- Ferien
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Mit Ferien werden in Deutschland Zeiträume bezeichnet, in denen eine Einrichtung vollständig schließt, um ihren Angehörigen andere Tätigkeiten, insbesondere Erholung zu ermöglichen. Zu unterscheiden sind sie vom Urlaub, der jeweils nur einzelnen Angehörigen der Einrichtung gewährt wird. In der Schweiz wird ebenfalls von Ferien gesprochen, wenn nur einzelne Angehörige der Einrichtung von der Arbeit freigestellt werden.
Inhaltsverzeichnis
Situation in Deutschland
Der wichtigste Fall sind die Schulferien,[1] in denen kein Unterricht oder sonstige schulische Veranstaltungen stattfinden, jedoch ein Mindestmaß an organisatorischem Betrieb aufrechterhalten wird. Termin ist meist die Zeit um Ostern, um Pfingsten, der Hochsommer, die Zeit um Allerheiligen sowie die nach Weihnachten. Schulferien stellen den einzigen Zeitraum dar, in denen den Lehrkräften Erholungsurlaub gewährt werden darf.
An Hochschulen gibt es Semesterferien, in deren Kernzeit keine Lehrveranstaltungen und meist auch keine Prüfungen durchgeführt werden. Wohingegen in der vorlesungsfreien Zeit, die jede Hochschule (außer Berufsakademien) hat, Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika stattfinden können. Oft wird diese Zeit auch genutzt, um Seminararbeiten zu verfassen.
Seltener sind Betriebsferien, in denen im gesamten Betrieb auf Wunsch der Leitung oder Mitarbeiter nicht gearbeitet wird. Relativ häufig sind sie in saisonabhängigen Branchen wie etwa der Hotellerie. Schließlich gibt es Gerichtsferien, während deren nur besonders wichtige oder dringliche Verfahren betrieben werden. In den Parlamentsferien, auch parlamentarische Sommerpause genannt, ruht die Tätigkeit des Gesetzgebungsorgans.
Situation in der Schweiz
In der Schweiz hat der Begriff Ferien eine andere Bedeutung: Für den gesetzlich oder vertraglich geregelten Anspruch auf mindestens vier Wochen jährlicher Abwesenheit von der Arbeit wird nicht der Begriff Urlaub, sondern ausschließlich Ferien verwendet.[2] Die Schweizer fahren auch nicht in den Urlaub, sondern gehen in die Ferien.
Für die vorübergehende Schließung eines Betriebes werden Betriebsferien verwendet.
Der Begriff Urlaub wird in der Schweiz verwendet für außerordentliche Abwesenheit vom Arbeitsplatz (meist auf Gesuch bewilligt), die normalerweise nicht, bei längerer Dauer evtl. teilweise mit dem Ferienanspruch verrechnet wird, auf die aber durchaus ein vertraglicher Anspruch bestehen kann, z. B. bei Tod eines Angehörigen, aber auch Mutterschafts-, Vaterschafts-, Weiterbildungsurlaub, Wohnungsumzug etc. Ebenfalls von Urlaub wird gesprochen bei Abwesenheit von dienstlicher Tätigkeit (Militärdienst, Polizei, Feuerwehr etc.), wobei die Beurlaubten meist auch im Urlaub den Regeln, bzw. dem Recht des betreffenden Dienstes unterstehen.[3]
Wortursprung
„Ferien“ stammt aus dem Lateinischen von feriae (= Festtage, Feste). Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit unterschied man zwischen einer Reihe von verschiedenen „Ferien“: „feriae sacrae“, „feriae profanae“ und weiteren Feiertagen, an denen das öffentliche Leben (Gerichte, Vertragsverhandlungen, Universitäten, Schulen etc.) ruhte.
Seit 1521 wird das Wort in der Reichsordnung unter „geschäftsfreie Tage“ (zunächst im Gerichtswesen) aufgeführt. Ab 1749, mit der Einführung der „Schulferien“, werden auch „unterrichtsfreie Tage“ damit bezeichnet. Vom Ende des 19. Jahrhunderts an wird das Wort auch synonym mit Urlaub (mhd. urloup = Erlaubnis, Erlaubnis zu gehen, Abschied) für die Arbeitsunterbrechung der angestellten Arbeiter verwendet.
Früher wurden Ferien auch als Vakanzen bezeichnet, was von dem lateinischen Wort vacans („leer“, „unbesetzt“) kommt.
Im Übrigen ist das Wort "Ferien" ein Pluraletantum.
Weblinks
Wiktionary: Ferien – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenQuellen
Kategorien:- Urlaub und Erholung
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