- Werk
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Der Begriff Werk (von ahd. werc) bezeichnet
- das Ergebnis menschlicher schöpferischer Tätigkeit, siehe Kunstwerk, Bauwerk
- eine schöpferische Leistung als Rechtsträger im Sinne des Urhebergesetzes, siehe Werk (Urheberrecht)
- die vom Werkunternehmer geschuldete Leistung beim Werkvertrag
- in der Betriebswirtschaft ein produziertes Gut, siehe Gut (Wirtschaftswissenschaft)
- im Christentum eine Handlung in ihrem Verhältnis zur Nächstenliebe (böse vs. gute Werke), siehe Werke der Barmherzigkeit
- technisch eine mechanische Konstruktion (Federwerk, Uhrwerk), eine Maschine
- eine technische Anlage oder Industrie-Zweigbetrieb, siehe Fabrik
- ein der geographischen Fachsprache eine Anlage der Ver- und Entsorgung, siehe Versorgungstechnik
- den Teil einer Verteidigungsanlage, siehe Werk (Festungsbau)
- ein Teil einer Orgel, siehe Werk (Orgel)
- Kleidung aus Eichhörnchenfell, als Rotwerk, Grauwerk, und Schwarzwerk, siehe Feh (Kleidung)
Siehe auch:Wiktionary: Werk – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenWikiquote: Werk – ZitateDiese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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