Schiffsführer

Schiffsführer

Das Wort Kapitän (vom lateinischen caput „Haupt“ und davon abgeleitet capitaneus „Anführer“) hat in fast allen europäischen Sprachen Eingang gefunden und bezeichnet unter anderem den Führer eines Schiffes.

Jedes Wasserfahrzeug hat genau einen verantwortlichen Schiffsführer. Insbesondere auf großen Schiffen liegen eine Vielzahl nautischer, technischer und kaufmännischer Aufgaben und Verantwortlichkeiten in seiner Hand. In erster Linie trägt der Kapitän die Verantwortung für das Schiff als solches sowie für seine Teilnahme am Verkehr und an technischen Prozessen. Auch für die Navigation und die Sicherheit an Bord zeichnet er verantwortlich. Seine nächsten Mitarbeiter sind der Leitende Ingenieur und der Erste Offizier. Als Betriebsleiter ist der Schiffsführer für die Besatzung und die Arbeitsorganisation, als Personenbeförderer oder Frachtführer für die Passagiere und die Ladung verantwortlich. Als „Hausherr“ auf dem Schiff besitzt der Schiffsführer die Bordgewalt.

Kapitäne sind meist bei Reedereien angestellt. In größeren Häfen arbeiten Hafenkapitäne.

Der Kapitän muss die erforderlichen Patente zum Führen des Wasserfahrzeuges in dem jeweiligen Fahrgebiet vorweisen. Die Ausbildung erfolgt an Seefahrtschulen, Fachhochschulen oder Universitäten. Kapitäne mit einem Hochschulabschluss in Nautik führen den akademischen Grad Dipl.-Nautiker und qualifizieren sich mit einem Aufbaustudium zum Kapitän auf großer Fahrt.

In der Freizeitschifffahrt spricht man von Skippern, die in der Regel erfahrene Schiffsführer und in ihrer Funktion dem Kapitän gleichgestellt sind. Die Ausbildung ist aber wesentlich einfacher.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die nordeuropäischen mittelalterlichen Segelschiffe fuhren unter einem als „Master“ (niederdeutsch „Meester“) bezeichneten Schiffsführer. Dieser „Meister“ war der seemännische und nautische Führer eines Schiffes. Seine Helfer bezeichnete man als „Mates“ (englisch) oder „Maate“ (im Plattdeutschen bis heute in der Pluralform „Maaten“ gebräuchlich).

Als man begann, die Handelsschiffe (es gab in Nordeuropa damals keine regelrechten Kriegsschiffe) zum Schutz vor Überfällen zu bewaffnen, gab man dem „Master“ einen militärischen „Kapitän“ oder „Captain“ (also Hauptmann) mitsamt einigen Offizieren und Seesoldaten mit, welche bei einem etwaigen Kampf die Führung des Schiffes übernahmen.

Schließlich wurden die bisherigen Schiffsführer (der Meester und seine Maaten) ganz dem Militär untergeordnet und bildeten nurmehr das für Segelführung und Navigation zuständige nautische Führungspersonal an Bord. Der eigentliche Schiffsführer hieß von da an Kapitän, seine direkten Assistenten waren die Schiffsoffiziere. So wurde aus dem militärischen „Kapitän“ (englisch „Captain“, deutsch „Hauptmann“) ein Schiffskapitän und nicht, wie häufig angenommen, umgekehrt.

Um die Doppelfunktion als militärischer und nautischer Führer zu unterstreichen, wurden im 18. und frühen 19. Jahrhundert Kommandanten militärischer Sloops als „Master and Commanderbestallt, während auf größeren Schiffen ein eigener „Sailing Master“ für die Navigation zuständig war. Bis heute wird der Kapitän eines Handelsschiffs in englischsprachigen Ländern Master (und nicht etwa „Captain“) genannt und seine Steuerleute Mates.

Auch heute noch entspricht der Dienstgrad „Captain“ in englischsprachigen Heeren einem deutschen Hauptmann (entsprechend einem Kapitänleutnant der Marine). In der englischsprachigen Marine hingegen entspricht der Dienstgrad „Captain“ dem deutschen Kapitän zur See (entsprechend einem Obersten bei den Landstreitkräften). Bei der englischsprachigen Polizei werden Revierleiter oder vergleichbare Führungsränge der Kriminalpolizei auch als „Captain“ bezeichnet. Dieser Rang ist in etwa mit einem deutschen Polizei-/Kriminalhauptkommissar oder Erstem Polizei-/Kriminalhauptkommissar vergleichbar.

Handelsschifffahrt

Das deutsche Seemannsgesetz (SeemG) besagt in § 2:

Kapitän und Stellvertreter

(1) Kapitän ist der vom Reeder bestellte Führer des Schiffs.
(2) Der Kapitän muss Inhaber eines staatlichen Befähigungszeugnisses sein, das ihn zur Führung des Schiffs berechtigt.
(3) Ist ein Kapitän nicht vorhanden oder ist er verhindert, so nimmt der Erste Offizier des Decksdienstes oder der Alleinsteuermann die Pflichten und Befugnisse des Kapitäns wahr.

Der Schiffsführer eines zivilen Frachtschiffes ist der „Kapitän“. Dies ist eine Dienststellung, kein Dienstgrad. Er wird an Bord mit „Herr Kapitän“ angesprochen. Geht dieser zivile Kapitän von Bord, weil er durch einen Nachfolger abgelöst wurde, ist er kein „Kapitän“ mehr. Er ist dann ein Mensch mit einem nautischen Patent und ist erst dann wieder Kapitän, wenn er das Kommando auf seinem nächsten Schiff erhält.

Nur auf kleineren Schiffen geht der Kapitän noch selbst Wache. Auf größeren Schiffen und auf Großer Fahrt ist er meist wachfrei, und die Offiziere oder Steuerleute der Wache („Wachoffiziere“) gehen die Wachen.

Ausbildung zum Kapitän in der Handelsschifffahrt

Um Kapitän in der Handelsschifffahrt zu werden, muss man in Deutschland an einer Fachschule oder Fachhochschule das Befähigungszeugnis „Nautischer Wachoffizier“ erlangen. Darauf folgt eine Erfahrungsfahrzeit von netto mindestens zwei Jahren. Darauf erhält man das Befähigungszeugnis zum nautischen Offizier/Kapitän.

Um über den Weg der Fachhochschule das Befähigungszeugnis zu erlangen, muss man mindestens die Fachhochschulreife besitzen.

Um an einer Fachschule sein Befähigungszeugnis zu erlangen, muss man einen seefahrtbezogenen Beruf einschließlich der erforderlichen Seefahrtzeit erlernt haben (Matrose, Schiffsmechaniker oder Schiffsbetriebstechnischer Assistent). Aber auch Quereinsteiger haben die Möglichkeit, sich mit einem Metallberuf und einer Erfahrungsfahrzeit an einer Fachschule anzumelden.

Marineschiffe

Bei der Deutschen Marine wird auf einem Marineschiff der Schiffsführer als Kommandant bezeichnet. Damit wird seine Dienststellung bezeichnet, die unabhängig von seinem militärischen Dienstgrad ist. Der Schiffskommandant ist entweder ein Stabsoffizier (Korvettenkapitän, Fregattenkapitän, selten auch Kapitän zur See) oder, auf kleineren Schiffen und Booten (beispielsweise U-Booten), ein Kapitänleutnant.

Grundsätzlich werden alle Stabsoffiziere der Marine – auch die Kommandanten von Schiffen und Booten – unabhängig von ihrem genauen Dienstgrad mit „Herr oder Frau Kapitän“ angesprochen, im Marinejargon jedoch ohne das i im Wort auszusprechen, also mit „Herr Kap'tän“. Kapitänleutnante werden im Marinejargon traditionell mit „Herr Kaleu“ angesprochen. Nicht gebräuchlich ist dagegen die Anrede „Herr oder Frau Kommandant“.

Sportschifffahrt

Der Führer eines Sport-Motor- oder -Segelschiffes hat alle Rechte und Pflichten eines Kapitäns und ist als solcher für die sichere Führung von Schiff und Mannschaft und für Gäste und Ladung verantwortlich.

Siehe auch:

  • Skipper mit Regelung für Deutschland.

Weblinks


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