Wehrstrafgesetz

Wehrstrafgesetz
Basisdaten
Titel: Wehrstrafgesetz
Abkürzung: WStG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Beachte auch § 1a WStG für Auslandstaten
Rechtsmaterie: Strafrecht, Wehrstrafrecht
Fundstellennachweis: 452-2
Ursprüngliche Fassung vom: 30. März 1957 (BGBl. I S. 298)
Inkrafttreten am: 30. April 1957
Neubekanntmachung vom: 24. Mai 1974 (BGBl. I S. 1213)
Letzte Änderung durch: Art. 15 G vom 22. April 2005
(BGBl. I S. 1106)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
30. April 2005
(Art. 27 G vom 22. April 2005)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Wehrstrafgesetz (Abkürzung: WStG) regelt das besondere Strafrecht der Soldaten. Es ist zusätzlich zu den Vorschriften des Strafgesetzbuches anzuwenden. Während es dazu die Voraussetzungen und Rechtsfolgen strafbaren Handelns bestimmt, ist das Verfahren zur Durchsetzung seiner Normen, das Strafverfahren, durch drei eigene Gesetzbücher (Wehrdisziplinarordnung und Strafprozessordnung bzw. auch Jugendgerichtsgesetz) geregelt. Begleitet wird das WStG vom Einführungsgesetz zum Wehrstrafgesetz (EGWStG) vom 30. März 1957 (BGBl. I S. 306).

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das heute für die Bundesrepublik Deutschland geltende Wehrstrafgesetz geht auf die Disciplinar-Strafordnung für das deutsche Reichsheer der Frankfurter Nationalversammlung vom 22. April 1849 und das Militär-Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich (MStGB) des deutschen Kaiserreiches vom 20. Juni 1871 zurück. Dieses blieb bis 1945 in Kraft und wurde mehrfach novelliert, insbesondere während des Zweiten Weltkrieges wurden viele der darin vorgesehenen Strafen verschärft.

Der Aufbau dieses MStGB von 1872 unterscheidet sich von dem des heutigen WStGB. Auch wurden mittlerweile Teile des MStGB in das allgemeine StGB eingebettet; das betrifft insbesondere Landesverrat und Hochverrat.

Aufbau

Das Wehrstrafgesetz ist in zwei Hauptabschnitte unterteilt:

Allgemeiner Teil: Hier ist Grundsätzliches geregelt, wie z. B.

  • Geltungsbereich des Gesetzes
  • Gesetzliche Definitionen
  • Definitionen der Strafen
  • Strafaussetzung

Militärischer Teil: Dieser enthält die einzelnen Straftatbestände, geordnet nach den verschiedenen Pflichten z. B.

  • Straftaten gegen die Pflicht zur militärischen Dienstleistung
  • Straftaten gegen die Pflichten der Untergebenen
  • Straftaten gegen die Pflichten der Vorgesetzten
  • Straftaten gegen andere militärische Pflichten

Das Gesetzbuch umfasst nicht sämtliche Straftatbestände des militärischen Disziplinarrechts. Verschiedene Delikte werden auch in Erlassen und Vorschriften geregelt.

Literatur

  • Joachim Schölz, Eric Lingens (Hrsg.): Wehrstrafgesetz. Begründet von Eduard Dreher, Karl Lackner und Georg Schwalm. 4. Auflage. Beck, München 2000, ISBN 3-406-46492-0.
  • Wolfgang Stauf: WBO, WDO, WStG, UZwGBw. Baden-Baden 2002, ISBN 3-7890-7889-1.
  • Jürgen Schreiber: Wehrstrafgesetz (WStG). Erläuterungsbuch für Soldaten mit ausführlichen Anmerkungen, den Texten weiterer Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse sowie vielen praktischen Beispielen. Bernard & Graefe, Frankfurt am Main 1961.

Weblinks

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