- Wachhabender
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Der Wachhabende (WH) bezeichnet die Dienststellung des Führers eines militärischen oder zivilen Wachzuges. Er ist der Wache nach § 3 Vorgesetztenverordnung (VorgV) vorgesetzt und direkt dem Offizier vom Wachdienst oder dessen Stellvertreter unterstellt. Im Rahmen seiner Aufgaben wird er regelmäßig durch den Stellvertretenden Wachhabenden (StvWH) vertreten.
Sowohl WH als auch der StvWH tragen als Erkennungszeichen eine geflochtene, silberfarbene Schnur aus Metallgespinst unter der rechten Schulterklappe.
Siehe auch
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- Dienststellung (Bundeswehr)
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