Einzelmacht

Einzelmacht

Unter Marktmacht versteht man die Fähigkeit eines einzelnen Marktakteurs bzw. einer kleineren Gruppe von Marktakteuren (Anbieter oder Nachfrager), auf Leistungen, Preise und/oder Konditionen der Marktpartner Einfluss zu nehmen. Marktmacht ist somit stets Zeitpunkt- und Einzelfall-bezogene relative Marktübermacht eines Marktpartners gegenüber einem anderen („Partnermacht“ nach Helmut Arndt). Im Falle der (relativen) Anbietermacht gelingt es dem Anbieter z. B., seinen Verkaufspreis über den Marktpreis bei vollständigem Wettbewerb zu heben. Marktmacht wird daher oft in einen Zusammenhang mit Wettbewerbsbeschränkung gebracht. Die Beziehungen zwischen Marktmacht und Wettbewerbsbeschränkung sind jedoch ambivalent, da die verhaltensabhängigen vielfältigen (Über-)Machtkonstellationen häufig wechseln.[1] Auch ist die Bezugnahme von Marktmacht nur auf den Absatzmarkt (Angebots- bzw. Anbietermacht) zu eng. Marktmacht kann gleichermaßen auf dem Beschaffungsmarkt geltend gemacht werden (Nachfrage- bzw. Nachfragermacht). Der lange Zeit erhobene pauschale und daher unzutreffende Vorwurf "der" Nachfragemacht "des" Handels musste einer differenzierten Beurteilung weichen.[2] Überdies können Unternehmen, ggf. in unterschiedlichem Ausmaß, gegenüber ihren Kunden Angebots- und gleichzeitig gegenüber ihren Zulieferern oder Lieferanten Nachfragemacht ausüben. John Kenneth Galbraith wies als erster nach, dass die der Angebotsmacht entgegengestellte Gegenmacht den Wettbewerb fördern kann. Dies wird vor allem deutlich an den Gegenmacht generierenden Verbundgruppen im Handel.

Inhaltsverzeichnis

Einflussgrößen und Entstehung

Die Marktmacht z. B. eines Anbieters ist umso größer, je

  • höher sein Marktanteil ist,
  • geringer die Zahl der potenziellen und aktuellen Wettbewerber ist,
  • weniger Marktmacht ihm seine Nachfrager entgegenstellen (Gegenmacht, Nachfragemacht),
  • größer der Vorsprung bei der Verfügbarkeit von Ressourcen ist und
  • größer die Substitutionslücke ist.

Die Vollständigkeit und kausale Abhängigkeit dieser Einflussgrößen ist jedoch strittig.[3]

Auch kann Marktmacht auf der Anbieterseite entstehen durch:

Messung

Marktmacht bzw. Marktübermacht ist ein qualitatives Phänomen, das sich grundsätzlich einer genauen Messung entzieht und dessen Beurteilung der indikatorengestützen Bewertung bedarf. Als solche Indikatoren können Preiselastizitäten herangezogen werden. Z.B. wirken sich die oben genannten Einflussgrößen auf die Preiselastizität der Nachfrage oder des Angebots aus. Je niedriger die Preiselastizität ist, desto größer ist die Marktmacht des Anbieters oder des Nachfragers. Deshalb eignet sich zur Feststellung der Höhe der Marktmacht die Messung der Preiselastizität bzw. des Monopolgrades (Lerner-Index), der die negativ reziproke Preiselastizität darstellt.[4]

Arten

  • Vertikale Marktmacht ist die Macht, die sich zwischen Anbietern und Nachfragern bilden kann. Angebots- aber auch Nachfrage-Monopole können erhebliche Marktmacht besitzen.
  • Horizontale Marktmacht ist die Macht, welche Anbieter bzw. Nachfrager untereinander besitzen. Beim Vorliegen eines so genannten Käufermarkts können Anbieter mit einem großen Marktanteil im Vergleich zu den Mitbewerbern diese Macht ausnutzen.[5]

Strategien zur Ausnutzung von Marktmacht

Ausbeutungsstrategie

Bei dieser Strategie werden Konditionen am Markt durchgesetzt, welche ohne Marktmacht nicht durchsetzbar wären. Dies kann sowohl gegenüber Lieferanten als auch gegenüber Nachfragern erfolgen. Die Marktmacht von Anbietern gegenüber Nachfragern zeigt sich an monopolistischem Verhalten, also dem Setzen von höheren Preisen zu niedrigeren Mengen (Verkäufermarkt). Von Nachfragern gegenüber Anbietern wird die Marktmacht genutzt, um die Einkaufskonditionen zu beeinflussen (Käufermarkt). Neben der Preisgestaltung zugunsten des Nachfragers kann dies auch durch Verlagerung von Risiken auf die Anbieter geschehen.

Verdrängungsstrategie

Bei dieser Strategie wird versucht, meist durch Kampfpreise, den Mitbewerber aus dem Markt zu drängen (ruinöser Wettbewerb).[6]

Diskriminierungsstrategie

Hierbei werden (meist) die Abnehmer durch den Verkäufer ungleich behandelt. Dies kann z. B. durch das Setzen unterschiedlicher Preise für Nachfrager erfolgen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das Produkt nur an bestimmte Händler zu vertreiben.

Bindungsstrategie

Diese Strategie bindet einen Abnehmer an bestimmte Verhaltensweisen. Dies kann sowohl die Preisbindung als auch die Ausschließlichkeitsbindung sein. Letzteres bedeutet, dass es Händlern verboten ist, Konkurrenzprodukte zu vertreiben.

Wohlfahrtswirkungen

Anders als die oben erwähnte Gegenmacht des Handels, die tendenziell zu Preissenkungen führt, sowie bei fehlender oder nicht ausreichender Nachfragermacht hat industrielle Marktmacht (Anbietermacht) in vielen Fällen eine negative Wirkung auf die Wohlfahrt in einer Ökonomie. Es können vier Formen der Ineffizienz entstehen:

Allokative Ineffizienz

Da bei vorhandener Marktmacht der Preis häufig über den Grenzkosten liegt, kommt es zwar zu einer Erhöhung der Produzentenrente, allerdings auch zu einer Verringerung der Konsumentenrente, welche relativ stärker ausfällt. Folglich kommt es zu einer allokativen Ineffizienz.

Produktive Ineffizienz

Unternehmen mit Marktmacht haben häufig höhere Kosten zu tragen als Unternehmen im Wettbewerb. Ein Grund dafür kann der mangelnde Wettbewerbsdruck und die dadurch hervorgerufene produktive Ineffizienz sein.

Dynamische Ineffizienz

Beim Vorhandensein von Marktmacht ist es möglich, dass ein Unternehmen einen geringeren Anreiz hat, in Forschung und Entwicklung zu investieren.

Qualitative Ineffizienz

Obwohl die Produktion hochwertiger Güter eine höhere Wohlfahrt hervorbringt, werden nur Produkte geringerer Qualität produziert, da der Produzent hierbei eine höhere Rente generieren kann.

Quellen

  1. Hans-Otto Schenk: Das Vier-Märkte-Konstrukt als verhaltenstheoretischer Erklärungsansatz der Machtkonstellationen des Handels, in: Handelsforschung 1999/2000, hrsg. von Volker Trommsdorff, Wiesbaden 2000, S. 215–232.
  2. Hans-Otto Schenk: Die sogenannte Marktmacht des Handels, in: Marktwirtschaft, 1. Jg., Heft 4/1969, S. 8ff.
  3. Nicolini, Untersuchungen zur Erfassung unternehmerischer Marktmacht, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 1978
  4. Heribert Meffert: Marketing, Wiesbaden, 2000, S. 489f.
  5. Heribert Meffert: Marketing, Wiesbaden, 2000, S. 251.
  6. Heribert Meffert: Marketing, Wiesbaden, 2000, S. 261f.

Literatur

  • Richard Geml/Hermann Lauer: Marketing- und Verkaufslexikon, 4. Auflage, Stuttgart 2008, ISBN 978-3-7910-2798-2
  • Heribert Meffert: Marketing, Gabler ISBN 3-409-69017-4
  • Hans-Otto Schenk: Marktwirtschaftslehre des Handels, Wiesbaden 1991, ISBN 3-409-13379-8

Weblinks


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