- Kommandobehörde
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Eine Kommandobehörde ist eine militärische Kommandostelle, die in der Regel Großverbände auf der Ebene Brigade oder Division führt. Entsprechende militärische Dienststellen vom Korpskommando an aufwärts werden als Oberkommando, in Deutschland als Höhere Kommandobehörden[1][2] bezeichnet.
In Deutschland wurde sie bis zum Zweiten Weltkrieg vom Armeeoberkommando aufwärts verwendet. In der Bundeswehr gibt es diese höhere Kommandobehörde nicht mehr, nur teilweise damit vergleichbar sind die Führungsstäbe der Teilstreitkräfte / Organisationsbereiche. Bekannte Oberkommandos sind
- das Oberkommando der Wehrmacht
- das Oberkommando des Heeres
- das Oberkommando der Luftwaffe
- das Oberkommando der Marine
- das Oberkommando der Sowjetischen Truppen im Fernen Osten
- Allied Command Transformation (ACT), NATO-Kommandobehörde, mit dem Supreme Allied Commander Transformation (SACT, Norfolk VG), und Allied Command Operations (ACO) mit dem Supreme Headquarters Allied Powers Europe (SHAPE, Mons BE) als Oberkommando
Quellen
- ↑ HDv 100/900 "Führungsbegriffe"
- ↑ ZDv 1/50 "Grundbegriffe zur militärischen Organisation, Unterstellungsverhältnisse, Dienstliche Anweisungen", Nr. 113 und 114
Trupp ● Gruppe/Rotte ●● Zug/Schwarm/Kette ●●● Staffel ●●●●
Kompanie/Staffel/Batterie | Bataillon/Gruppe/Geschwader || Regiment/Geschwader |||
Brigade x Division/Wehrbereichskommando/Militärkommando xx Korps xxx Armee xxxx Heeresgruppe xxxxx Oberkommando xxxxxx
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