- Wettbewerbsföderalismus
-
Mit Wettbewerbsföderalismus umschreibt man einen kompetitiven Föderalismus. Die regionalen Einheiten innerhalb eines Bundesstaates sollen dabei in vielen Bereichen einen eigenen Entscheidungsspielraum haben. Dadurch entsteht ein Wettbewerb zwischen den einzelnen Regionen, der die leistungsfähigeren Regionen belohnen soll. Beim Wettbewerbsföderalismus denkt man vor allen an die USA und die Schweiz.
Das Gegenteil dazu ist der kooperative Föderalismus, für den Deutschland steht. In jenem Land fordern die Anhänger des Wettbewerbsföderalismus beispielsweise die (Rück-)Übertragung von Gesetzgebungskompetenzen an die Bundesländer. Ziel ist damit auch eine "Entflechtung" von Bundes- und Landeskompetenzen. Weitere elementare Forderungen sind die Reform des horizontalen Länderfinanzausgleichs und die Reform des Bundesrates. Bis Dezember 2004 tagte eine Kommission von Bundestag und Bundesrat (Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung, Bundesstaatskommission).
Parteipolitisch wird das Konzept des Wettbewerbsföderalismus vor allem von der FDP unterstützt. Linkere Parteien hingegen befürchten, dass dadurch die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in Deutschland, wie sie nach Art. 72 Abs. 2 GG gefordert wird, in Gefahr gerate.
Literatur
- Schatz, Heribert / van Ooyen, Robert Chr. / Werthes, Sascha: Wettbewerbsföderalismus. Aufstieg und Fall eines politischen Streitbegriffes, Nomos Verlag, Baden-Baden 2000, ISBN 3-7890-6754-7
- Jochen Zenthöfer: Wettbewerbsföderalismus, Grasberg bei Bremen 2006.
Wikimedia Foundation.