- Wappen der Gemeinde Gammelin
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Das Wappen der Gemeinde Gammelin ist seit 1997 das offizielle Hoheitszeichen der Gemeinde Gammelin.
Inhaltsverzeichnis
Blasonierung
„Gespalten von Gold und Rot; vorn zwei grüne Hopfendolden übereinander; hinten ein silbernes Kleeblatthochkreuz.“
Geschichte
Entwurfen wurde das Wappen vom Glaisiner Heraldiker Manfred Sturzenbecher im Jahr 1997.
Der erste Beschluss der Gemeindevertretung zur Führung eines Wappens erging per Grundsatzbeschluss am 3. Dezember 1996. Mit Beschluss vom 30. Januar 1997 nahm die Gemeinde einen ersten Wappenentwurf an, der jedoch mit Beschlüssen vom 10. März 1997 und 3. Juli 1997 nochmals geringfügig abgeändert wurde.
Die Genehmigung zur Führung des Wappens erfolgte durch den Beschluss des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 21. August 1997. Das Wappen wurde unter der Nummer 135 in der Wappenrolle von Mecklenburg-Vorpommern registriert.
Am 6. November 1997 wurde das Wappen dann durch den Amtsvorsteher, Herrn Bernhard Ritzmann, im Rahmen einer öffentlichen Feierstunde an die Bürgermeisterin von Gammelin, Gundula Spaete, übergeben.
Wappenbegründung
Das Wappen zeigt den Hopfen als redendes Symbol für den Ortsnamen. Die Darstellung von 2 Hopfendolden beruht auf den beiden ehemaligen Ortsteilen Gammelin und Bakendorf.
Das silberne Kreuz auf rotem Grund symbolisiert die ehemalige Zugehörigkeit zum Bistum und der Grafschaft Ratzeburg. Die Form des Kreuzes ist der gemauerten Kreuznische im Westgiebel der auf einer Anhöhe gelegenen gotischen Dorfkirche nachempfunden.
Die Schildfarben Rot und Gold weisen auf die spätere Zugehörigkeit Gammelins zur Grafschaft Schwerin hin.
Siehe auch
Literatur
- H. H. Schütt: Auf Schild und Siegel: Die Wappenbilder des Landes Mecklenburg-Vorpommern und seiner Kommunen, Verlag Club Wien, 2002, ISBN 3-933781-21-3
Weblinks
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