- Löschzug
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Der Löschzug ist (in Deutschland nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3) eine taktische Einheit in Zugstärke, deren primäre Aufgabe in der Brandbekämpfung besteht. Je nach regionaler Einsatz-Ausrückeordnung können Löschzüge aber auch für technische Hilfeleistungen herangezogen werden.
Der Löschzug wird umgangssprachlich häufig irrtümlich gleichgesetzt mit einem Löschfahrzeug. Ein Löschzug besteht per Definition aus 22 Mann auf bzw. in ihrem Gerät - also in jedem Fall eine Zusammenstellung aus mehreren Fahrzeugen. Häufig finden sich aus organisatorischen Gründen mehr als 22 Personen in den Löschzügen. Gerade auf dem Lande in Gemeinden mit mehreren Ortsteilen stellt die Ortsfeuerwehr des jeweiligen Ortsteils / Dorfes meist einen einzelnen Löschzug dar. Umgekehrt verwenden Berufsfeuerwehren aus Kostengründen oft Löschzüge mit deutlich weniger als 22 Personen.
In der Regel setzt sich ein Löschzug zusammen aus den jeweiligen Mannschaften mit
- einem Führungsfahrzeug, meist einem Einsatzleitwagen (Abkürzung: ELW), welcher den Zugtrupp transportiert.
- Eine Gruppe wird mit einem Löschgruppenfahrzeug befördert und eine weitere Gruppe teilt sich auf in
- eine Staffel aus dem Tanklöschfahrzeug oder einem weiteren Löschgruppenfahrzeug und
- einem Trupp auf dem Hubrettungsfahrzeug.
In diesem Fall gibt man die Zugstärke mit 1/4/17/22 an.
Diese Fahrzeugkombination ist zwar recht weit verbreitet, jedoch nicht zwingend. Ebenso ist die Kombination aus zwei Löschgruppenfahrzeugen und einem ELW oder einem Löschgruppenfahrzeug, einem Tanklöschfahrzeug und einem Rüstwagen oder Großtanklöschfahrzeug möglich. Bei Berufsfeuerwehren weit verbreitet ist auch eine Kombination aus Vorauslöschfahrzeug, Löschgruppenfahrzeug/Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug und Hubrettungsfahrzeug. In manchen Fällen verfügt ein Zug über keinen Zugtrupp, der Zugführer fährt dann auf dem ersten Löschgruppenfahrzeug mit.
Bei besonderer Gefahrenlage kann auch ein erweiterter Löschzug eingesetzt werden, dabei kann ein Löschzug um ein Fahrzeug bis zur Gruppenstärke erweitert werden. Nach alter Feuerwehr-Dienstvorschrift 5 (Der Zug im Löscheinsatz) sprach man von einer Erweiterung um einen weiteren Trupp (1/2).
AGBF-Löschzug
Neben dem o.a. "klassischen Löschzug" gibt es in Deutschland heutzutage den so genannten "AGBF-Löschzug" (AGBF = Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren). Im Gegensatz zum klassischen Löschzug sieht der AGBF-Löschzug für das Kriterium kritischer Wohnungsbrand nur noch eine Besatzung von 16 Feuerwehrmännern (SB) vor.
Ein Löschzug nach AGBF kann auch im "Rendez-vous Verfahren" an der Einsatzstelle zusammengefügt werden, d.h. Fahrzeuge mehrerer Standorte ergänzen sich an der Einsatzstelle zum Löschzug.
In der Regel besteht so ein Löschzug aus
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