Rechtsberater (Bundeswehr)

Rechtsberater (Bundeswehr)

Rechtsberater (RB) sind im Rahmen der Rechtspflege der Bundeswehr bei den Kommandobehörden der Streitkräfte von der Divisionsebene (oder vergleichbaren Truppenteilen und Dienststellen) an aufwärts als persönliche Berater des Befehlshabers, Kommandeurs oder Amtschefs eingesetzt. Sie beraten insbesondere in Fragen des Wehrrechts und des Völkerrechts[1]. In bewaffneten Konflikten ist der Rechtsberater Berater in Fragen des humanitären Völkerrechts. Beabsichtigte Verstöße hat der Rechtsberater eindeutig zu kennzeichnen.

Die Rechtsberater bei den Einleitungsbehörden sind im Nebenamt Wehrdisziplinaranwälte[2]. Sie führen grundsätzlich im Auftrag der Einleitungsbehörde Ermittlungen durch und vertreten sie bei Gericht.

Rechtsberater der Bundeswehr nehmen als Stabsoffiziere an Auslandseinsätzen teil und sind oder waren bisher in folgenden Einsätzen eingesetzt: Somalia UNOSOM II, Kroatien UNPROFOR, IFOR, Bosnien SFOR, EUFOR, Kosovo KVM, KFOR, Mazedonien Task Force Fox, Afghanistan ISAF, Libanon UNIFIL, RD Congo EUFOR RD Congo sowie am Horn von Afrika ATALANTA.

Rechtsberater gehören zum einzigen zivilen Bereich der Bundeswehr, der kraft dienstlichem Auftrag zur militärischen Weiterbildung verpflichtet ist. Die Rechtspflege der Bundeswehr ist Bestandteil der Streitkräfte nach Art. 87 a des Grundgesetzes und gehört nicht zur Wehrverwaltung nach Art. 87 b des Grundgesetzes.

Weiterführende Informationen

Einzelnachweise

  1. ZDv 15/2 Nr. 146
  2. WDO § 81

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