Wirtschaftsfachwirt

Wirtschaftsfachwirt

Der Wirtschaftsfachwirt ist eine wirtschaftszweigbezogene, kaufmännische Aufstiegsfortbildung, die mit einer öffentlich-rechtlich anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer abschließt.

Inhaltsverzeichnis

Arbeitsgebiete und Aufgaben

Wirtschaftsfachwirte sind befähigt in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Sie sind in der Lage:

  • betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen eines Unternehmens zu erkennen, zu analysieren und einer Lösung zuzuführen
  • Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen
  • anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren.

Fortbildungsinhalte

Gesetzliche Basis der Ausbildung ist die "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin (WFachwPrV)".[1]

Wirtschaftsfachwirte verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung, mehrjährige Berufserfahrung sowie in einem Prüfungsvorbereitungslehrgang erworben haben, die sie zu folgenden Qualifikationen befähigen sollen:

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Handlungsfeldspezifische Qualifikationen

Fortbildungsdauer

Die Fortbildung zum Wirtschaftsfachwirt umfasst gemäß IHK-Rahmenstoffplan ca. 650 Unterrichtsstunden[2] und wird von Weiterbildungsanbietern sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend zwischen drei und 24 Monaten angeboten.

Prüfende Einrichtung

Der Wirtschaftsfachwirt kann aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1752) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden.

Prüfungszulassungsvoraussetzungen

Zur Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen kann zugelassen werden, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens dreijährige Berufspraxis

nachweist.

Zur Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen kann zugelassen werden, wer

  • die abgelegte Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • mindestens ein bzw. ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den genannten Zulassungsvoraussetzungen unter der Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

nachweist.

Prüfungsdurchführung und Abschluss

Die Prüfung gliedert sich in einen wirtschaftsbezogenen Teil in Form einer schriftlichen Prüfung (jeweils eine Teilprüfung in VWL/BWL, in Rechnungswesen, in Recht & Steuern sowie in Unternehmensführung) und einen handlungsspezifischen Teil in Form einer schriftlichen Prüfung (auf einer Situationsaufgabe basierend) und, wenn diese bestanden wurde, einer Präsentation mit anschließenden Fachgespräch.

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung vergibt die prüfende Industrie- und Handelskammer den öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt / Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin.

Finanzielle Fördermöglichkeiten

Teilnehmer können zur Förderung der Fortbildungskosten und Prüfungsgebühren Leistungen über das Meister-BAföG beantragen.

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1752), die durch Artikel 34 der Verordnung vom 25. August 2009 (BGBl. I S. 2960) geändert worden ist.
  2. IHK-Weiterbildungsprofil: Geprüfter Wirtschaftsfachwirt (IHK)

Weblinks


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