vererbten Lehnsrecht der Grafen von Grüningen (Markgröningen) als Reichsbannerträger. Mit Burg und Stadt Markgröningen ist noch 1336 das Reichssturmfahnenlehen verbunden.
Der Vorstreit zwischen Rhein und Weser wurde von Heinrich IV. dem Grafen Konrad von Werl-Arnsberg verliehen. Das Recht blieb bis zum Ende der Grafschaft bei diesem Haus. Nach dem Übergang der Grafschaft Arnsberg an der Erzstift Köln vergab der Kölner Erzbischof das Recht an das Haus Nassau.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Paul Leidinger: Die Grafen von Werl und Werl-Arnsberg (ca. 980–1124). Genealogie und Aspekte ihrer politischen Geschichte in ottonischer und salischer Zeit. In: Harm Klueting (Hrsg.): Das Herzogtum Westfalen. Band I: Das kurkölnische Herzogtum Westfalen von den Anfängen der kölnischen Herrschaft im südlichen Westfalen bis zur Säkularisierung 1803. Münster 2009, ISBN 978-3-402-12827-5, S.153f.
Weblinks
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