Wechselgesetz

Wechselgesetz
Basisdaten
Titel: Wechselgesetz
Abkürzung: WG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Handelsrecht
Fundstellennachweis: 4133-1
Datum des Gesetzes: 21. Juni 1933 (RGBl. I S. 399)
Inkrafttreten am: 1. April 1934
Letzte Änderung durch: Art. 156 Gesetz vom 19. April 2006
(BGBl. I S. 862, 886)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
25. April 2006
(Art. 210 Gesetz vom 19. April 2006)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das deutsche Wechselgesetz vom 21. Juni 1933 (RGBl. I S. 399) beruht auf dem 1930 in Genf zustandegekommenen Wechselrechtsabkommen. Es ist von den meisten europäischen und südamerikanischen Staaten sowie Japan unterzeichnet worden. Für das Inkrafttreten und Übergangsvorschriften ist zeitgleich ein Einführungsgesetz zum Wechselgesetz erlassen worden. Dieses Einführungsgesetz ist mittlerweile (zum 25. April 2006) außer Kraft getreten (BGBl. I S. 862, 886, Art. 157 des Gesetzes).

Der Reichsminister der Justiz hatte mit Verordnung vom 28. November 1933 (RGBl. I S. 1019) das Wechselgesetz zum 1. April 1934 in Kraft gesetzt.

Inhaltsverzeichnis

Schweiz

In der Schweiz wurden die entsprechenden Bestimmungen des Genfer Wechselrechtsabkommens direkt in das Obligationenrecht integriert.

Siehe auch

Literatur

  • Adolf Baumbach (Begr.), Wolfgang Hefermehl, Matthias Casper: Wechselgesetz, Scheckgesetz, Recht der kartengestützten Zahlungen mit Nebengesetzen und einer Einführung in das Wertpapierrecht. 23. Auflage. C.H. Beck, München 2008. ISBN 3-406-55284-6

Weblinks

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