Wilhelm August Breitling

Wilhelm August Breitling
Wilhelm August von Breitling

Wilhelm August von Breitling (* 4. Januar 1835 in Gaildorf; † 20. April 1914 in Stuttgart) war ein deutscher Jurist. Von 1901 bis 1906 war er württembergischer Ministerpräsident (Präsident des Staatsministeriums).

Inhaltsverzeichnis

Leben

Wilhelm Breitling war evangelisch. Er entstammte der Ehe von Paul Breitling (1798-1867), Oberjustizrat in Esslingen mit Karoline Breitling geb. Wucherer. Breitlings Großvater väterlicherseits war der Hofkonditor Jakob Friedrich Breitling. Nach dem Jurastudium in Tübingen und Heidelberg trat Breitling in den württembergischen Staatsdienst ein und war seit 1860 an verschiedenen Gerichtsstandorten tätig. 1866 heiratete er Lina (1846-1937), die Tochter des Oberamtsrichters Friedrich Koch. Von ihr bekam er drei Töchter.

Er wurde 1853 Mitglied der Burschenschaft Germania Tübingen.[1]

Werdegang

Im Jahre 1883 wurde Breitling Vortragender Rat im Justizministerium. Im selben Ministerium wurde er 1887 zum Direktor befördert. Im Jahre 1889 wurde er Wirklicher Staatsrat, außerdem Mitglied des Geheimen Rats und des Verwaltungsgerichtshofs. Am 16. September 1896 erfolgte seine Ernennung zum Chef des Justizdepartements (Justizminister). Das Justizministerium leitete er bis zum 4. Dezember 1906. Am 15. April 1901 übernahm Breitling auch die Leitung der Gesamtregierung des Königreichs Württemberg, nachdem sein Amtsvorgänger Max Schott von Schottenstein wegen eines Skandals zurücktreten musste. Breitlings Ernennung zum Präsident des Staatsministeriums wurde allgemein als Übergangslösung angesehen, da er zu dem Zeitpunkt schon 66 Jahre alt war, der ebenfalls für das Amt in Betracht gezogene Kandidat Karl von Weizsäcker aber als noch zu unerfahren erschien. Als Justizminister führte Breitling das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Württemberg ein, wobei einige rechtliche Besonderheiten des Landes gewahrt blieben. Breitling hatte zuvor selbst an der Ausarbeitung des BGB teilgenommen. Breitlings Regierung stand neben einer Steuer- und Verwaltungsreform ganz im Zeichen einer Revision der württembergischen Verfassung, durch die die Zweite Kammer des Landtags in eine reine Volkskammer mit 92 gewählten Abgeordneten umgewandelt wurde. Die bisherigen Privilegierten der Zweiten Kammer wechselten in die erste Kammer, die damit aufhörte, ein reines Organ des Adels zu sein. Das Kabinett Breitling blieb, trotz Ansätzen eines Wegs zur parlamentarischen Monarchie unter der langjährigen Regierung Mittnacht, eine reine Beamtenregierung. Nach der württembergischen Verfassung von 1819 stand allein dem König das Recht zu, Minister zu ernennen und zu entlassen. Und an diesem Grundsatz eines monarchischen Obrigkeitsstaates hat sich auch im liberalen Württemberg bis zur Regierung Liesching zwei Tage vor der Revolution nichts geändert. Weizsäcker lobte seinen Amtsvorgänger Breitling als einen ausgezeichneten Beamtenminister. Als Breitling, von einem Schlaganfall gezeichnet, im Dezember 1906 seinen Abschied nahm, verlieh ihm König Wilhelm II. das Großkreuz des württembergischen Kronenordens mit Brillanten.

Literatur

  • Helge Dvorak: Biografisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I Politiker, Teilband 1: A-E. Heidelberg 1996, S. 133.
  • Walther Killy: Deutsche Biographische Enzyklopädie. K.G. Saur, München 1995
  • Max Miller: Breitling, Wilhelm August von. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 2, Duncker & Humblot, Berlin 1955, S. 579.

Einzelnachweise

  1. Helge Dvorak: Biografisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I Politiker, Teilband 1: A-E. Heidelberg 1996, S. 133.

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