- Zahnärztekammer
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Zahnärztekammern sind die zahnärztliche Selbstverwaltung der Zahnärzte und als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Zahnärztekammern sind Berufsständische Körperschaften. Sie nehmen von den Aufsichtsbehörden übertragene Aufgaben auf der Grundlage des Landesrechts wahr. Diese Aufgaben werden eigenverantwortlich anstelle staatlicher Behörden erfüllt. Der Staat übt die Rechtsaufsicht, jedoch nicht die Fachaufsicht aus. Die beruflichen Belange der Kammermitglieder werden durch die Kammer wahrgenommen. In jedem Bundesland existiert mindestens eine Zahnärztekammer, zusätzlich besteht die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern („Bundeszahnärztekammer“) e.V.
Die Mitgliedschaft ist für alle Zahnärzte in Deutschland zwingend. Sie kann nur unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Bestimmungen ruhen (Nichtausübung der zahnärztlichen Tätigkeit, Rentner).
Der Kammerbeitrag ist von Kammer zu Kammer unterschiedlich und liegt bei maximal 300 € im Quartal.
Eine Zahnärztekammer bietet unter anderem Fortbildungsangebote für ihre Mitglieder und deren Mitarbeiterinnen an, sie sorgt für die berufsständische Altersversorgung durch Versorgungswerke, sie organisiert die Ausbildung der ZFA (Zahnmedizinische Fachangestellte, früher Zahnarzthelferin) und sie gibt eine Mitgliederzeitschrift heraus.
Aktuelle Entwicklung
Die Aufgabe einer berufsständischen Kammer, so auch der Zahnärztekammer ist es, neben der Erfüllung der ihnen zugewiesenen staatlichen Aufgaben auch als Interessenvertretung ihrer Mitglieder zu fungieren.
Siehe auch
Weblinks
Kategorien:- Berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Zahnmedizinische Vereinigung
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