- Befehlsverweigerung
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Der Begriff der Befehlsverweigerung ist in Deutschland durch den Begriff Gehorsamsverweigerung ersetzt worden.
Rechtliche Grundlage in Deutschland
Gehorsamsverweigerung beinhaltet nicht das einfache Nichtbefolgen eines erhaltenen Befehls, sondern
- sich mit Wort oder Tat gegen diesen Befehl aufzulehnen oder
- ihn auch nach Wiederholung dieses Befehls nicht auszuführen.
Demgegenüber ist das einfache Nichtbefolgen eines Befehls nur bei Eintritt einer schwerwiegenden Folge eine Straftat, nämlich „Ungehorsam“ nach § 19 Wehrstrafgesetz, (WStG) und kann sonst nur nach der Wehrdisziplinarordnung geahndet werden.
Gehorsamsverweigerung ist nach deutschem Recht nach § 20 WStG strafbar. Die gemeinschaftliche Gehorsamsverweigerung fällt unter den Tatbestand der Meuterei nach § 27 WStG. Bereits die Verabredung zur Gehorsamsverweigerung (Verabredung zur Unbotmäßigkeit) ist gemäß § 28 WStG strafbar. Erfolgt die Gehorsamsverweigerung / der Ungehorsam aufgrund eines offensichtlich rechtswidrigen Befehls (§ 10 Soldatengesetz (SG)), so ist das Verhalten des Soldaten nicht strafbar (§ 11 (SG)).
Auch das leichtfertige Nichtbefolgen eines Befehls, aufgrund dessen eine schwere Folge eintritt, reicht für die Strafbarkeit gemäß § 21 WStG aus.
Historisch
Im Zweiten Weltkrieg wurden Befehlsverweigerer in Deutschland mit Kerker oder Exekution bestraft. Unabhängig aus welchen Gründen sie ihre Tat setzten, wurden sie Opfer der NS-Militärjustiz.
Weblinks
Wiktionary: Befehlsverweigerung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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