- Werksabnahme
-
Im Maschinenbau wird der Begriff Werksabnahme (engl. Factory acceptance test, abgekürzt FAT) für die Abnahme einer Maschine durch den Kunden beim Hersteller bezeichnet. Die Werksabnahme wird gewöhnlich gemeinsam von Auftraggeber und Auftragnehmer oder deren Bevollmächtigten durchgeführt.
In der Regel erfolgt die Abnahme in zwei Schritten:
- Es erfolgt die Prüfung der Maschine auf Vollständigkeit ihrer Funktionen und Bestandteile. Grundlage der Prüfung bilden die Spezifikationen des Pflichtenhefts und ggf. weitere, nach Vertragsabschluss vereinbarte Änderungen (Änderungsanforderung), sofern diese Vertragsbestandteil geworden sind. Dazu werden auch die vom Lieferanten in Prüfprotokollen dokumentierten Prüfergebnisse herangezogen.
- Es erfolgt eine Betriebsprüfung der Maschine, ob die dokumentierten Prüfergebnisse auch am Ort der Maschinenverwendung reproduziert werden können. Dies ist besonders wichtig, um z. B. Transport- und Endmontageschäden aufzudecken.
Haben die durchgeführten Prüfungen keine oder nur unbedeutende Mängel ergeben, kann die Maschine abgenommen werden. Sind dagegen erhebliche Mängel festgestellt worden, wird die Werksabnahme nach vorausgehender Nacherfüllung (Mängelbeseitigung) durch den Lieferanten erneut durchgeführt, bis die Mängelfreiheit der Maschine festgestellt ist. Alternativ dazu liegt es in der Entscheidungsfreiheit des Kunden, die Maschine trotz festgestellter Mängel abzunehmen, wobei in diesem Fall gewöhnlich eine Kompensationsregelung (z. B. Preisnachlass, verlängerte Gewährleistung, kostenlose oder kostenreduzierte Ersatzteilversorgung) getroffen wird.
Alle Schritte der Werksabnahme werden in einem schriftlichen Abnahmeprotokoll festgehalten, welches anschließend von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam unterzeichnet wird.
Die Werksabnahme wird in anderen Industriebranchen (z. B. Anlagenbau, Elektrotechnik, Informationstechnik) analog durchgeführt.
Wikimedia Foundation.