- Werbeartikel
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Ein Werbeartikel oder Werbegeschenk ist ein dreidimensionaler Werbeträger, den Unternehmen zu Werbezwecken an Kunden und Interessenten verschenken. Weitverbreitete klassische Werbeartikel sind Kalender, Kugelschreiber und Feuerzeuge. Der Markt reicht von preisgünstigen Streuartikeln und Gimmicks bis zu hochwertigen Markenartikeln.
Inhaltsverzeichnis
Produktion
Auf Werbeartikeln ist in der Regel ein Claim oder Logo aufgebracht, je nach Material mit unterschiedlicher Technik: auf Kunststoff überwiegend als Tampon- oder Siebdruck, auf Metalloberflächen meist mit Lasergravur oder auf chemischem Weg eingeätzt. Bei Gravur und Ätzung ist eine dem Corporate Design genügende exakte Wiedergabe der Farben des Logos jedoch nicht möglich. Gedruckt wird meist in Sonderfarben (Pantone, HKS) oder bei Offsetdruck nach CMYK. Am besten gelingt die Werbeanbringung mit vektorisierten Druckdaten.
Klassische Werbegeschenke haben eine Produktionszeit von etwa einem Monat. Sonderanfertigungen wie zum Beispiel Plüschtiere in eigener Form und Farbe werden in Fernost produziert. Die Lieferzeit für solch eine aufwändige Produktion liegt bei drei bis vier Monaten. Die individuelle Anfertigung von Werbeartikeln, die Corporate Identity/Corporate Design (CI/CD) gerecht werden – oft eigens für spezielle Kampagnen von Werbemittelagenturen konzipiert, gestaltet und produziert – sind ein für entsprechende Lieferanten und Kreativagenturen wichtiger Geschäftsbereich.
Werbewirkung
Industrie, Handel und Gewerbe setzen Werbeartikel zur Kundengewinnung und Kundenbindung ein.
Bei der Beurteilung der Werbewirkung kommt es darauf an, messbare Kriterien zu finden. Beispiel: Jemand kommt am Messestand mit mehr Interessenten ins Gespräch, weil er einen pfiffigen Werbeartikel hat. Nur zu oft ist der Werbeerfolg jedoch nicht so einfach messbar. Studien von Werbeartikel-Anbietern sind kritisch zu würdigen, da methodisch oft unzureichend.
Steuerliche Aspekte
Die Grenze der steuerlichen Absetzbarkeit von Werbeartikeln liegt (Stand 2006) bei 35 Euro pro Jahr und Empfänger für den Netto-Kaufpreis des Artikels und ggf. zuzüglich Werbeaufdruck und Umverpackung, jedoch ohne eventuelle Versand- und Verpackungskosten. Diese Netto-Grenze gilt nur für Personen und Gesellschaften, die vorsteuerabzugsberechtigt sind. Ein Arzt oder Versicherungsvertreter etwa (nicht vorsteuerabzugsberechtigt), der Werbeartikel im hochwertigen Segment abgibt, muss die 35-Euro-Grenze brutto rechnen. Höherwertige Werbeartikel können aufgrund der Obergrenzen nicht als Betriebsausgabe abgerechnet werden. Die Buchhaltung muss Werbeartikel-Empfänger namentlich auflisten, um eine Kontrolle der 35-Euro-Grenze zu ermöglichen. Diese Regelung entfällt für sehr wertgeringe Waren, etwa klassische Streuartikel. Werbeartikel, die wie eine Prämie angeboten werden, sind von der 35-Euro-Grenze nicht betroffen. Ein Beispiel hierfür wäre ein Weizenbiergläser-Set als Produktzugabe zum Bierkasten. In anderen Ländern wie zum Beispiel der Schweiz fehlen solche Abzugsgrenzen.
Weblinks
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