- DirProf
-
Direktor und Professor ist eine Amtsbezeichnung in Deutschland für Beamte, die bei Forschungseinrichtungen oder Behörden mit eigenem Forschungsbereich tätig sind. Sie sind in die Besoldungsgruppen B 1, 2 oder 3 eingestuft. Behördenleiter erhalten eine Zulage. Die Bezeichnung ist kein akademischer Grad und auch kein Titel. Beamte führen nach Beendigung des Dienstes die Bezeichnung „Direktor und Professor a.D.“ und dürfen nicht, wie landesrechtlich für Hochschullehrer größtenteils vorgesehen, den Titel „Professor“ führen.
Davon zu unterscheiden ist die Amtsbezeichnung „Museumsdirektor und Professor“, die es bundesrechtlich in der Besoldungsgruppe A 16 und landesrechtlich auch noch in höheren Besoldungsgruppe als Leiter von Museen oder Abteilungen in Museen gibt.
Ferner gibt es die Bezeichnung Direktor und Professor noch mit Behördenzusätzen (z. B. „Direktor und Professor der Bundesanstalt für Wasserbau“). Diese leiten die Behörde. Bei großen Behörden lautet die Bezeichnung in der Regel „Präsident und Professor“ (z. B. „Präsident und Professor der Bundesanstalt für Straßenwesen“). Beide sind in höheren Besoldungsgruppen eingestuft. Wird die Bezeichnung ohne Zusatz verwendet, handelt es sich aber um Abteilungsleiter o. Ä.
Inhaltsverzeichnis
Merkmale zur Einstufung laut Bundesbesoldungsordnung
Besoldungsgruppe B 1
Direktor und ProfessorBesoldungsgruppe B 2
Direktor und Professor- als Leiter einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung (soweit die Funktion nicht einem in eine höhere oder niedrigere Besoldungsgruppe eingestuften Amt zugeordnet ist)
- bei einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung oder in einem wissenschaftlichen Forschungsbereich als Leiter einer Abteilung, eines Fachbereichs, eines Instituts sowie einer großen oder bedeutenden Gruppe (Unterabteilung) oder eines großen oder bedeutenden Laboratoriums, soweit sein Leiter nicht einem Unterabteilungsleiter oder Gruppenleiter unmittelbar unterstellt ist
Besoldungsgruppe B 3
Direktor und Professor- als Leiter einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung (soweit die Funktion nicht einem in eine höhere oder niedrigere Besoldungsgruppe eingestuften Amt zugeordnet ist)
- bei einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung oder in einem wissenschaftlichen Forschungsbereich als Leiter einer großen Abteilung, eines großen Fachbereichs oder eines großen Instituts
Behörden, bei denen Direktoren und Professoren tätig sein dürfen
Die nachfolgende Aufstellung bezieht sich auf die Beamten, welche eine Amtsbezeichnung der obigen Besoldungsgruppe führen aber keine Behördenleiter sind. Behördenleiter können auch bei anderen Behörden eine solche Amtsbezeichnung verliehen bekommen.
Bund
- Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft
- Bundesagentur für Arbeit
- Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
- Bundesamt für Naturschutz
- Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- Bundesamt für Strahlenschutz
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
- Bundesanstalt für Straßenwesen
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- Bundesinstitut für Risikobewertung
- Bundesinstitut für Sportwissenschaft
- Bundeskriminalamt
- Deutscher Wetterdienst
- Forschungsanstalt der Bundeswehr für Wasserschall und Geophysik
- Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
- Paul-Ehrlich-Institut - Bundesamt für Sera und Impfstoffe
- Physikalisch-Technische Bundesanstalt
- Robert-Koch-Institut
- Umweltbundesamt
- Wehrwissenschaftliches Institut für Werk-, Explosiv- und Betriebsstoffe
- gleichgestellt: Forschungs- und Technologiezentrum der Deutschen Telekom AG
Baden-Württemberg
- Staatliche Materialpüfungsanstalt Stuttgart
Niedersachsen
Wikimedia Foundation.