- Zugführer (Feuerwehr)
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Der Zugführer (Abk.: ZFü) ist bei den deutschen Feuerwehren der Führer eines kompletten Feuerwehrzuges (mind. 2 Löschgruppen + Gerät). Man unterscheidet zwischen Löschzug, Rüstzug und Gefahrstoffzug. Sofern die eingesetzten Kräfte die Stärke eines Zuges nicht überschreiten oder nicht eine übergeordnete Führungskraft die Leitung übernimmt, kann ein Zugführer Einsatzleiter sein. Bei Einsätzen, die mehr als einen Zug erfordern (Großschadenslagen), übernimmt ein Verbandsführer das Kommando. In solchen Fällen werden Zugführer oft als Abschnittsleiter eingesetzt. In Österreich wird eine ähnliche Funktion als Zugskommandant bezeichnet.
Ausbildung und Aufgaben des Zugführers sind in den Feuerwehr-Dienstvorschriften geregelt.
Einsatzkräfte mit der Qualifikation zum Zugführer erkennt man im Einsatz an zwei roten Balken auf jeder Helmseite bzw. in manchen Bundesländern an einem 20 mm dicken umlaufenden schwarzen Gummiband oberhalb des Reflexbandes. Diese Kennzeichnung signalisiert ausschließlich die Befähigung zum Ausüben der Funktion "Zugführer". Es können daher in einem Zug durchaus mehrere Einsatzkräfte mit dieser Kennzeichnung vorhanden sein. Pro Zug kann jedoch immer nur eine Person die tatsächliche Position des Zugführers übernehmen. Evtl. weitere vorhandene Einsatzkräfte mit Zugführerqualifikation übernehmen dann Gruppenführer- oder seltener auch normale Mannschaftsaufgaben. Der tatsächliche Einheitsführer wird daher zunehmend zusätzlich mit einer Kennzeichnungsweste (häufig rot, als Abschnitts- oder Einsatzleiter auch weiß oder gelb) kenntlich gemacht.
Qualifikations- und Funktionskennzeichnungen sind in Deutschland auf Landes-, Kreis-, oder Gemeindeebene geregelt, eine bundeseinheitliche Vorschrift existiert nicht.
Zugführer und Zugkommandant sind Funktionen und keine Dienstgrade.
siehe auch:
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