Winterpause

Winterpause

Als Sommerpause bezeichnet man den Zeitraum, in dem sonst feste Termine/Handlungen in der in Europa stattfindenden warmen Jahreszeit pausieren.

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Parlamentarische Sommerpause

In der Regel wird der Begriff für die sitzungsfreien Wochen während der Sommermonate Juni, Juli und August für verschiedene Parlamente verwendet. In der parlamentarischen Sommerpause finden seit der Geschäftsordnung von 1980 grundsätzlich keine Sitzungen und keine Ausschusssitzungen des Deutschen Bundestages statt. Plenarssondersitzungen gemäß Artikel 39 Abs 3 Grundgesetz können freilich während jeder sitzungsfreien Zeit einberufen werden, also auch während der Sommerpause. Die Abgeordneten, so verlautet in einschlägigen Presseerklärungen regelmäßig, widmen sich in diesem Zeitraum der Wahlkreisarbeit, doch wird mit zunehmender Professionalisierung der Parlamentsarbeit inzwischen auch den Mitgliedern des Deutschen Bundestages das Recht zugestanden, Ferien zu machen.

Die Einführung der parlamentarischen Sommerpause geht in Deutschland einher mit dem Selbstbestimmungsrecht der Parlamente. Hat im Kaiserreich der Kaiser zumeist während der Sommermonate aufgrund einer Verordnung den Reichstag vertagt, wenn - so die offizielle Begründung - keine Beratungsgegenstände mehr vorlagen, hat die Weimarer Nationalversammlung 1919 erstmals die Erholungsbedürftigkeit der Abgeordneten als Begründung für eine Sommerunterbrechung genannt. Der Deutsche Bundestag hat 1950 bewusst an die Weimarer Tradition angeknüpft.

Dauer

Für den Deutschen Bundestag wurde in den letzten Jahrzehnten eine ununterbrochene Sommerpause von ca 60 bis 70 Tagen (einschließlich der Sonntage) für einen Zeitraum angesetzt, der mit den Schulferien korrespondiert. Die Sommerpausen waren nur dann länger, wenn in der Sommerpause Bundestagswahlen stattfanden; so 1953, 1957, 1961, 1965, 1969, 1980.

Die Sommerpause des Österreichischen Parlaments dauert stets von Mitte Juli bis 31. August (2005 vom 12.7. bis 31.8.). In der Regel beträgt die parlamentarische Sommerpause fünf bis sechs Wochen und jedes Parlament (Land, Stadt, Gemeinde etc.) legt den Beginn und das Ende individuell fest. Oft richten sich die einzelnen bundesrepublikanischen Bundesländer dabei nach den im gleichen Zeitraum stattfindenden Schulferien. Dies ist jedoch nicht zwingend. So können notwendige parlamentarische Arbeiten auch den Beginn der Sommerpause, zumindest für die Politiker verzögern oder sie werden früher als geplant aus der Sommerpause zu einer durch besondere Umstände notwendig gewordenen Sitzung zurückgerufen.

Sind von ministerieller Seite von Ausschüssen jährliche Berichte gefordert, so richten sich diese ebenfalls häufig an der parlamentarischen Sommerpause aus. Nicht pausieren dürfen Justiz und das Gerichtswesen, obwohl noch vor nicht allzu langer Zeit Gerichtsferien üblich waren.

Literatur

Michael F. Feldkamp, Die parlamentarische "Sommerpause" im Reichstag und im Deutschen Bundestag, in: ZParl 38 (2007), S. 630-647.

Sommerpause in der Kultur

Meist wird der Begriff Sommerpause auch mit Fernsehserien in Verbindung gebracht, die in dieser Zeit unterbrochen werden, da man seitens der Sendeanstalten der Meinung ist, dass die Zuschauer Urlaub machen. In dieser Zeit sind häufig auch Wiederholungen innerhalb des Fernsehprogramms zu sehen. Ebenfalls Sommerpause gibt es in der Spielzeit von Opernhäusern und Theatern der größeren Städte. Hier wird die spielfreie Zeit genutzt, um Neuinszenierungen vorzubereiten. Aber auch hier sind die Angestellten gehalten, ihren Jahresurlaub in dieser Zeit zu planen. Meistens ist die Dauer dieser Sommerpause in der Länge etwa gleich der der Sommerferien.

Sommerpause/Winterpause in Sport und Gewerbe

Auch im Sport spricht man häufig von Sommerpause. Der Begriff dient im Eishockey dem Zeitraum zwischen April und September, in dem keine Spiele stattfinden.

Analog zur Sommerpause existiert auch eine Winterpause. Diese betrifft meist Sportarten, die von schnee- und frostfreien Böden abhängig sind. Dazu zählt der Fußball (seit 1986), der jährlich in den mittel- und nordeuropäischen Ländern eine Pause während der Wintermonate erfährt, da vor allem im Amateurbereich aber auch im Profibereich längst nicht alle Fußballplätze über eine Rasenheizung verfügen.

Auch für die Schwimmbadsaison und die Schaustellerei gibt es diese Pause in der kalten Jahreszeit.

Siehe auch


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