- Wildfang
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Der Begriff Wildfang hat mehrere unterschiedliche Bedeutungen.
Inhaltsverzeichnis
Tierhaltung
In der Tierhaltung wird dieser Begriff verwendet, um Tiere zu bezeichnen, die der Natur entnommen wurden und nicht aus Nachzuchten in Gefangenschaft stammen.
Rechtsbegriff im Mittelalter
Ein Wildfang ist in der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Rechtssprache eine Person ohne eigenen Leibherrn, die aus einer anderen Gegend zugezogen war und die deshalb Leibeigener des Ortsherrn wurde. Für ein regionales Beispiel siehe Wildfangrecht.
Mädchen
- Hauptartikel: Tomboy
Mädchen mit eher typisch männlichem anstatt weiblichem Verhalten bezeichnet man auch als Wildfang. Umgangssprachlich und in Romanen wird der Begriff für lebhafte Mädchen verwendet, die gern mit Jungen und deren Spielsachen spielen und raufen oder Freude an Schwertkämpfen haben. Die Bezeichnung bezieht sich gewöhnlich auf vorpubertäres bis pubertäres Alter, selten auf Jugendliche. Wird der Begriff wissenschaftlich verwendet, spielt auch die Auflehnung gegen die Geschlechterrolle (das Frau-Sein) eine Rolle.
Etymologie
Wildfang stammt vom spätmittelhochdeutschen wiltvanc. Die genaue Bedeutungsentwicklung ist sehr unklar, aber schon im 15. Jahrhundert verschmelzen die ursprüngliche Tätigkeitsbezeichnung das Wild und fangen sowie die Sachbezeichnung mit dem Adjektiv wild für „freilebend, ungestüm, ungezähmt“ und Fang für „Beute“. So kam es zum Nebeneinander der Bedeutungen:[1][2][3][4]
- Fang des Wildes und im übertragenen Sinne auch Jagdrecht und Jagdrevier welches heute nicht mehr in Gebrauch ist.
- Übertragung auf den zu fangenden Gegenstand, das Ergebnis des Wildfanges, egal ob tot, lebendig oder noch zu fangend, was heute ebenfalls nicht mehr in Gebrauch ist.
- Noch im Bereich der Jagd das mit Fallen oder Netzen lebendig gefangene Wild, im Gegensatz zum erschossenen Wild, was ab dem 18. Jahrhundert die überwiegende Bedeutung im Jagdbereich ist.
- Es wird ausgedehnt auf
- andere Tiere als Wild, speziell auch für wild gefangene und gezähmte Vögel angewendet (zuerst Jagdvögel, später auf alle Vogelarten ausgedehnt), im Gegensatz zu in Gefangenschaft geborenen, und wird in dieser Bedeutung noch verwendet. Später wurde es auch auf Pferde übertragen. Somit geht der Zusammenhang zum eigentlichen Wild verloren und es wird allgemein „das wild [freilebend] Gefangene“, auch wenn es nicht Gegenstand der eigentlichen Jagd ist.
- Da wild gefangene Pferde oft größer und stärker als zahme Pferde waren übertrug man es auch auf andere Tiere, wenn sie außergewöhnlich groß waren, wie etwa Fische.
- Im oberdeutschen Bereich, wie Elsaß ab dem 15. Jahrhundert und in der Schweiz ab dem 17. Jahrhundert, wird es auch auf Obstbäume angewendet, dringt aber nicht in die Schriftsprache ein, wo stattdessen der synonyme Ausdruck Wildling eingang findet.
- Es wird auch auf den Menschen ausgedehnt und bezeichnet dort
- einen heimatlos umherirrenden, einen Landstreicher und
- einen herrenlosen Menschen, einen Flüchtling, jemand, der unter den Bedingungen des Wildfangrechts vom Landesherren in den Untertanenverband aufgenommen werden kann. Dies führt beides zur allgemeinen Bedeutung „Fremder, Ausländer“.
- Schließlich bezeichnet es auch einen wilden, unbändigen oder wenigstens eigensinnigen Menschen, einen Taugenichts. Es wird ursprünglich als Schimpfwort verwendet, immer mehr abgeschwächt, wobei einen tadelnder Unterton bleibt und im 17. Jahrhundert wird diese Verwendung in die Schriftsprache aufgenommen. Es schwächt sich weiter ab auf „gedankenloser, leichtsinniger, lebhafter Mensch“, „die Gesetze des Anstandes leichtfertig übertretender Mensch“ und die Verwendung konzentriert sich immer mehr auf ausgelassene Jugendliche und Kinder, und wird immer mehr zum Kosewort. Manchmal wird es auch für jugendfrische ältere Menschen verwendet. Eine weitere überwiegende, aber nicht zwingende, Konzentration auf Mädchen findet erst im 20. Jahrhundert statt.
Literatur
- Thomas Meinecke: Tomboy. Roman. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3-518-40995-6.
- Thorsten Bisschopinck, Michael Pütsch, Mario Steinmetz: Untersuchungen zur Transportmortalität beim Import von Vögeln und Reptilien nach Deutschland. BfN-Schriftenvertrieb im Landwirtschaftsverlag, Münster 1998, ISBN 3-89624-611-9.
Einzelnachweise
- ↑ „WILDFANG, WILDFANGRECHT ff. (Band 30, Spalten 71 – 77)“ in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. 16 Bde. [in 32 Teilbänden]., S. Hirzel, Leipzig 1854–1960
- ↑ „Wildfang, der“ in: Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1545–1546., bei zeno.org
- ↑ Wildfang. In: Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Bd. 19, Altenburg 1865, S. 212 (Online bei zeno.org).
- ↑ „Wildfang“ in: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 629
Kategorien:- Tierhaltung
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