- Wehrdisziplinaranwalt
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Der Wehrdisziplinaranwalt ist ein Beamter der Rechtspflege der Bundeswehr. Meistens ist dieser Beamte im Hauptamt Rechtsberater einer Kommandobehörde. Seine Stellung ist vergleichbar mit der eines Staatsanwaltes. Im Auslandseinsatz gibt es keinen Wehrdisziplinaranwalt, da sich die Beamten der Wehrdisziplinaranwaltschaft dann als Reservisten im Soldatenstatus befinden. Rechtsgrundlage für das Handeln des Wehrdisziplinaranwalt ist die Wehrdisziplinarordnung. Wehrdisziplinaranwaltschaften gibt es fast bei jeder größeren militärischen Kommandobehörde.
Die Wehrdisziplinaranwälte unterstehen gem. § 81 (3) WDO dem Bundeswehrdisziplinaranwalt beim Bundesverwaltungsgericht.
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