Kooperativer Föderalismus

Kooperativer Föderalismus

Der kooperative Föderalismus ist eine Ausprägung des Föderalismus. Dabei sollen die einzelnen regionalen Einheiten in einem Bundesstaat möglichst zusammenarbeiten. Das Gegenteil ist der Wettbewerbsföderalismus.

Anhänger eines kooperativen Föderalismus möchten die Unterschiede zwischen den Gliedstaaten möglichst klein halten und sich für gleiche Lebensbedingungen einsetzen. Der Föderalismus in Deutschland kommt dieser Auffassung entgegen, unter anderem durch die Forderung nach der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in Art. 72 Abs. 2 GG sowie durch Art. 106 Abs. 3 GG, der von der „Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“ spricht. Das Grundgesetz bestimmt, welche Kompetenzen dem Bund, welche den Ländern (Ausschließliche Gesetzgebung) und welche Bund und Ländern gemeinsam (Konkurrierende Gesetzgebung) zukommen. Darüber hinaus arbeiten die Länder beispielsweise in der Schulpolitik eng zusammen, nämlich durch die Kultusministerkonferenz, da es unerwünscht wäre, wenn Schulzeugnisse eines Bundeslandes in einem anderen nicht anerkannt werden würden.

In der Folge wird Deutschland als unitarischer (also auf Einheitlichkeit bedachter) Bundesstaat bezeichnet. Damit nähert sich das deutsche System tendenziell einem dezentralisierten Einheitsstaat an.

Anhänger des Wettbewerbsföderalismus in Deutschland kritisieren beispielsweise den Länderfinanzausgleich, bei dem reichere Bundesländer für ärmere bezahlen. Im Zuge der Föderalismusreform ist es gelungen, den Anteil von Gesetzen, bei denen sowohl Bundestag als auch Bundesrat zustimmen müssen, seit Beginn der Reform am 1. September 2006 von etwa 60 % auf 41 % zurückzudrängen.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. R. Preuß: Föderalismusreform: Macht der Länder ist ungebrochen. In: Süddeutsche Zeitung. 15. Mai 2010.
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