- Wachvorgesetzter
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Bei der Bundeswehr ist ein Wachvorgesetzter berechtigt, den Wachsoldaten im Rahmen des Wachdienstes Befehle bzw. dem zivilen Wachpersonal Weisungen zu erteilen. Nach der ZDv 10/6 (Zentrale Dienstvorschrift - Der Wachdienst in der Bundeswehr) besteht das Wachpersonal bei der Bundeswehr generell aus folgenden Dienststellungen:
- 1 Offizier vom Wachdienst (OvWa)
- 1 Stellvertretender Offizier vom Wachdienst (StOvWa)
- 1 Wachhabender (WaHa)
- 1 Stellvertretender Wachhabender (StWaHa)
- Wachsoldaten
Wachvorgesetzte des Wachpersonals sind generell folgende Dienststellungen.
- Kasernenkommandant
- Regimentskommandeur
- Brigadekommandeur
- Divisionskommandeur
- Inspekteur der jeweiligen Teilstreitkraft
- Bundesminister der Verteidigung
Siehe auch: Wachdienst in der Bundeswehr
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Wehrrecht (Deutschland)
- Dienststellung (Bundeswehr)
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