- Wippe (Begriffsklärung)
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Der Begriff Wippe bezeichnet
- einen drehbar gelagerten zweiarmigen Hebel
- als Schleuderbrett zum Turnen und für Artisten
- als Wippe auf einem Spielplatz
- zur Betätigung eines Lichtschalters
- einen Handwagen
- ein ehemaliges Strafgerät in Soest, Nordrhein-Westfalen, siehe Die Wippe (Soest)
- ein ehemaliges Folterinstrument bzw. -methode durch Aufziehen an den rückwärtig gefesselten Handgelenken mittels drehbar gelagertem Hebelbaum (der Wippe), auf eine Seilwinde oder mittels Seilrolle, jeweils mit Anhängen von Gewichten
- eine Hofschaft in Solingen-Höhscheid, Nordrhein-Westfalen
- einen linken Nebenfluss des Rhedaer Bachs in Harsewinkel, Nordrhein-Westfalen, siehe Wippe (Rhedaer Bach)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. - einen drehbar gelagerten zweiarmigen Hebel
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