Wechselprotest

Wechselprotest

Der Wechselprotest ist ein Dokument, mit dem von einem Notar oder Gerichtsvollzieher beurkundet wird, dass der betreffende Wechsel zum Fälligkeitszeitpunkt erfolglos zur Annahme oder zur Zahlung am Zahlungsort vorgelegt wurde. Der Wechselprotest ist auf dem Wechsel selbst oder auf einem mit dem Wechsel verbundenen Blatt zu dokumentieren und mit einem Dienstsiegel zu versehen. Bis zur Postreform II konnten Wechselproteste auch über die Deutsche Bundespost in Form des Postprotestauftrags eingelegt werden.

Die Erhebung des Wechselprotests ist grundsätzlich Voraussetzung für einen Rückgriff gegen den Bezogenen. Auf die Protestierung kann nur dann verzichtet werden, wenn der betreffende Wechsel eine Protesterlassklausel (z. B. „ohne Protest“) enthält oder über das Vermögen des Bezogenen bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Der letzte Wechselinhaber ist nach Art. 45 Wechselgesetz verpflichtet, seinen unmittelbaren Vormann und den Aussteller des Wechsel innerhalb von vier Arbeitstagen nach Protesterhebung vom Protest zu unterrichten. Wird die rechtzeitige Benachrichtigung versäumt, geht zwar das Rückgriffsrecht nicht verloren, der betreffende Wechselinhaber haftet dann aber für einen durch diese Nachlässigkeit entstandenen Schaden.

Formen des Wechselprotests

Protest mangels Zahlung bei Verfall
kann erhoben werden, wenn die Wechselsumme bei Vorlage am ersten oder zweiten Arbeitstag nach dem Verfallsdatum nicht gezahlt wird
Protest mangels Zahlung vor Verfall
kann bereits vor Fälligkeit des Wechsel bei Zahlungsunfähigkeit oder fruchtloser Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Bezogenen erhoben werden.
Protest mangels Annahme
kann während der gesamten Wechsellaufzeit bis zum Verfallsdatum des Wechsel erhoben werden, wenn der Wechsel vom Bezogenen nicht angenommen (akzeptiert) wird.
Wandprotest
kann erhoben werden, wenn der Bezogene bei Vorlage des Wechsels am angegebenen Zahlungsort nicht anzutreffen ist.
Windprotest
ist dagegen zu erheben, wenn sich bei Vorlage des Wechsels herausstellt, dass die Geschäftsräume des Bezogenen sich nicht an dem im Wechsel angegebenen Ort befinden.
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Wechselprotest — Wechselprotest, s.u. Wechsel S. 951 u. 953 …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Wechselprotest — Wechselprotest, s. Wechsel, S. 449 …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wechselprotest — Wechselprotest, s. Protest …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Wechselprotest — Wẹch|sel|pro|test, der (Geldw.): ↑Protest (2) …   Universal-Lexikon

  • Wechselprotest — 1. Begriff: Amtliche Beurkundung bes. der Nichtannahme oder Nichtzahlung eines ⇡ Wechsels; schafft die Voraussetzungen für den ⇡ Rückgriff gegen die Wechselverpflichteten. 2. Zuständig sind Protestpersonen, d.h. Notare oder Gerichtsbeamte (Art.… …   Lexikon der Economics

  • Ausfolgungsprotest — ⇡ Wechselprotest, der wegen Nichtherausgabe des Wechsels an den Inhaber der ⇡ Wechselausfertigung oder ⇡ Wechselabschrift erhoben wird (Art. 66, 68, 82 WG) …   Lexikon der Economics

  • Deklarationsprotest — ⇡ Wechselprotest, bei dem Inhaber und Protestgegner identisch sind, z.B. wenn der Wechselgläubiger gleichzeitig Domiziliat, Notadressat oder Ehrenannehmer ist …   Lexikon der Economics

  • Kontraprotest — ⇡ Wechselprotest wegen unterbliebener Ehrenzahlung (⇡ Ehreneintritt) …   Lexikon der Economics

  • Akzept — Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, an ihn oder einen Dritten (Begünstiger, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Remittent — Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, an ihn oder einen Dritten (Begünstiger, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”