Zahnarztphobie

Zahnarztphobie
Klassifikation nach ICD-10
F40.2 Spezifische (isolierte) Phobien
ICD-10 online (WHO-Version 2006)

Die Zahnbehandlungsphobie, auch Dentalphobie, Dentophobie oder Odontophobie genannt, ist eine spezifische Phobie. Die übersteigerte Angst führt fast immer zu einer jahrelangen Vermeidung des Zahnarzt(besuch)es und wird von der nicht krankhaften Zahnbehandlungsangst unterschieden.

Inhaltsverzeichnis

Ursachen

Häufige aber nicht alleinige Ursache der Zahnbehandlungsphobie sind negative Erfahrungen. Die erlernten Ängste können sich gegen bestimmte Aspekte der Zahnbehandlung richten, zum Beispiel eine Spritzenangst[1].

Prävalenz

Groß angelegte Studien über die Häufigkeit der auch sozialmedizinisch bedeutsamen Störung fehlen. Man geht davon aus, dass etwa 5 bis 15 % der Bevölkerung westlicher Staaten betroffen sind.

Zum Verhältnis von „spezifische Phobie“ und „einfach Angst“: Kvale et.al berichteten 2002 über 70 aufeinanderfolgende Patienten am Center for Odontophobia der Universität Bergen in Norwegen, von denen 33 (47 %) die Diagnosekriterien für eine Odontophobie erfüllten, 24 (33 %) nur schwerwiegende Ängste aufwiesen, während der Rest Mehrfachdiagnosen nach DSM-IV erhielt[2].

Vorbeugung und Therapie

Phobie als Behandlungserschwernis lässt schon bei der Praxiseinrichtung Wert auf eine entsprechende, angstmindernde Atmosphäre legen. Für die Diagnostik der Angst gibt es standardisierte Fragebögen, die in den spezialisierten Praxen zum Einsatz kommen. Dort werden die Patienten auch ernst genommen und nach einem wissenschaftlich fundierten Therapieplan behandelt. Z.B.: Beruhigungsmittel, eine wirksame Anästhesie bzw. bei Befähigung/Ausbildung auch hypnotische Verfahren lassen sich anbieten, und ein Anti-Angst-Training zur Behandlung der Phobie. Letztendlich kann die Angst nämlich als psychische Erkrankung nur durch psychologische Therapieansätze gebessert oder geheilt werden. Mit Vollnarkose kann keine Angst geheilt werden, eine Sanierung aller Zähne ist auch oft nicht möglich, da z.B. parodontisch geschädigte Zähne oder Wurzelbehandlungen in mehreren Sitzungen therapiert werden müssen.

Da ohnehin nur bei 8–10 % der Betroffenen eine Vollnarkose erforderlich ist, kann den Patienten grundsätzlich durch psychologische Verfahren gut geholfen werden. Es gibt je nach Therapierichtung verschiedene Konzepte (Jöhren/Macher/Mehrstedt). Eine spezielle Schulung der Zahnärzte erfolgt durch die wissenschaftliche Gesellschaft DGZMK und das Deutsche Institut für Psychosomatische Zahnmedizin.

Psychologie ist momentan noch kein Pflichtfach in der Zahnheilkunde. Darum gibt es noch nicht sehr viele Zahnärzte, die sich psychologisch weitergebildet haben.

Kostenübernahme

Da die Bundesvereinigung der Gesetzlichen Krankenkassen die Zahnbehandlungsphobie als psychische Krankheit anerkennt (ICD-10 GM 2006 F40.2), übernehmen die Krankenkassen theoretisch die Kosten für eine Psychotherapie bei einem zur Kassenversorgung zugelassenen Psychotherapeuten oder Arzt. Zahnärzte können grundsätzlich keine psychotherapeutischen Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbringen. In der Praxis sind in Deutschland nur zwei Zahnärzte auch ärztlich-psychotherapeutisch tätig und zur Abrechnung gegenüber den Krankenkassen berechtigt.

Quellen

  1. Wissenschaftliche Stellungnahme der DGZMK
  2. Treatment of dental anxiety disorders. Outcome related to DSM-IV diagnoses

Weblinks

Gesundheitshinweis
Bitte beachte den Hinweis zu Gesundheitsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”