- Wettbewerbsbeschränkung
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In der Ökonomie spricht man von einer Wettbewerbsbeschränkung, wenn Preis und Qualität der eigenen Leistung nicht der Disziplinierung durch einen Marktrivalen unterliegen. Wettbewerb liegt dann nur mehr eingeschränkt vor.
Inhaltsverzeichnis
Arten
Staatliche Wettbewerbsbeschränkungen
Man unterscheidet üblicherweise staatliche und private Wettbewerbsbeschränkungen. Zu den staatlichen zählen Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse, Staatsmonopole und Monopolrechte, Subventionen, sowie Marktzutrittsschranken.
Private Wettbewerbsbeschränkungen
Zu den privaten Wettbewerbsbeschränkungen zählen Kollusionen, Kartelle und Konzentrationen.
Siehe auch
Kategorie:- Wettbewerbstheorie
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