Einsatzleiter (Feuerwehr)

Einsatzleiter (Feuerwehr)

Der Einsatzleiter Feuerwehr trägt wie auch ein Einsatzleiter auf anderen Gebieten die Verantwortung für den Ablauf des gesamten Feuerwehreinsatzes und ist entsprechend auch allen Einsatzkräften, unter Berücksichtigung der Befehlsstruktur, weisungsbefugt.

Er erkundet die Lage und gibt Befehle für alle im Einsatz befindlichen Einheiten, sofern er aufgrund des Umfangs der Lage dies selber durchführen kann. Bei entsprechend großen Schadenslagen bildet der Einsatzleiter einen Stab in der Einsatzleitung.

Da bei größeren Einsätzen oft nicht nur die Feuerwehr vor Ort ist, muss auch in den Vorschriften geregelt werden, ob und welche anderen Organisationen der Feuerwehr unterstellt sind, bzw. welche andere Organisationen oder Behörden Weisungsbefugnisse gegenüber der Feuerwehr haben.

Weiter wächst die Einsatzleitung proportional zur Größe des Einsatzes. Das heißt, der Einsatzleiter wird sich ab einer gewissen Einsatzgröße einen Stab bilden, der ihn berät bzw. ihm organisatorische und logistische Aufgaben abnimmt. Verantwortlich bleibt aber immer der Einsatzleiter.

Inhaltsverzeichnis

Einsatzleiter bei den deutschen Feuerwehren

Einsätze in der Industrie mit einer anerkannten Werkfeuerwehr führt der Leiter der Werkfeuerwehr. Meist wird eine örtliche Einsatzleitung aus öffentlicher Feuerwehr und Werkfeuerwehr gebildet, das kann auch vorher abgesprochen und im Allgemeinen Gefahren- und Abwehrplan (AGAP) festgelegt werden. Darüber hinaus können betriebliche Experten zur Einsatzleitung hinzugezogen werden.

Führungsebenen nach FwDV 100

Bei den Feuerwehren in Deutschland ist die Einsatzleitung in der FwDV 100 geregelt.

Angabe der Personalstärke

Nach der taktischen Gliederung der Einsatzkräfte ergeben sich die folgenden Führungsebenen:

  • Ebene der taktischen Einheiten mit
    • dem „Trupp 0/0/2/2“ (2 Personen),
    • dem „selbstständigen Trupp 0/1/2/3“ (3 Personen),
    • der „Staffel 0/1/5/6“ (6 Personen),
    • „Gruppe 0/1/8/9“ (9 Personen) und
    • „Zug 1/3/18/22“ (22 Personen);
  • Ebene der taktischen Einheit „Verband“ (54 Personen);
  • Ebene der Verbände, die je nach Lage und Bedarf zur Erfüllung eines bestimmten Auftrages aufgestellt werden.

Die Gliederung und die personelle Besetzung der Einsatzleitung ergeben sich aus der Entwicklung des Schaden- beziehungsweise Aufgabenumfanges. Grundsätzlich werden hierbei zweckmäßigerweise vier Führungsstufen unterschieden:

  • Führungsstufe A: Führen ohne Führungseinheit: taktische Einheiten bis zur Stärke von zwei Gruppen und einer Führungseinrichtung, zum Beispiel einer Leitstelle.
  • Führungsstufe B: Führen mit örtlichen Führungseinheiten: Zug oder Verband an einer Einsatzstelle, Führungstrupp oder Führungsstaffel, Führungseinrichtungen.
  • Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe: Verband an einer Einsatzstelle, Führungsgruppe, Führungseinrichtungen (zum Beispiel Leitstelle)
  • Führungsstufe D: Führen mit einer Führungsgruppe beziehungsweise mit einem Führungsstab: mehrere Verbände an einer Einsatzstelle oder an mehreren Einsatzstellen im Schadengebiet, Führungsgruppe beziehungsweise Führungsstab des Landkreises, der kreisfreien Stadt beziehungsweise des Stadtkreises, Führungseinrichtung des Aufgabenträgers der überörtlichen Gefahrenabwehr (zum Beispiel Leitstelle oder Informations- und Kommunikationszentrale)

Einsatzleiter bei den österreichischen Feuerwehren

In Österreich regeln die länderspezifischen Feuerwehrgesetze die Frage des Einsatzleiters. Prinzipiell reiht sich die Verantwortung nach:

  • Kommandant
  • Kommandant-Stellvertreter
  • weitere Reihung laut Einsatzleiterliste der örtlich zuständigen Feuerwehr. Falls keine dieser Personen am Einsatzort anwesend ist, richtet es sich meist nach dem Dienstgraden. Auch das Dienstalter kann eine Rolle spielen.

Auch wenn mehrere Feuerwehren im Einsatz sind, hat dieser Einsatzleiter unabhängig ob es sich um einen Brandeinsatz oder um einen Technischen Einsatz handelt, die Gesamteinsatzleitung. Im Falle eines Einsatzes im Bereich eines Betriebes mit einer Betriebsfeuerwehr, so ist der Einsatzleiter von der Betriebsfeuerwehr.

Weitere Ausnahmen sind Einsätze im Bahnbereich (Einsatzleiter der ÖBB), Einsätze auf Flughäfen, Einsätze auf internationalen Gewässern (Donau), Einsätze mit Wasserverschmutzung (Wasserrecht) sowie Katastropheneinsätze.

Bei größeren Einsätzen wird der Einsatzleiter den gesamten Bereich in einzelne Einsatzabschnitte mit eigenen unterstellten Einsatzbereichsleitern aufteilen (z. B. Löschwasserversorgung, Brandbekämpfung Ost-Seite, Brandbekämpfung West-Seite).

Im Katastropheneinsatz wird die Einsatzleitung vom zuständigen Bürgermeister, Bezirkshauptmann oder Landeshauptmann übernommen. Das heißt aber nur, dass er die Weisungen von der Behörde bekommt. Die Umsetzung innerhalb der Feuerwehr obliegt wieder dem EL der Feuerwehr. Das gleiche gilt auch für Einsätze im Bereich des Gewässerschutzes. Hier hat die Behördeneinsatzleitung jeweils die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat.

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