- Wiener Luftgüteindex
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Die Luftqualität (Luftgüte) beschreibt die Beschaffenheit der Luft bezogen auf den Anteil der Luftverunreinigungen. Die Luftqualität wird durch in Gesetzen oder Verordnungen festgelegten Grenz- oder Richtwerten bestimmt. Die Überwachung der Luftqualität erfolgt mit Immissionsmessnetzen, deren Messstationen unter anderem an viel befahrenen Straßen (Hot spots) oder auch in Wäldern (Hintergrundwerte) liegen können.
Zur Luftqualität in Räumen von Gebäuden s. Innenraumluft.
Inhaltsverzeichnis
Messnetze
Zur Überwachung der Luftqualität werden von den zuständigen Behörden Messnetze betrieben, die aus einer unterschiedlich großen Zahl an Einzelmessstationen bestehen. Die Einzelmessstationen arbeiten i. d. R. unabhängig voneinander und können auch innerhalb eines Messnetzes über eine unterschiedliche Ausstattung verfügen. Moderne Einzelmessstationen übertragen die Messergebnisse vollautomatisch an Zentralrechner.
Tabelle 1: Ausgewählte Messnetze in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Stadt / Land Name Zahl der Messstationen (Stand: Juli 2006) Bemerkungen Link Berlin (Deutschland) Berliner Luftgütemessnetz (BLUME) 21 In Betrieb seit 1975 [1] Nordrhein-Westfalen (NRW, Deutschland) Luftqualitätsüberberwachungssystem des Landes Nordrhein-Westfalen (LUQS) 74 U.a. Verkehrs- und Waldstationen; Netz wird durch zeitlich befristete Messstationen (MILIS) ergänzt) [2] Rheinland-Pfalz (RLP, Deutschland) ZentralesImmissionsMEmessNetz des Landes Rheinland-Pfalz (ZIMEN) 33 U.a. Straßennahe - und Waldstationen; zentral gesteuertes Echtzeitsystem [3] Bundesland Salzburg (Österreich) SAlzburger Luftgüte Informations- System (SALIS) 12 erstes EDV-gestütztes Messnetz (Salis I) 1984 installiert; derzeitiges Messnetz (Salis IV) 1995 in Betrieb genommen [4] Schweiz Nationales Beobachtungsnetz für Luftfremdstoffe (NABEL) 16 Beginn 1978 mit acht Stationen [5][6] Bewertung der Luftqualität
Die Kriterien für die Beurteilung der Luftqualität in Europa werden seit einigen Jahren nicht mehr nur national, sondern europaweit festgelegt. Dies geschieht in sog. Richtlinien oder Verordnungen. Die in diesen Richtlinien/Verordnungen genannten Grenz- oder Richtwerte müssen dann innerhalb ebenfalls dort festgelegter Zeiträume eingehalten werden. So schreibt zum Beispiel die Feinstaub-Richtlinie der EU vor, dass ab dem 1. Januar 2005 die Konzentration von Feinstaub (PM10) 50 µg/m3 maximal 35 mal überschritten werden darf.
Während ein Grenzwert strikt eingehalten werden muss, d.h. nicht überschritten werden darf, gibt ein Zielwert einen meist zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erreichenden Höchstwert an. Zielwerte sind häufig nicht strikt verbindlich. Ein schönes Beispiel für allgemein verständliche Kriterien zur Beurteilung der Luftqualität ist der Wiener Luftgüteindex.
Wiener Luftgüteindex [7]
Der Wiener Luftgüteindex enthält ein Bewertungsschema, dass durch die Verwendung von Smileys und einer Erläuterung der Bedeutung die jeweils getroffene Bewertung der Luftqualität an Messstationen in Wien (Österreich) sehr einfach ermöglicht.
Die Zuordnung von Luftmesswerten zum Schadstoffindex wird anhand eines einfachen Bewertungsschemas vorgenommen:Tabelle 2: Bewertungsschema des Wiener Luftgüteindex
Bewertung Index Ozon, O3, 1h-Mittel, µg/m3 Feinstaub, PM10, 24h-Mittel, µg/m3 Stickstoffdioxid, NO2, ½h-Mittel, µg/m3 Schwefeldioxid, SO2, ½h-Mittel, µg/m3 Kohlenmonoxid, CO, 8h-Mittel, mg/m3 Sehr gut 1 0 - 60 0 - 20 0 - 45 0 – 50 0 – 2,5 Gut 2 61 - 90 21 - 35 46 - 100 51 - 85 2,6 - 3,5 Befriedigend 3 91 - 130 36 - 50 101 - 140 86-120 3,6-5,0 Unbefriedigend 4 131 - 180 51 - 100 141 - 200 121-200 5,1-10,5 Schlecht 5 181 - 240 101 - 150 201 - 400 201 - 500 10,6 - 20,5 Sehr schlecht 6 ab 241 ab 151 ab 401 ab 501 ab 20,6 Luftqualitätsindizes Baden-Württemberg [8]
Ein erweiterter aktueller Ansatz stammt aus Baden-Württemberg. Dieses Bundesland verwendet einen tagesbezogenen und einen jahresbezogenen Luftqualitätsindex, um die Bevölkerung auf allgemein verständliche Weise im Schulnotensystem über die kurz- und längerfristige Entwicklung der Luftqualität zu informieren. Die Auswahl der Luftschadstoffe und das zugehörige Bewertungssystem berücksichtigen die gesetzlichen Grenzwerte, die Wirkungen auf den Menschen und Relevanz für die Umwelt. Ein entsprechender Datendienst ist seit Februar 2007 online. Die Jahreswerte können für die zurückliegenden 10 Jahre abgerufen werden. Für die Ballungsräume liegen Darstellungen für die Zeit seit 1985 vor. Weitere Informationen siehe Link oberhalb dieses Abschnitts.
Literatur
- Uwe Hartmann, Jutta Geiger: Ermittlung und Bewertung der Luftqualität an Straßen. [9]
- Sylvia Reckel, Manfred Aöschner, Marion Stock: Flechten als Anzeiger der Luftqualität. In: Biologie in unserer Zeit. 29(6), S. 364 - 370 (1999), ISSN 0045-205X
- V. Dietze, M. Fricker, M. Goltzsche, U. Kaminski, E. Schultz: Luftqualitätsmessungen in deutschen Kurorten - Teil 2: Ergebnisse einjähriger Messreihen im Zeitraum von 2000 bis 2004. In: Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft. 67(5), S. 197 - 205 (2007), ISSN 0949-8036
- Thomas P. Streppel: Rechtsschutzmöglichkeiten des Einzelnen im Luftqualitätsrecht. In: Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht. (EurUP) 2006, S. 191, ISSN 1612-4243
- Thomas P. Streppel: Air Quality Framework Directive and its Daughter Directives. [10]
- Thomas P. Streppel: Subjektive Rechte im Luftqualitätsrecht - Grundsatzentscheidungen des BVerwG. In: Zeitschrift für Umweltrecht. (ZUR) 2008, S. 23.
Siehe auch
Weblinks
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