Wirtschaftsprüferkammer

Wirtschaftsprüferkammer
Wirtschaftsprüferkammer
– WPK –
Stellung der Behörde Berufsständische Vertretung
Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts
Aufsichtsbehörde(n) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Gründung 1961
Hauptsitz Berlin
Behördenleitung Norbert Pfitzer, Präsident
Peter Maxl und Reiner J. Veidt, jeweils Geschäftsführer
Website www.wpk.de

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
, deren Mitglieder alle Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften in Deutschland sind. Mitglieder der WPK sind ferner gesetzliche Vertreter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften, die nicht persönlich Berufsangehörige sind. Den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden, den Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände und den überörtlichen Prüfungseinrichtungen für öffentliche Körperschaften steht die freiwillige Mitgliedschaft offen. Die WPK hat ca. 20.800 Mitglieder (Stand: 1. Juli 2008).

Allgemeine Darstellung

Gegründet wurde die WPK im Jahr 1961. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, hat ihren Sitz in Berlin, ist bundesweit zuständig und unterhält Landesgeschäftsstellen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart, um ihre Präsenz in der Region zu gewährleisten und um das Wirtschaftsprüfungsexamen durchzuführen.

Die gesetzlichen Aufgaben der WPK nach § 57 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) sind unter anderem:

  • die Berufsaufsicht mit der Zuständigkeit für die Ermittlung und Ahndung der Fälle mit dem Vorwurf geringer bis mittelschwerer Schuld sowie mit einer Ermittlungspflicht auch in den übrigen Fällen,
  • die Durchführung des Qualitätskontrollverfahrens,
  • die Durchführung des bundeseinheitlichen Examens für Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer sowie
  • die Bestellung von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern sowie die Anerkennung von Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften wie auch deren Widerruf,
  • der Erlass von Regelungen zur Berufsausübung in Form von Satzungen,
  • die Vertretung der Belange und Positionen des Berufsstandes gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber der Politik sowie
  • die Funktion der WPK als Ansprech- und Informationspartner ihrer Mitglieder.

Andere wichtige Aufgaben bilden die Wahrung der Belange des Berufsstandes und die Gutachter- und Vermittlertätigkeit. Auf internationaler Ebene arbeitet die Wirtschaftsprüferkammer mit ausländischen Berufsorganisationen der Prüferberufe zusammen. Sie ist Mitglied der International Federation of Accountants (IFAC), dem Weltberufsverband der Abschlussprüfer.

Die WPK untersteht gemäß § 66 WPO der Aufsicht durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Gemäß § 66a WPO führt die Abschlussprüferaufsichtskommission eine öffentliche fachbezogene Aufsicht über die WPK.

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