- Beatus Andreas
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Beatus Andreas ist eine Päpstliche Bulle vom 22. Februar 1755. Mit ihr erlaubte Papst Benedikt XIV. die Verehrung des Andreas (Anderl) Oxner von Rinn. Er nannte ihn „selig“ (lat.: beatus), damit war jedoch nicht die „Seligsprechung“ nach dem Kanonischen Recht vollzogen.[1] Der Papst bekräftigte die Verehrung des Märtyrerkindes noch einmal ausdrücklich und beschrieb das Martyrium, sowie das Verständnis der lokalen Verehrung.
Mit dieser Bulle begann ein erbitterter Streit um die „Seligsprechung“ des Kindes, es entstanden mehrere Kulte zur Verehrung, die teilweise in antisemitische Bestrebungen Einfluss fanden.
In der Bulle gestattete Benedikt XIV. eine liturgische Feier, einen Ablass und einen Gedenktag:
„ …am 15. Dezember 1752 sei eine Eigenmesse und ein Eigenoffizium mit besonderen Lesungen genehmigt, zu lesen vom Weltklerus und den Ordensleuten beiderlei Geschlechts nach dem Ritus eines Duplex-Festes in der Stadt und im gesamten Bistum Brixen. ... Und außerdem haben Wir den Bitten des vorgenannten Bischofs von Brixen und der übrigen soeben Erwähnten versprochen, und am 15. Januar einen vollkommenen Ablass allen Jenen gewährt, die nach Beichte und Empfang der hl. Kommunion am 12. Juli eines jeden Jahres die Kirche in Rinn aufsuchen, in der die Reliquien des seligen Andreas ruhen.“
Einzelhinweise
- ↑ Andreas (Anderl) Oxner von Rinn, aus: Ökumenisches Heiligenlexikon
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